
Wegen einer Farbattacke auf das Brandenburger Tor in Berlin sind vier Aktivisten der “Letzten Generation” vom Amtsgericht Tiergarten zu Geldstrafen zwischen 1.200 und 3.300 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat.
Das Gericht befand zwei der Männer sowie die Frau der gemeinschaftlichen gemeinschädlichen Sachbeschädigung teils in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte schuldig. Der dritte angeklagte Mann wurde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt.
Die drei Männer, die zu Prozessbeginn Mitte Oktober letzten Jahres 28, 33 und 53 Jahre alt waren, sowie eine 29-jährige Frau hatten im September 2023 zusammen mit zehn weiteren Personen das Wahrzeichen in Berlin-Mitte mit gelber und orangener Farbe aus dafür eigens präparierten Feuerlöschern besprüht.
Drei der vier Verurteilten versuchten laut der Anklage, mit einer Hebebühne auf das Denkmal zu gelangen, um dort Transparente anzubringen, was jedoch von anwesenden Polizisten verhindert wurde. Der vierte Verurteilte hat die Aktion demnach vom Boden aus koordiniert. Mit der Aktion wollten die Aktivisten auf die “Klimakrise” aufmerksam machen.
Der Farbanschlag erregte über die Grenzen Deutschlands hinaus öffentliche Aufmerksamkeit. Bei früheren Prozessen gegen Beteiligte wurde festgestellt, dass die Reinigung des Brandenburger Tores Denkmals Kosten von über einhunderttausend Euro verursachte.
Im November 2023 kam es erneut zu einer Farbattacke auf das Berliner Wahrzeichen. Dabei setzten Angehörige der “Letzten Generation” aber lediglich Farbpinsel ein, sodass der Schaden vergleichsweise gering ausfiel.
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