
Das Schiedsgericht von Sankt Petersburg und der Region Leningrad hat dem Unternehmen SEFE Marketing & Trading untersagt, das Schiedsverfahren vor dem Internationalen Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer in Genf fortzusetzen. Dies berichtet die Nachrichtenagentur TASS unter Berufung auf Gerichtsunterlagen und die soeben abgeschlossene Gerichtsverhandlung. Zum Hintergrund: Das Unternehmen SEFE ist die ehemalige “Tochter” von Gazprom – Gazprom Germania –, die früher Gazprom Marketing & Trading hieß und eine britische Tochtergesellschaft des russischen Konzerns war. Im November 2022 beschloss die deutsche Regierung, das Unternehmen SEFE zu verstaatlichen, dem das größte unterirdische Gasspeicherlager Westeuropas, Rehden, gehört. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz begründete dies damals mit der drohenden Zahlungsunfähigkeit von SEFE, die die Versorgungssicherheit in Deutschland gefährde.
Die Klage wurde am 31. März von Gazprom eingereicht, berichten Medien, die mit dem Verlauf des Verfahrens vertraut sind. Der Antrag des russischen Unternehmens betrifft die Vollstreckung eines ausländischen Gerichtsurteils oder eines ausländischen Schiedsspruchs. Infolgedessen gab das Gericht Gazprom Recht und untersagte SEFE Marketing & Trading die Fortsetzung des Schiedsverfahrens vor dem Internationalen Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer in Genf. Der Richter begründete seine Entscheidung folgendermaßen:
“Sollte die Firma SEFE Marketing & Trading Limited der Entscheidung des Schiedsgerichts der Stadt Sankt Petersburg und der Region Leningrad über das Verbot <…> nicht nachkommen, sind zugunsten der Firma Gazprom Export 601.127.220,20 Euro in Rubel zum Wechselkurs der Zentralbank der Russischen Föderation am Tag der Zahlung einzuziehen.”
Wie ein Vertreter von Gazprom Export anschließend gegenüber TASS erklärte, entspricht die Höhe der Geldstrafe wegen Nichtbefolgung des Urteils dem Betrag der Forderungen, die SEFE im Schweizer Verfahren gegen das russische Unternehmen geltend macht. Das heißt, im Grunde hat das russische Gericht das Unternehmen dazu verpflichtet, die Klage vor der Internationalen Handelskammer zurückzuziehen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Das Unternehmen Gazprom Export verlagert Streitigkeiten mit ehemaligen ausländischen Unternehmen konsequent in die russische Gerichtsbarkeit. So reichte Gazprom beispielsweise im Oktober letzten Jahres eine Klage gegen die russische Niederlassung von Linde ein. Im Rahmen dieses Verfahrens fordert Gazprom 219 Millionen Euro als Entschädigung für Verluste, die nach dem Ausstieg von Linde aus dem Projekt zum Bau des Komplexes in Ust-Luga im Jahr 2022 entstanden sind.
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