Die deutschen Kassenärzte sind mit der technischen Infrastruktur für die Einführung der elektronischen Patientenakte unzufrieden. Die Telematikinfrastruktur sei extrem störanfällig, zitierte das Ärzteblatt die Vorstandsfrau der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Sybille Steiner. Der Kritik schloss sich auch der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO), Frank Bergmann, bei einer Veranstaltung der KVNO am Mittwoch an. Laut Bergmann hätten die bisherigen Erfahrungen mit der IT für die medizinischen Einrichtungen das Vertrauen der Ärzte in die neue Technik sinken lassen.
Bergmann selbst habe “Zweifel”, ob sich dies bis Anfang 2025 wirklich verbessern lasse. In zehn Monaten, also im Januar 2025, soll im deutschen Gesundheitssystem die digitale Patientenakte, kurz ePa, eingeführt werden. Darauf sollen Ärzte Behandlungsdaten ihrer Patienten speichern und ihren ärztlichen Kollegen zur Verfügung stellen. Aber auch für die medizinische Forschung und die Privatwirtschaft sollen die Daten freigegeben werden.
Bislang soll es für Kassenmitglieder noch die Möglichkeit geben, im Rahmen eines sogenannten Opt-Out-Verfahrens die Datenspeicherung auf der eigenen Krankenkassenkarte abzulehnen. Dazu muss man aktiv gegen die Speicherung der Gesundheitsdaten vorgehen, ansonsten wird man automatisch in die Datenspeicherung mit aufgenommen.
Aufgrund der Störanfälligkeit der für die Datensammlung vorgesehenen Software “Telematikinfrastruktur (TI)” mache man sich aktuell “große Sorgen”, so die KV-Vorstände, dass bei den Ärzten eine klare Zustimmung für eine Testphase der ePa fehle. Eine Erprobung des Systems sei aber vor der flächendeckenden Einführung von entscheidender Bedeutung. Darin sind sich kassenärztliche Bundes- und Landesvereinigungen einig.
Der für die Digitalisierung zuständige Mitarbeiter im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Sebastian Zilch, habe kürzlich versprochen, das System zu verbessern. Gleichzeitig sollen auch noch einmal die Verträge über die TI-Dienstleistungen mit den Ärzten geprüft werden. Es gehe darum zu überprüfen, ob in den Verträgen mit den Arztpraxen “die Anreize für einen stabilen Betrieb richtig gesetzt sind,” so das Ärzteblatt. In der zweiten Jahreshälfte werde das BMG in einer “begleitenden Aufklärungskampagne” die Bevölkerung über die ePa-Einführung informieren. Die Aufklärung solle nicht an den Ärzten hängen bleiben, hieß es seitens des Ministeriums.
Dagegen sei es wenig sinnvoll, so die KBV-Vorstandsfrau, die Funktionen der elektronischen Patientenakte zu reduzieren, um den 15. Januar als Einführungstermin halten zu können. Der Vorstand der KV Nordrhein, Frank Bergmann, äußerte sich insgesamt kritisch zur ePa. Sie bringe für die Arztpraxen wenig Mehrwert. Er sprach insbesondere von “sehr niedrigen Erwartungen” bei der ePa in der Opt-Out-Variante – also der Variante, bei der die Patienten sich auch gegen eine Datenspeicherung entscheiden können.
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