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"Klimaschutz": Bis dass die Pleite euch scheidet

rtnews by rtnews
30/01/2026
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Man hofft so sehr darauf, dass auch in Deutschland der Klimaglaube bröckelt. aber erst einmal gibt es noch einen Nachschlag. Den lieferte das Bundesverwaltungsgericht. Die Deutsche Umwelthilfe darf jetzt Klimaschutzmaßnahmen einklagen …

Von Dagmar Henn

Es ist wieder einmal die berüchtigte Deutsche Umwelthilfe (DUH), die zugeschlagen und den Deutschen ein neues, verhängnisvolles Urteil eingebrockt hat, das das Bundesverwaltungsgericht gestern fällte. Nur wenige Wochen, nachdem man mit einer weiteren Erhöhung der CO₂-Abgabe beglückt worden war, als wären die Energiekosten nicht ohnehin schon hoch genug.

Wobei das Gericht natürlich gebunden ist, und da ist das Bundesklimaschutzgesetz und dessen Vorgaben, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um “mindestens 65 Prozent” zu mindern, zehn Jahre später sogar um 88 Prozent. Und es gibt dieses Verfassungsgerichtsurteil vom März 2021 (1 BvR 2656/18), das pauschal erklärte, Artikel 20a Grundgesetz verpflichte zum Klimaschutz und sogar zur “Herstellung von Klimaneutralität”. Ja, das sind schon fast die berüchtigten Betonschuhe, die einst die New Yorker Mafia zu verpassen pflegte. Wirklich viel Spielraum, anders zu entscheiden, hatten die Richter in diesem Rahmen nicht.

Aber dennoch – inzwischen haben sich viele Vorstellungen, die noch zum Zeitpunkt dieses Verfassungsgerichtsurteils unangefochten geglaubt wurden, als problematisch erwiesen. Es ist eben nicht einfach so möglich, eine Industriegesellschaft nur mit Strom aus erneuerbaren Energien zu betreiben. Gerade lässt sich auf der Ebene der EU beobachten, wie der Wunsch nach eigenen KI-Rechenzentren mit der Stromversorgung kollidiert.

Ja, selbst die USA haben damit Probleme oder werden sie mit Sicherheit in absehbarer Zeit bekommen (es soll ein Patent auf Chips geben, die nur einen Bruchteil der Energie brauchen, aber das haben die Chinesen), und die geradezu explodierenden Kupferpreise erschweren es auch noch, das Stromnetz zu ertüchtigen. In der EU aber sind die Energiepreise schon jetzt für die Industrie zu hoch, weshalb sich eine Meldung über Abwanderungen an die andere reiht. Man könnte sich fast fragen, ob die jüngste EU-Entscheidung, endgültig auf das böse russische Gas zu verzichten, ein deutscher Versuch ist, die Abwanderung der Mercedes A-Klasse nach Ungarn zu sabotieren …

Mittlerweile ist auch ziemlich klar, dass Windräder nicht nur stetige Subventionen brauchen, sondern außerdem auch weit schädlicher sind als ursprünglich gedacht. Es gibt nicht gerade gesunden Abrieb von den Flügeln, und Anlagen vor der Küste sind bei Weitem nicht so haltbar, wie ursprünglich angenommen wurde, weil sie deutlich schneller rosten. Ursprünglich waren einmal Gaskraftwerke als leicht hochzuregelnde Lösung für die berüchtigte Dunkelflaute gedacht, aber Gas wird seit den Russland-Sanktionen immer teurer.

Der einzige Grund, warum die Stromversorgung noch einigermaßen stabil ist, ist, dass bereits einige energieintensive Branchen zu großen Teilen aufgegeben haben. Glasproduktion, Teile der Metallverarbeitung, Düngerproduktion … Fälle, an denen man unmittelbar sehen kann, dass die dadurch ebenfalls ausgelöste Verringerung der CO₂-Erzeugung nur um den Preis eines ökonomischen Niedergangs zu haben ist.

Das Urteil von 2021 hatte eine Verschärfung der “Klimaziele” erzwungen – die seitdem im erwähnten Klimaschutzgesetz stehen. Auf Grundlage dieses Gesetzes wurde dann das Klimaschutzprogramm 2023 beschlossen; und gegen ebendieses Klimaschutzprogramm hat der Abmahnverein DUH geklagt. Das Klimaschutzprogramm müsse, so das Urteil der vorletzten Instanz, “sämtliche Maßnahmen enthalten, die zur Erreichung des Klimaschutzziels für 2030 erforderlich seien”. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun die Feststellung, die Maßnahmen würden zur Erreichung ebendieses Zieles nicht ausreichen. Und es bestätigte ebenfalls das Recht auf eine “Umweltverbandsklage” (die Anführungszeichen sind hier der Tatsache geschuldet, dass die DUH eigentlich kein Umweltverband ist, sondern eine Art Klagefabrik).

Rückblickend muss man sagen, dass das Verbandsklagerecht, das einmal eine so große Errungenschaft schien, sich als eher undemokratische Entscheidung entpuppt hat. Gewerkschaften beispielsweise, dachte man damals, hätten doch viel bessere Möglichkeiten, auch rechtliche Auseinandersetzungen zu führen, als einzelne Beschäftigte. Damals konnte sich noch niemand das NGO-Unwesen oder Abmahnvereine wie die DUH vorstellen, und niemand ahnte, dass sich die Gewerkschaften ihres ganzen juristischen Apparats entledigen würden (die einstmaligen DGB-Rechtsstellen waren viel mehr als Dienstleister für die Mitglieder, sie waren die Informationsquellen für rechtliche Entwicklungen und Gefahren). Während also die Akteure, die man in den 1970ern, 1980ern, als die Forderung nach einem Verbandsklagerecht gestellt wurde, als Hauptnutznießer sah, weitgehend abgetreten sind, sind andere an ihre Stelle getreten, die völlig anderen Zielen folgen. Das Wohl der aktuell in Deutschland lebenden Bevölkerung ist für Vereine wie die DUH kein Kriterium.

Inzwischen haben sich in der deutschen Gesellschaft – wie in den meisten europäischen Nachbarländern – Zweifel wenn nicht gleich an der ganzen Klimaerzählung, so doch an vielen Teilen und den damit verbundenen Maßnahmen breitgemacht. Da gab es die großen Bauernproteste in den Niederlanden, weil die Regierung den Einsatz von Düngern so sehr begrenzte, dass der dort übliche intensive Anbau nicht mehr möglich war. Zuletzt gab es die absurde Geschichte mit kranken Kühen in Dänemark, denen Methaninhibitoren ins Futter gemischt werden mussten, für den Klimaschutz … Als wäre die europäische Steppenlandschaft nicht vor der Dominanz des modernen Menschen Weidegrund für unzählige methanproduzierende Großtierherden gewesen.

Es gibt unzählige Geschichten dieser Art. Klar ist, bei der Vorstellung, Autos mit Verbrennungsmotoren durch Elektrofahrzeuge zu ersetzen, hat man irgendwie nicht an die nötige Infrastruktur gedacht und beim Gebäudeenergiegesetz nicht daran, dass die Mietbelastung jener Hälfte der Deutschen, die zur Miete wohnen, auch ohne derartige Eingriffe längst über der Schmerzgrenze liegt. Dass hohe Energiepreise, die ja die Anhänger des Klimaglaubens zu Freudenausbrüchen motivieren, bei einer auf Export orientierten Volkswirtschaft katastrophale Folgen haben und eine Bevölkerung, die durch “Klimaschutz”, CO₂-Abgaben und dergleichen ausgeplündert wird, als Konsummarkt nur begrenzt taugt, kann man auch feststellen, ohne Volkswirtschaft studiert zu haben – zumindest, solange man nicht Robert Habeck heißt. Oder jetzt Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, die mit ihrem Lebensgefährten Karl-Theodor zu Guttenberg auf so vielen Millionen sitzt, dass ihr die alltäglichen Sorgen deutscher Lohnabhängiger völlig fremd sind.

Es war ein Teil der Hoffnung vieler Wähler bei den Wahlen im Februar vergangenen Jahres, dass ein Regierungswechsel zumindest die wildesten Auswüchse des Klimawahns, insbesondere das Habecksche Heizgesetz, rückgängig machen würde. Stattdessen wurde selbst das berüchtigte Gesetz, das herausragende Chancen in einem Wettbewerb um die schrecklichste juristische Prosa der deutschen Geschichte hätte, nicht einmal angetastet. Auch die Erhöhung der CO₂-Abgabe, die notwendigerweise alle Preise in die Höhe treibt, wurde nicht ausgesetzt. Die Hoffnung auf den Gesetzgeber hat sich damit vorerst erledigt.

Die Begründung, warum man das Heizgesetz nicht angehen könne, lautete übrigens, da gebe es schließlich EU-Vorgaben. So beißt sich die Schlange beständig in den eigenen Schwanz. Und bei der Brüsseler Bürokratie, die sich in Träumen von der eigenen Metastaatlichkeit ergeht, scheint nicht anzukommen, dass mit einem Ausfall des deutschen Hauptzahlers auch ihre Fantasien zerplatzen können wie Seifenblasen. Irgendjemand muss den Brüsseler Zirkus schließlich bezahlen, von den Milliarden für die Ukraine ganz zu schweigen.

Nun hat also das Bundesverwaltungsgericht, ungerührt von all den Widersprüchen und Absurditäten, der Merz-Regierung den Auftrag erteilt, noch eine Packung “Klimaschutz” obendrauf zu packen. Die nichts anderes bedeuten wird als einen weiteren Angriff auf den Lebensstandard der gewöhnlichen Bürger. Andernorts nennt man das, was sich in den letzten Jahren entwickelt hat, eine “cost of living crisis”, eine Krise der Lebenshaltungskosten. In Deutschland tut man weitgehend immer noch so, als wäre da nichts, obwohl mindestens ein Fünftel der Bevölkerung arm ist, wenn man die Mietkosten einbezieht.

Manche Bestandteile der Klimapolitik haben sich ganz marktwirtschaftlich verabschiedet. Das Lieferkettengesetz beispielsweise, das ursprünglich geschaffen wurde, um eine besonderen CO₂-Zoll auf Importe zu erheben. Bei der Entstehung dieser Gesetze ging man in der EU davon aus, Lieferanten müssten auch unter diesen Bedingungen weiter nach Europa liefern, was es dann ermöglichen würde, durch diese Sonderzölle die Wettbewerbsnachteile der europäischen Produktion auszugleichen, die all den anderen Klimaregeln unterliegt. Nur stellte sich heraus, dass es für viele Waren auch andere Abnehmer gibt, die keinen derartigen Budenzauber veranstalten, und die Lieferanten das dann durch ein Umleiten der Warenströme regeln und nicht durch eifriges Ausfüllen Dutzender EU-Formulare.

Nun, Verwaltungen haben verschiedene Wege, mit Regelungen umzugehen, die sich als unsinnig erweisen. Die beliebteste von ihnen heißt Verschleppung. Wenn die obere politische Ebene mal wieder völligen Unfug beschließt, zieht man die Umsetzung einfach so lange hinaus, bis wieder Vernunft eingekehrt ist. Es gibt Indizien dafür, dass manche Kommune in Deutschland genau auf diese Weise mit den im Heizgesetz verordneten Wärmeplänen umgeht. Schließlich ist für einen großzügigen Ausbau von Fernwärme gar kein Geld da.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun auch diesen heimlichen Schutz zerstört, indem der DUH gewissermaßen die Autorität zugestanden wurde, die – völlig utopischen – gesetzlichen Vorgaben jederzeit einzufordern. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 hat in diesem Zusammenhang auch noch eine Tretmine vergraben, indem im Leitsatz festgelegt wird, dass “das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel” weiter zunähme. Das heißt: Je lauter die Klimajünger schreien, dass jetzt aber die Klimakatastrophe vor der Tür stehe, desto gravierendere Eingriffe in andere Grundrechte haben den Segen des höchsten deutschen Gerichts. Die DUH hat sicher die Klageentwürfe für totale Fahrverbote oder das Verbot der Rinderhaltung schon in der Schublade liegen.

Die Wirklichkeit sieht völlig anders aus. So steht etwa im Klimaschutzplan 2023, dass “ab 2024 mind. 500.000 Wärmepumpen pro Jahr neu installiert werden”. Die wirkliche Zahl? Weniger als 200.000. 2025 waren es voraussichtlich knappe 300.000. Und inzwischen hat sich auch gezeigt, dass diese Geräte alles andere als unempfindlich sind – der Blackout in Berlin Anfang des Jahres hat eine ganze Reihe dieser Geräte komplett zerstört, und auch Schneetreiben vertragen sie schlecht, weil dann der Ventilator einfriert. Ganz zu schweigen davon, dass kalte Winter Stromrechnung und -bedarf beträchtlich in die Höhe treiben, was wiederum bei ohnehin schwieriger Versorgungssicherheit … Ja, es sind immer wieder dieselben Grenzen, an die diese Pläne stoßen.

Das ist ein einziges Beispiel aus diesem Klimaschutzplan, der eigentlich kaum zu retten sein dürfte. Egal. Reiche jedenfalls dürfte es wie der Kinderbuchautor gewohnt sein, mit fiktiven Größen zu denken; nachdem sie 2015 aus dem Bundestag ausgeschieden war, war sie zwar einige Jahre Geschäftsführerin beim Verband kommunaler Unternehmen, aber seit Juni 2020 Vorsitzende des Nationalen Wasserstoffrates, also einer Lobbyeinrichtung, die sich um den in Deutschland nicht vorhandenen (und auch nicht finanzierbar erzeugbaren) Wasserstoff dreht, der angeblich das Erdgas “klimaschonend” ablösen sollte. Dafür braucht man dann schon biegsames Denken.

Die Hürden, um wieder eine halbwegs tragfähige volkswirtschaftliche Grundlage zu erreichen, werden jedenfalls immer höher. Da reicht es längst nicht mehr, wieder zum russischen Gas zurückzukehren (sofern Russland dazu überhaupt noch bereit ist), da müsste man auch den ganzen Wust an Klimaschutzvorgaben entsorgen, was wiederum eigentlich voraussetzt, aus der EU auszubrechen … Das Bundesverwaltungsgericht hat Deutschland mit diesem Urteil jedenfalls einen Bärendienst erwiesen.

Mehr zum Thema – Wird Habecks Heizungsgesetz entschärft?



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Tags: bisdassdieeuchpleitequotKlimaschutzquotscheidet
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