Der brandenburgische Innenminister Michael Stübgen (CDU) plant eine massive Ausweitung der automatisierten Erfassung von Nummernschildern im Bundesland Brandenburg. Dazu hat er einen Gesetzentwurf für ein neues Polizeigesetz in den Brandenburger Landtag eingebracht. Das Fachportal netzpolitik.org kritisierte das Vorhaben in einem Beitrag vom Samstag und veröffentlichte den Gesetzesentwurf im Volltext.
Aktuell dürfen Kennzeichenscanner nur anlassbezogen eingesetzt werden, also zum Beispiel bei einer Fahndung nach einem ganz konkreten Nummernschild. Dabei würden keine Nummernschilderdaten auf Vorrat gespeichert. Stübgen sei mit seiner Gesetzesinitiative darauf aus, in Zukunft eine Speicherung der Nummernschilder – und damit eine Speicherung der Fahrstreckendaten von Bürgern bei “überaus weit definierten” mutmaßlichen “Straftatenserien” für drei Monate zu erlauben.
Der neue Gesetzentwurfes wird demnach mit der Aufklärung von Straftatenserien begründet. Es gehe um “Straftatenserien in den Bereichen der Betäubungsmittel-, Eigentums-, Schleuserkriminalität sowie bei laufenden Serien gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr, bei Serienvergewaltigungen und -tötungen im öffentlichen Straßenraum, seriellen Bandendiebstählen bei Reisenden auf Raststätten”. Bei diesem umfassenden Straftatenspektrum würde die Erfassung der Kennzeichen de facto als Norm eingeführt, kritisierte netzpolitik.org das geplante Gesetz:
“Die Bandbreite der Straftaten lässt darauf schließen, dass die Speicherung von Nummernschildern damit faktisch zur Regel würde.”
In Brandenburg regiert eine Koalition aus SPD, CDU und Grünen, wovon nur die Grünen das Gesetzesvorhaben ablehnten. In einem Gespräch mit netzpolitik.org hat die grüne Innenministerin Marie Schäfer erklärt, dass “der sehr fragwürdige Nutzen zur Verbrechensbekämpfung in keinem Verhältnis zur Überwachung aller Autofahrer im Land” stehe.
Die SPD sehe noch Gesprächsbedarf und fordere zudem Aussagen darüber, “warum Daten gesammelt werden, wie sie gespeichert werden und was damit passiert”, hatte der Tagesspiegel schon Anfang Februar berichtet. Schließlich lässt dem netzpolitik.org-Beitrag zufolge auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Polizeigesetz (SOG) in Mecklenburg-Vorpommern “Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Pläne aufkommen”.
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