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Frankreich: Verleumdungsklage der Präsidentengattin endet mit Verurteilungen der zehn Angeklagten

rtnews by rtnews
05/01/2026
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Acht Männer und zwei Frauen wurden in Paris zu Strafen verurteilt, die von “Online-Schulung” bis zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe reichen. Die Angeklagten hatten in den sozialen Medien Brigitte Macron unterstellt, ein Mann, transsexuell und pädophil zu sein.

Wegen wiederholter Beiträge in den sozialen Medien, in denen behauptet wird, dass Brigitte Macron eigentlich als Mann mit dem Namen “Jean-Michel Trogneux” wahrgenommen werden sollte, sowie den Behauptungen, dass eine Geschlechtsumwandlung vorgenommen worden sei und zudem pädophile Neigungen vorlägen, erfolgte seitens der Präsidentengattin die Verleumdungsklage gegen insgesamt zehn Personen, acht Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 41 und 65 Jahren.

Brigitte Macron wehrt sich seit Jahren mit juristischen Mitteln gegen derartige “Verschwörungstheorien”, eine erste Klage gab es bereits 2021.

Im aktuellen Verfahren, das Ende Oktober in Paris eröffnet wurde, lauteten die Forderungen von Macrons Verteidigern “drei bis zwölf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und Geldstrafen von bis zu 8.000 Euro” für die Angeklagten, wegen nachweislichen “Cybermobbings”, so Le Monde (Bezahlschranke). Die 72-jährige Macron war laut Medien bei der Verhandlung nicht anwesend, ließ jedoch über ihre Verteidiger erklären, dass die “Gerüchte” und Unterstellungen “sehr starke Auswirkungen” auf ihre Familie gehabt hätten, so zum Beispiel, “dass ihre Enkelkinder hörten, dass ‘ihre Großmutter ein Mann ist’.” 

Zum nun verkündeten Urteil heißt es in einem Artikel in La Dépêche:

“Die acht Männer und zwei Frauen – von denen drei in Abwesenheit verurteilt wurden – erhielten Strafen, die von einer obligatorischen Schulung zum Thema Online-Belästigung bis zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe reichten. Das Gericht verurteilte sie außerdem zu einer Geldstrafe von jeweils 600 Euro und ordnete an, dass sie insgesamt 10.000 Euro als Entschädigung an Frau Macron zahlen müssen.”

Die höchsten Strafen wurden laut dem Artikel für diejenigen Angeklagten beantragt, die dem leitenden Staatsanwalt zufolge den größten Einfluss in den sozialen Netzwerken hatten “und als ‘Anstifter’ bezeichnet wurden, darunter demnach ein Schriftsteller, eine Hellseherin und ein Galerist. Weiter heißt es zu den Angeklagten:

“Auf ihrem inzwischen gesperrten X-Account hatte die 41-jährige Zoé Sagan den Altersunterschied zwischen den Eheleuten Macron als ‘Sexualverbrechen’ und ‘vom Staat geduldete Pädophilie’ bezeichnet.”

Emmanuel Macron ist 48 Jahre alt, also 24 Jahre jünger als seine Frau.

Die sieben anderen wurden bei der Urteilsverkündung als “Mitläufer” bewertet, die sich “von ihrer Couch aus” hätten “mitreißen lassen”, wobei einige der Angeklagten lediglich einige Beiträge weiterleiteten oder mit “Gefällt mir”-Emoji markierten. Macrons Tochter, Tiphaine Auzière, berichtete im Verfahren als Zeugin von einer “Verschlechterung des Lebens” ihrer Mutter. “Sie kann die fürchterlichen Dinge, die über sie gesagt werden, nicht ignorieren”, so die Aussage während der Verhandlung. 

Die Angeklagten verteidigten sich laut französischen Medien vorwiegend mit dem Argument der Satirefreiheit “und ihrer geringen Reichweite, mit der sie kaum etwas angerichtet haben könnten”, wie die französische Zeitung Le Monde berichtet. 

Die Staatsanwaltschaft verwies demgegenüber auf “besonders erniedrigende, beleidigende und böswillige” Behauptungen über die Präsidentengattin. Diese sollen demnach “teils Zehntausende Male” aufgerufen worden sein.

Mehr zum Thema – Telegram-Gründer Durow verspottet Macron mit seinem Samenspendenlogo



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Tags: angeklagtenderendetFrankreichmitPräsidentengattinVerleumdungsklageVerurteilungenzehn
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