Von Bernhard Loyen
Der AfD-Politiker Martin Sichert bezeichnet die nachweislichen Hinterzimmerregelungen aus dem Jahr 2020 als den “wohl größten Justizskandal” der jüngsten deutschen Geschichte. Das Online-Portal Multipolar, wegweisendes Medium und hartnäckiger Akteur zur journalistischen Aufdeckung der sogenannten “RKI-Files”, erläutert ausgehend vom juristisch mehr als fraglichen Geklüngels zwischen Ursula von der Leyen für die EU, Ex-Kanzlerin Angela Merkel und Ex-Minister Jens Spahn für die deutsche Bundesregierung sowie dem stillen Nutznießer der Stunde jener Jahre, dem BioNTech-Chef und Spontan-Milliardär Uğur Şahin, in einem ausführlichen Artikel erneut das kriminelle Konglomerat der frühen “Corona-Jahre”. Wenig überraschend: Alle kontaktierten Parteien des Bundestags schwiegen zu Multipolar-Anfragen, mit Ausnahme der AfD.
Der einleitende Rückblick des Multipolar-Artikels beschäftigt sich mit den weiterhin juristisch nicht aufgearbeiteten Verträgen zwischen der EU und dem US-Pharmagiganten Pfizer sowie dem Krisenprofiteur aus Mainz, dem Unternehmen BioNTech. Wegweisende Unterzeichnungen für die deutschen Steuerzahler erfolgten “am 11. November 2020”. Zur Erinnerung: Zu diesem Zeitpunkt des Deals war das kommende Heilmittel der Stunde, Comirnaty aus dem Hause BioNTech, noch nicht offiziell zugelassen. Weiter heißt es zu den Entwicklungen jener Zeit:
“Bereits während der Verhandlungen war bekannt geworden, dass die Hersteller eine begrenzte Haftung forderten, falls die Präparate unerwartete Nebenwirkungen zeigen sollten. In den von der EU-Kommission veröffentlichten Verträgen sind die entsprechenden Passagen größtenteils geschwärzt. Mittlerweile sind jedoch vollständige Versionen aufgetaucht.”
Dass interessierte Bürger die Chance auf Einblick in diese Verträge erhalten, wurde über “FragDenStaat” erzwungen, ein Portal zur bürgerlichen Förderung der Informationsfreiheit. Jüngst wurde dazu bekannt, dass die kommende Regierung, ausgehend von CDU-Politiker Philipp Amthor, diese wichtige Möglichkeit für die Bürger im Rahmen einer “GroKo” abschaffen will (RT DE berichtete).
Zu den nun nachweislichen Rückversicherungen der Pharmaseite heißt in den ungeschwärzten Verträgen, einem juristischen Freischein erster Güte:
“Jeder teilnehmende Mitgliedstaat entschädigt den Auftragnehmer, seine verbundenen Unternehmen, Unterauftragnehmer, Lizenzgeber und Unterlizenznehmer sowie die leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und sonstigen Beauftragten und Vertreter jedes dieser Unternehmen (…) und hält sie schadlos gegen alle entstandenen Verbindlichkeiten, Abfindungen (…) und angemessenen direkten externen Rechtskosten, die bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Anwaltshonorare und sonstiger Auslagen) im Zusammenhang mit Schäden und Verlusten (…) entstehen, die sich aus der Verwendung und dem Einsatz der Impfstoffe im Hoheitsgebiet des betreffenden teilnehmenden Mitgliedstaates ergeben oder damit zusammenhängen.”
Im Mulitipolar-Artikel werden wie gewohnt sehr ausführlich und mit entsprechenden Quellen versehen die genauen Umstände und Hintergründe geschildert, um mit Fakten eindeutig zu belegen, wie zumindest fraglich, wenn nicht kriminell motiviert, diese Verträge bis heute die Steuerzahler der EU-Länder belasten.
Des Weiteren verweist der Autor Karsten Montag auf die bis dato medial unbekannte Anfrage der BSW-Politikerin Jessica Tatti ans Gesundheitsministerium (BMG), “ob die Bundesregierung plane, die Haftungsfreistellung für die Hersteller der COVID-19-Impfpräparate zu beenden und in welcher Höhe sie bislang Anwaltskosten für die Hersteller übernommen habe”. Die Beantwortung aus dem zuständigen Lauterbach-Ministerium lautete Anfang Februar:
“Mit Unterzeichnung der COVID-19-Impfstoffbeschaffungsverträge haben alle beteiligten Staaten, einschließlich der Bundesrepublik Deutschland, der jeweiligen Haftungsfreistellung zugestimmt. Sowohl auf Bundesebene als auch auf europäischer Ebene wird sichergestellt, dass die Hersteller ausschließlich zulässige und vertretbare Kosten gemäß der Haftungsfreistellung in den europäischen Impfstoffbeschaffungsverträgen ersetzt erhalten.”
Zu den für die Steuerzahler belastenden Überweisungen an die juristische Abteilung Şahins heißt es im BMG-Schreiben:
“Bisher sind durch die Bundesregierung entsprechende Auszahlungen in Höhe von 13,2 Millionen Euro brutto erfolgt.”
Ausgehend von einer aktuellen Multipolar-Anfrage an das BMG zu mehreren detaillierten, im Artikel formulierten Fragen zu dem juristischen Vorgehen des Bundes heißt es unter anderem mehr als erkenntnisreich:
“Die eingereichten Anwaltskosten würden ‘vom Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Zusammenarbeit mit einer unabhängigen Rechtsanwaltskanzlei’ überprüft. Zurückgewiesen würden Kosten, die etwa ‘durch die Beauftragung zweier Kanzleien durch nur einen Hersteller, die Beauftragung privatärztlicher Gutachten im außergerichtlichen Verfahren oder Übersetzungskosten für ausländische Anwälte der beauftragten (internationalen) Kanzlei entstanden sind.”
Anders formuliert: Şahins Juristen beschäftigen auf gut Glück und weiteren Steuerzahlerkosten erst mal PEI-Mitarbeiter – das Paul-Ehrlich-Institut gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit –, um dann Geschädigte noch weiter warten zu lassen, sollte kein erwartetes Geld für die Verhandlung überwiesen werden – ein Skandal sondergleichen. Weiter heißt es im Multipolar-Artikel informativ aus der BMG-Antwort:
“Mit Stand zum 12. Februar 2025 wurden Kosten im Zusammenhang mit insgesamt 1.118 Gerichtsverfahren, in denen Schadensersatz für Impfschäden geltend gemacht wird, übernommen. Hiervon sind 34 rechtskräftig abgeschlossen.”
Der Multipolar-Autor kontaktierte den bekannten Opfer-Anwalt Tobias Ulbrich, der mit seiner Kanzlei “Rogert und Ulbrich” demnach rund “2.500 Mandanten vertritt, die Rechtsansprüche wegen Schäden durch die COVID-Präparate gegenüber Impfstoffherstellern und Versorgungsämtern geltend machen”. Die interessante Frage lautete, wie sich die Pharma-Juristen bei den Prozessen präsentieren. Dazu heißt es:
“Ulbrich schildert, dass die Anwählte von BioNTech und Moderna in der Regel mit zwei Anwälten zu Gerichtsterminen anreisen würden. Zu Vergleichen sei die Gegenseite generell nicht bereit. Ulbrich weist darauf hin, dass bei 1.118 Fällen nach der im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelten Mindestvergütung Anwaltskosten von schätzungsweise zwei bis drei Millionen Euro angefallen wären, nicht 13 Millionen. Er geht daher davon aus, dass die Anwälte der Hersteller nach Stundensatz bezahlt werden.”
Schockierend dabei: Ulbrich erläutert in seiner Antwort an die Redaktion, “dass bisher noch kein einziges Verfahren zugunsten der Kläger ausgegangen sei. In circa 210 Verfahren wurden die Klagen abgewiesen”. Die nüchterne Realität für die vom einfordernden Staat alleingelassenen Opfer einer aggressiven “Corona-Politik” lautet in Deutschland:
“Doch nur in circa 30 Prozent der Verfahren würden die Gerichte überhaupt in die Beweisaufnahme gehen, so Ulbrich weiter. Diese Beweisaufnahmen seien ‘mehr oder weniger abhängig von den Sachverständigen’. Die Richter an den Landgerichten würden dazu neigen, Pharmakologen zur Beurteilung der Kausalität des Impfschadens und des Nutzen-Risiko-Verhältnisses der Präparate zu laden.”
Ulbrich erklärt zum Thema BioNTech und Steuergelder:
“Rechtsanwalt Ulbrich geht daher davon aus, dass BioNTech bereits vor der massenhaften Verabreichung Kenntnis vom negativen Nutzen-Risiko-Verhältnis hatte. Dies würde einen ‘bedingten Vorsatz’ bedeuten. BioNTech habe auch als einziger Hersteller im Vorkaufvertrag mit der EU eine Haftung bei Vorsatz ausgeschlossen. Lediglich bei dem absichtlichem Vorsatz, schädliche Auswirkungen zu verursachen, sei das Unternehmen haftbar (siehe Punkt I.12.3 des Vorkaufvertrags).”
Wie reagieren die Parteien des Bundestags – bis auf die AfD ab dem Jahr 2021 und Einzelpersonen anderer Parteien allesamt nachweislich bedingungslose Unterstützer einer rigiden “Corona-Politik” –, auf eine themenbezogene Anfrage?
“Multipolar hat bei den Parteien im Bundestag nachgefragt, ob sie die Haftungsfreistellung für richtig halten, wie sie den Interessenkonflikt der Bundesregierung bewerten und was sie konkret unternehmen wollen, um Impfgeschädigte zu unterstützen. Da die bisherigen gesundheitspolitischen Sprecher von SPD und Linke in der aktuellen Legislaturperiode nicht mehr im Bundestag vertreten sind, hat Multipolar die beiden Parteien nach einem neuen Ansprechpartner gefragt. Nur die Fraktion der Linken hat geantwortet, dass ein neuer Sprecher noch nicht gewählt sei. Von den übrigen Fraktionen hat lediglich der gesundheitspolitische Sprecher der AfD, Martin Sichert, Stellung genommen.”
Der AfD-Abgeordnete gibt zu Protokoll, dass “die Haftungsfreistellung vertraglich nie hätte vereinbart werden dürfen”. Dass der Staat, also die Steuerzahler, “für Schäden bei einem experimentellen Präparat aufkomme, sei ‘hochgradig problematisch’, weil so staatliche Stellen ein besonderes Interesse daran hätten, ‘Schäden zu vertuschen oder herunterzuspielen'”, fasst Montag zusammen.
Die “Corona-Krise” ist und bleibt daher in der Gesamtbetrachtung aufgrund der immensen Wucht einer mutwilligen Aushebelung und Abschaffung demokratischer Grundrechte der größte medial-politische Skandal der Bundesrepublik Deutschland. Es werden Jahrzehnte ins Land ziehen, bis alle Opfer juristisch und materiell entschädigt werden – wenn sie es dann noch überhaupt erleben sollten.
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