In Sachsen-Anhalt ist es ab sofort Voraussetzung für die Einbürgerung, sich zum Existenzrecht des Staats Israel zu bekennen. Das Innenministerium hat in einem entsprechenden Erlass festgelegt, dass den Bewerberinnen und Bewerbern andernfalls die Einbürgerung verweigert werden soll. Das Existenzrecht Israels sei “deutsche Staatsräson”, hieß es. Das soll nun auch bundesweit zur Regel werden, fordert Innenministerin Tamara Zieschang.
Im Erlass heißt es, das Existenzrecht des israelischen Staates sei deutsche Staatsräson. Bewerberinnen und Bewerber für eine Einbürgerung müssten deshalb schriftlich bestätigen, “dass sie das Existenzrecht Israels anerkennen und jegliche gegen die Existenz des Staates Israel gerichteten Bestrebungen verurteilen.”
Zudem solle bei Einbürgerungen darauf geachtet werden, ob es bei den Bewerbern Hinweise auf antisemitische Einstellungen gibt, erklärte Zieschang. In dem Erlass an die Kommunen heißt es, Einbürgerungen seien ausgeschlossen, wenn Ausländer Bestrebungen verfolgten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Hierzu gehörten auch antisemitische Straftaten oder die Leugnung des Existenzrechts Israels.
Seit Beginn des Gaza-Kriegs wird Kritik am Staat Israel und das brutale Vorgehen der IDF in Gaza pauschal als “antisemitisch” gebrandmarkt. Dabei bleibt auch eine konkrete Definition der antisemitischen Haltung sehr vage. Eine Abgrenzung zwischen Kritik an Israel und Antisemitismus bleibt weiterhin unklar und wird im Grunde je nach Intensitätsgrad des Konflikts zwischen Palästinensern und Israel neu definiert.
Die Antisemitismus-Keule, zu der man in Deutschland greift, um jegliche Einwände gegen die israelische Politik zum Verstummen zu bringen, zeugt von Doppelmoral der deutschen Politik. Im Westen wird Israel generell politisch-moralisch mit anderen Maßstäben gemessen als andere Staaten. Nun scheint es, dass Deutschland diese Doppelmoral auch in der Verfassung verankern und israelische Interessen über deutsche Sicherheitspolitik stellen will.
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