Droht der Ampel erneut Ärger wegen eines weiteren schlecht gemachten Gesetzes? Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat am Freitag grundsätzliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Bewertungsregeln für die neue Grundsteuer geäußert, wie der Focus berichtet. Demnach gibt es ernste Bedenken, “dass die Regelungen des Bewertungsgesetzes überhaupt geeignet seien, eine realitäts- und relationsgerechte Grundstücksbewertung zu erreichen”, betonte die Justizbehörde in Neustadt an der Weinstraße.
Das oberste Finanzgericht im Südwesten gab damit in einem Eilverfahren zwei Antragstellern Recht. Es setzte die Vollziehung ihrer Grundsteuerwertbescheide aus und ließ “wegen der grundsätzlichen Bedeutung” der Rechtssache die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zu.
Im konkreten Fall haben die Juristen vor allem Zweifel daran, dass die entscheidend in die Bewertung eingeflossenen Bodenrichtwerte rechtmäßig zustande gekommen sind. Die Vorsitzende Richterin am Finanzgericht, Barbara Weiß, äußerte gegenüber der dpa, dass zwei Einzelfälle derzeit behandelt werden ‒ eine abschließende Entscheidung auch über die Verfassungsmäßigkeit der Bewertungsregeln stehe aus.
Der Eigentümerverband Haus & Grund bezeichnete indes die Entscheidung als “schallende Ohrfeige” für die Landesregierung. Die steuerpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Karina Wächter, teilte mit, die Entscheidung gebe den Kritikern der Grundsteuerreform “auf ganzer Linie” Recht. Sie betonte:
“Schon seit über zwei Jahren warnen wir vor der rechtlichen Unsicherheit und dem Bürokratiemonster mit hohen Kosten, die die neue Bundesregelung darstellt.”
Es brauche daher schnellstmöglich Klarheit für die Bürger. “Die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wurde von der Politik als unbürokratisch, fair und verfassungsfest angepriesen. Doch dieses Märchen zerbröselt stückweise”, teilte der Bund der Steuerzahler mit.
Die Finanzbeamten in Mainz gaben bekannt, dass man von der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells überzeugt sei. Der Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz werde nun ausgiebig geprüft, dann werde über die Einlegung von Rechtsmitteln entschieden. Sollte die Gesetzesreform scheitern, droht der angeschlagenen Ampelregierung in Berlin weiterer Zündstoff.
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