
Das Echo des Jahres 2022 hallt noch immer nach – vor den Moskauer Gerichten ist ein weiterer Präzedenzfall zu seinem logischen Abschluss gekommen, der nach Ansicht von Experten von großer Bedeutung sein wird, wenn es darum geht, ausländische Unternehmen in Russland zur Verantwortung zu ziehen. Dieser Fall setzte eine Reihe ähnlicher Gerichtsverfahren zwischen russischen Tochtergesellschaften verschiedener europäischer Konzerne fort, die im Jahr 2022 beschlossen hatten, den russischen Markt zu verlassen.
Wie die Zeitung Wedomosti erfahren hat, hat ein russisches Unternehmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens die Zahlung von rund einer Milliarde Rubel (nahezu elf Millionen Euro) von seiner ehemaligen Muttergesellschaft – dem Liebherr-Konzern – erwirkt. Die auf das Leasing von Baumaschinen spezialisierte SL Leasing GmbH war seit dem Jahr 2006 in Russland tätig. Das Neunte Schiedsgericht für Berufungssachen gab nun der Klage statt, die Transaktion über 5,9 Millionen Euro ins Ausland für ungültig zu erklären und den genannten Betrag zugunsten von SL Leasing von der Schweizer Liebherr International AG einzuziehen, berichtete Rechtsanwalt Wladislaw Kotscherin gegenüber Wedomosti. Er merkte insbesondere an:
“Wir hoffen, dass diese Entscheidung dazu beiträgt, der unlauteren Praxis der Verantwortungsflucht seitens des europäischen Managements endlich ein Ende zu setzen.“
In dem Wedomosti-Artikel wird auch erklärt, dass die Liebherr International AG zwar den russischen Markt längst verlassen hat, jedoch noch über zahlreiche Vermögenswerte in Russland verfügt, sodass die Gläubiger, darunter auch der Anwalt, die zugesprochenen Gelder erhalten können. Wie Rechtsanwalt Kotscherin ebenfalls anmerkte, können die Urteile der Moskauer Gerichte in Ländern vollstreckt werden, die russische Gerichtsentscheidungen anerkennen.
Wie Rechtsexperten meinen, handelt es sich hierbei um eine klassische Situation nach der Verhängung von Sanktionen und dem Rückzug eines Teils westlicher Unternehmen aus Russland. So sieht es beispielsweise Konstantin Jerochin, Partner der Anwaltskanzlei “Sokolow, Trusow und Partner” und Insolvenzverwalter. Er betont in einem Gespräch mit Wedomosti:
“Natürlich hat Liebherr praktisch keine Chancen auf eine Aufhebung der Entscheidung, was zum Teil auch auf die politische Haltung der Landesführung gegenüber den aus dem Land abgezogenen Unternehmen zurückzuführen ist.“
Mehr zum Thema – Moldawien beschließt Beschlagnahmung von Vermögenswerten des russischen Lukoil-Ölkonzerns







