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"Farce einer Wahl": Umfassende Beschwerde gegen Ergebnis der Bundestagswahl eingelegt

rtnews by rtnews
24/04/2025
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Pünktlich zum Ablauf der Frist hat der Vorsitzende der Good-Governance-Gewerkschaft einen umfassenden Einspruch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl vorgelegt. Zahlreiche “vermeidbare Fehler” hätten laut Marcel Luthe zu einer Zusammensetzung des Bundestags geführt, die nicht dem Wählerwillen entspreche.

Marcel Luthe, ehemaliges Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses und derzeit Vorsitzender der Good-Governance-Gewerkschaft, hat einen umfangreichen Einspruch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl vorgelegt. Dem etwa 80-seitigen Dokument sind mehr als 200 Seiten Anlagen mit Belegen beigefügt, berichtet die Berliner Zeitung, die das Dokument exklusiv einsehen konnte. 

Laut Luthe könnten die Mängel beim Ablauf der Wahl deren Ergebnis entscheidend beeinflusst haben. “Vermeidbare Wahlfehler” hätten “insgesamt zu einer anderen Zusammensetzung des 21. Deutschen Bundestages geführt”, als es “dem Willen des Souveräns” entspricht.

Luthe bezieht sich insbesondere auf das Abschneiden des BSW, das denkbar knapp an der 5-Prozent-Hürde scheiterte. Knapp zehntausend Stimmen fehlten der Partei von Sahra Wagenknecht. Ihr Einzug in das Parlament hätte drastische Folgen, denn dann hätte die designierte Koalition aus Union und SPD keine Mehrheit mehr.

Luthe zählt zahlreiche “vermeidbare Fehler” auf. Von eher harmlosen Vorfällen wie nicht barrierefreien Wahllokalen bis hin zu Ereignissen, die eher an eine Bananenrepublik erinnern lassen.  

Identität nicht geprüft: Massenhafter Missbrauch ermöglicht

So bemängelt er fehlende Kontrollen von Identifikationsdokumenten in Wahllokalen, die durch das Vorlegen des Personalausweises oder anderer amtlicher Lichtbildausweise erfolgen. Die Wahlbenachrichtigung selbst, die “ohne jedwedes fälschungssicheres Merkmal” daherkommt, reiche laut Luthe nicht aus, um zu verhindern, dass unberechtigte Personen wählen können. 

Laut Luthe hat etwa die Stadt Stuttgart den Prozess der Identifizierung der Wahlberechtigten aktiv unterlaufen. In einem Schreiben der Stadt seien die Wahlvorstände aufgefordert worden, Wähler mit Wahlbenachrichtigung “nur in Zweifelsfällen durch einen Ausweis” zu kontrollieren. Im Falle einer vorliegenden Wahlbenachrichtigung reiche diese “in der Regel” aus, hieß es demnach sogar in einem Merkblatt für Wahlvorstände.

Das widerspreche dem Grundsatz der Höchstpersönlichkeit der Wahl und ermögliche einen “erheblichen Missbrauch”. Angesichts von 65.000 Wahllokalen könnte dieser Missbrauch zu mehreren Zehntausend falsch abgegebenen Stimmen geführt haben und damit einen entscheidenden Einfluss auf das Abstimmungsergebnis gehabt haben.

Probleme mit verschickten Wahlbenachrichtigungen 

Unregelmäßigkeiten soll es auch aufgrund in der Post verschwundener Wahlbenachrichtigungen gegeben haben. In mindestens einem Fall seien Wahlbenachrichtigungen massenhaft verloren gegangen oder entwendet worden. Es habe Fälle gegeben, bei denen Wahlberechtigte abgewiesen worden sein sollen, weil sie angeblich bereits gewählt hatten. In einem Wahllokal in Bad Kreuznach seien mehr Stimmzettel zu finden gewesen, als Wähler vermerkt waren.

Ein weiteres Problem sei, dass vor dem Versenden von Wahlbenachrichtigungen kein Abgleich mit dem Sterberegister stattgefunden habe, was bereits bei der angefochtenen Berliner Abgeordnetenhauswahl 2021 der Fall gewesen sei. “Das Wahlrecht in Berlin erstreckt sich nach wie vor auch auf die Einwohner auf unseren Friedhöfen”, kommentiert Luthe.

Das sei auch bei der jüngsten Bundestagswahl ein Problem gewesen. Über 2,5 Millionen Wahlberechtigte seien bei dieser Wahl zusätzlich erfasst worden, die es Luthe zufolge eigentlich nicht geben dürfte. Grund könnte der fehlende Abgleich von Wahl- und Sterberegister sein.

Planmäßige Sabotage? – Viele Auslandsdeutsche von Abstimmung ausgeschlossen

Viele der von Luthe angeführten Beschwerden erfolgten im Kontext der Schwierigkeiten von Auslandsdeutschen, an der Bundestagswahl teilzunehmen, weil deren Wahlunterlagen nicht rechtzeitig ankamen. 

Bereits vor der Wahl hatten Verfassungsrechtler darauf hingewiesen, dass der faktische Ausschluss Tausender Auslandsdeutscher durch zu spät verschickte Wahlunterlagen zu einer Anfechtung des Ergebnisses führen könnte. 

Laut Luthe sei die Wahl “bewusst und planmäßig so sabotiert worden”, dass “insbesondere die Auslandsdeutschen, die üblicherweise nicht die Regierungsparteien wählen, möglichst nicht wirksam wählen konnten”. Auf X bezeichnete Luthe die Bundestagswahl daher als “Farce einer Wahl” und moniert, dass zwei Monate nach der Abstimmung “dieselben Apparatschiks weiter wursteln wie bisher”.

Morgen wird die Bundestagswahl 2025 zwei Monate zurückliegen. Zwei Monate, in denen der geänderte Wille des Souveräns nicht umgesetzt wurde, sondern dieselben Appartschiks weiter wursteln wie bisher.Wie angekündigt werden wir morgen – form- und fristgerecht – diese Farce… pic.twitter.com/gZIP7QrFPV

— Marcel Luthe – Good Governance (@GGLuthe) April 22, 2025

Gegenüber der Berliner Zeitung sagte er: “Wie auch 2021 wird das planvolle Organisationsversagen nicht deutlich, wenn man nur Einzelfälle ohne Zusammenhang und Hintergrund betrachtet.” 2021 war eine Wahlwiederholung der Abgeordnetenhauswahl in Berlin wegen Unregelmäßigkeiten durchgeführt worden. Auch die jüngste Bundestagswahl genüge nicht den “Ansprüchen des Grundgesetzes an demokratische Wahlen”, so Luthe.

Was seine Wahl zum Kanzler am 6. Mai betrifft, so hat Friedrich Merz zunächst nichts zu befürchten, denn die Bearbeitung der Beschwerden durch den Wahlprüfungsausschuss kann Monate dauern. Erst, wenn die Beschwerden abgewiesen wurden, kann eine Wahlprüfbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.

Mehr zum Thema – BSW übergibt Einspruch gegen Bundestagswahl





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Tags: BeschwerdeBundestagswahldereinereingelegtErgebnisgegenquotFarceumfassendeWahlquot
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