
Am 17. März berichtete das Nachrichtenmagazin Spiegel über Scharfschützenmorde in Sarajevo in den Jahren des Bosnienkriegs von 1992 bis 1995 unter dem Titel “Die reichen Europäer, die zur Menschenjagd nach Sarajevo reisten”. Dem Bericht zufolge haben wohlhabende Jäger, hauptsächlich aus Italien und Österreich, gegen Bezahlung an serbische Truppen als Scharfschützen zahlreiche Zivilisten im belagerten Sarajevo erschossen. Dabei wurde der amtierende Präsident Serbiens, Aleksandar Vučić, mit den Verbrechen in Verbindung gebracht.
Der Spiegel widmete Vučić ein Extra-Kapitel und schilderte ihn als freiwilligen Kämpfer in der Einheit der bosnischen Serben, die einen der Hügel über Sarajevo kontrolliert haben soll. Von dieser Anhöhe im Bereich des jüdischen Friedhofs sollten wehrlose Menschen von den zugereisten Schützen aus Spaß erschossen werden. Geister des Bosnienkriegs drohten den serbischen Staatspräsidenten einzuholen, schrieb der Spiegel, denn die Vorwürfe gegen ihn seien massiv und müssten in einem Mailänder Gericht geprüft werden. Vučić sei damit möglicherweise “ein ehemaliger Handlanger beim tödlichen Treiben in Sarajevo”.
Vučić, vertreten durch die Medienanwälte Joachim Steinhöfel und Gabriel Lansky, klagte gegen das Hamburger Magazin wegen Verleumdung und – gewann. Darüber berichten FAZ und Berliner Zeitung übereinstimmend mit Verweis auf den Beschluss des Gerichtes und entsprechende Stellungnahmen. Das Landgericht habe demnach entschieden, “dass die beanstandete Berichterstattung den Anforderungen an eine zulässige Verdachtsberichterstattung nicht genügt hat.” Wörtlich untersagte das Gericht dem Spiegel, die Behauptung zu verbreiten, Vučić habe in jungen Jahren als Kriegsfreiwilliger in einer Freischärler-Einheit auf dem jüdischen Friedhof von Sarajevo gedient “und sei dort in Kontakt mit den ausländischen Menschenjägern gekommen”.
Untersagt ist es dem Spiegel laut Gericht zudem, weiterhin die rhetorische Frage “Vučić, Staatspräsident des EU-Beitrittskandidaten Serbien, ein ehemaliger Handlanger beim tödlichen Treiben in Sarajevo?” zu verbreiten, “und dadurch den Verdacht zu erwecken, der Antragsteller habe im Rahmen der Belagerung Sarajevos 1992 bis 1995 an der gezielten Tötung von Zivilisten mitgewirkt”.
Zur Begründung heißt es, die vor Gericht gebrachte Berichterstattung des Spiegels verletze Vučić “bei fortbestehender Wiederholungsgefahr in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht”. Vor der Verbreitung einer Tatsachenbehauptung müssen “hinreichend sorgfältige Recherchen” über deren Wahrheitsgehalt angestellt werden. Die Anforderungen daran seien “umso höher, je schwerwiegender die Äußerung das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt”. Diese Maßstäbe, so das Gericht, gälten im Grundsatz auch für die Berichterstattung über ein laufendes Ermittlungsverfahren, denn: “In diesem Verfahrensstadium ist nicht geklärt, ob der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Straftat begangen hat.”
Die Vorwürfe, die der Spiegel in seinem Artikel transportierte, sind nicht weniger als der Verdacht auf Beihilfe zu Kriegsverbrechen. Für solche Anschuldigungen gelten im deutschen Presserecht besonders strenge Maßstäbe, wie das Hamburger Landgericht ausführte: “Die Anforderungen sind umso höher, je schwerwiegender die Äußerung das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt.” Das Gericht setzte den Streitwert des Verfahrens auf 50.000 Euro fest und bestimmte, dass der Spiegel die Kosten zu tragen habe.
Das Magazin teilte der Berliner Zeitung auf eine Anfrage mit, dass es zu seiner Recherche stehe. Es räumte ein, dass Aleksandar Vučić vorab mit den Vorwürfen nicht konfrontiert gewesen sei, und kündigte an: “Wir gehen davon aus, die Vorwürfe erneut publizieren zu können, sobald die angefragte Stellungnahme von Vučić uns erreicht hat.”
Die Belagerung Sarajevos durch bosnisch-serbische Truppen von April 1992 bis November 1995 gehört zu den prägendsten Kapiteln der Jugoslawienkriege. Rund 11.500 Menschen kamen ums Leben, darunter mehr als 1.600 Kinder. Die stadtnahen Berghänge, darunter der Bereich beim jüdischen Friedhof, dienten serbischen Einheiten als Scharfschützenpositionen. Diese Verbrechen sind vielfach dokumentiert und gerichtlich aufgearbeitet worden. Die Geschichte der zahlenden westeuropäischen Touristen, die angeblich zum Vergnügen auf Zivilisten schossen, wurde in dazugehörigen Verfahren nicht belegt.
Die Gerüchte um angebliche “Sarajevo-Safaris” kursieren unabhängig davon seit vielen Jahren, ohne dass sie je gerichtsfest belegt werden konnten. Vučić selbst bestreitet seit jeher jede Beteiligung an Kampfhandlungen. Seiner Darstellung zufolge habe er in den 1990er-Jahren als Journalist und Übersetzer im bosnischen Kriegsgebiet gearbeitet.
Tatsächlich erklärte der damalige Tschetnik-Kommandant Slavko Aleksić in einem Interview mit dem Standard im Jahr 2015, Vučić habe im Jahr 1993 für einige Monate als Assistent von Journalisten der serbischen Nachrichtenagentur SRNA unweit von Sarajevo in Pale gearbeitet, als Student Interviews geführt und dabei auch den Bereich am jüdischen Friedhof besucht.
Im Mittelpunkt der Spiegel-Recherche steht das Buch “I cecchini del weekend” (zu Deutsch: “Die Wochenend-Scharfschützen”) des italienischen Autors Ezio Gavazzeni, in dem dieser die vermeintliche Menschenhatz auf Einwohner der in den Jahren von 1992 bis 1995 serbisch belagerten Stadt Sarajevo schildert. Das Buch steht in der Kritik, eine Kompilation von bereits Bekanntem (aber keineswegs Belegtem) sowie diversen Gerüchten zu sein. Wie die FAZ dazu festhielt, fehlten zu diesen Gerüchten jeweils verifizierbare Quellen, harte Belege oder auch nur plausible Indizien, die einer genaueren Überprüfung standhielten. Gavazzen gibt selbst an, niemand in Sarajevo gewesen zu sein.
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