Der Internationale Gerichtshof hat seine Entscheidung über den Antrag Südafrikas auf vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung eines Genozids in Gaza getroffen.
Das Gericht in Den Haag erklärt, provisorische Maßnahmen gegen das israelische Vorgehen angemessen sind.
Israel muss alle Maßnahmen ergreifen, um alle Handlungen, die gegen die Konvention verstoßen, zu unterbinden. Israel muss sofort sicherstellen, dass sein Militär keine derartigen Handlungen begeht. Die grundlegende Versorgung muss sichergestellt werden. Die Zerstörung möglicher Beweise für Verstöße muss verhindert werden.
Israel muss über die ergriffenen Maßnahmen binnen eines Monats Bericht erstatten.
Israel muss Aufrufe zum Genozid ahnden.
Sofortige und effektive Maßnahmen, um die Lebensbedingungen zu normalisieren.
Die Handlungen, die nicht mehr stattfinden dürfen, sind alle, die in Artikel II der Völkermordkonvention benannt sind:
- Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
- Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
- vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
- Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind
Während Südafrika in seiner Klage explizit eine sofortige Waffenruhe forderte, umgeht das Gericht diesen Begriff. Aber eine Waffenruhe ist die Voraussetzung, um dieser Vorgabe Folge zu leisten.
Gibt es einen Disput zwischen Südafrika und Israel bezüglich der Völkermordkonvention? Ja, belegt durch öffentliche Stellungnahmen beider Seiten und den diplomatischen Austausch.
Das Gericht muss im Moment nicht feststellen, ob ein Genozid vorliegt, sondern nur,
Es bestätigt, dass zumindest einige der Handlungen, die Südafrika vorwirft, unter die Völkermordkonvention fallen. Das Gericht ist zuständig.
Jedes Land, das die Konvention unterzeichnet hat, kann ein anderes Land, das unterzeichnet hat, verklagen. Die südafrikanische Klage ist berechtigt.
Gibt es eine Grundlage für provisorische Maßnahmen? Ja.
Die Konvention setzt voraus, dass das Ziel besteht, nennenswerte Teile der angegriffenen Gruppe zu vernichten.
Die militärischen Handlungen durch Israel haben 25.000 Palästinenser getötet, 1,7 Millionen Binnenvertriebene verursacht. Die Berichte der UN-Organisationen, die zitiert werden, belegen die humanitäre Katastrophe. Das Gericht nahm die zahlreichen Aussagen israelischer Vertreter zur Kenntnis, die entmenschlichen. Es wird u.a. Gallant und Herzog zitiert. Aus Sicht des Gerichts ist die Darstellung Südafrikas plausibel, und die geforderten Maßnahmen zumindest teilweise eine Antwort darauf.
Die Dringlichkeit und der dauerhafte Schaden, der eintreten könnte, um die Rechte der betroffenen Gruppe zu wahren, wird bestätigt. Führende UN-Vertreter hätten vielfach darauf hingewiesen, dass dauerhafter Schaden zugefügt wird.
Die Zivilbevölkerung in Gaza sei extrem verwundbar. Der Militäreinsatz werde weiter fortgesetzt, und eine lange Dauer sei angekündigt. Die Bevölkerung habe keinen Zugang zu Wasser, Nahrung, Medikamenten. Die katastrophale humanitäre Lage würde sich bis zu einem endgültigen Urteil weiter verschlechtern.
Die Schritte seitens der israelischen Generalstaatsanwalt, Aufrufe zum Völkermord zu ahnden, seien nicht ausreichend.
Die Bedingungen für provisorische Maßnahmen sind gegeben.
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