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Experten fordern, Deutschland solle die geplante EU-Verordnung zur digitalen Überwachung verhindern

rtnews by rtnews
03/03/2023
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Im Digitalausschuss des Bundestags wurden neun Sachverständige zur geplanten EU-Chatkontrollverordnung gehört. Einstimmig erklärten sie die EU-Verordnung für unvereinbar mit dem Recht auf Privatsphäre. Es handele sich bei dem Gesetz um eine anlasslose Massenüberwachung. Kinderschutz müsse anders realisiert werden, so die Kritiker.

Zum umstrittenen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission, beim es um die Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder gehen soll, der sogenannten CSAM-Verordnung, tagte am Donnerstag der Digitalausschuss des deutschen Bundestags. Dabei wurden neun Sachverständige zum geplanten EU-Gesetz zur Chatkontrolle angehört. Das Ergebnis der Anhörungen fasste das Fachportal Netzpolitik.org noch am selben Tag zusammen.

Nach der EU-Gesetzesvorlage würden Anbieter von Messenger-, E-Mail- und Clouddiensten dazu verpflichtet, auf Anordnung Inhalte zu scannen und sie im Verdachtsfalle an Ermittlungsbehörden zu weiterzuleiten. Diese Maßnahme, auch Chatkontrolle genannt, bewerteten Gegner als anlasslose Massenüberwachung, welche nicht mit Freiheitsrechten zu vereinbaren sie. Der Gesetzesentwurf beinhalte zudem das sogenannte Client-Side-Scanning, also das Scannen von Bild-, Video-, Text- und Audionachrichten bevor diese Nachrichten vom Nutzer verschlüsselt versendet würden.

Digitalkontrolle und Anlasslose Massenüberwachung

Bereits am Mittwoch inszenierte der Verein Digitalcourage e.V. eine Kunstaktion vor dem Reichstagsgebäude zum Thema Digitalkontrolle. Dabei konnten Passanten ihr Smartphone in eine improvisierte “Prüfvorrichtung” stellen und ihr Handy auf verdächtige Texte und Inhalte “scannen” lassen. Beim Ertönen einer Warnleuchte würden die Smartphone-Inhalte automatisch an die Behörden weitergeleitet, lautete die Botschaft bei der Kunstaktion. Digitalcourage setzt sich für den Schutz der Privatsphäre und von personenbezogenen Daten ein. Zum geplanten EU-Gesetz habe der Sprecher des Datenschutzvereins erklärt:

“Die Chatkontrolle ist nichts anderes als eine anlasslose Massenüberwachung ohne Verdacht: Alle Handys, alle Onlinekommunikation ist davon betroffen.”

Die Aktion vor dem Reichstag sei dem Bericht von Netzpolitik.org zufolge auch von drei Bundestagesabgeordneten unterstützt worden. Digitalausschuss-Mitglied Anna Kassautzki von der SPD sagte vor Ort, die SPD sei gegen die Massenüberwachung und gegen die geplante Verordnung. So stehe es zudem im Koalitionsvertrag, merkte die SPD-Frau an. Von der Linkspartei beteiligte sich Anke Domscheit-Berg mit einem Hinweis auf ein neues Positionspapier des Innenministeriums zur Chatkontrolle. Netzpolitik.org habe das Dokument am Tag vor der Anhörung exklusiv veröffentlicht.

In der einer Stellungnahme über den Digitalausschuss auf der Webseite des deutschen Bundestag wurde die Bewertung der Sprecherin des Chaos-Computer-Clubs (CCC), Elina Eickstädt, des EU-Vorhabens zur Chatkontrolle wiedergegeben. Demnach verfehle der Verordnungsentwurf “grundsätzlich das Ziel, Kindesmissbrauchsdarstellungen entgegenzutreten” habe die Informatikerin festgestellt. Dem Entwurf liege eine “krasse Überschätzung von Fähigkeiten von Technologien”, zugrunde, insbesondere was das Erkennen von unbekanntem Material angehe, so Eickstädt. 

In einer umfassenden eigenen Stellungnahme kritisierte die Informatikerin Eickstädt die Fehlerquote dieser Technologie. Sie läge demnach im einstelligen Prozentbereich, hieß es in dem Bericht der CCC-Sprecherin. “Bei einer Million geprüften Bildern
und mit einer niedrig angesetzten Fehlerquote von 1 Prozent habe man es bereits mit 10.000 Falschmeldungen zu tun, diese müssten dann entsprechend durch Anbieter oder das EU-Center gesichtet werden,” berechnete Eickstädt die Fehlerquote bei der Kindesmissbrauchsbeschuldigung. Die CCC-Sprecherin gab auch zu Bedenken, dass das geplante Gesetz eine Ausweispflicht im Internet mit sich brächte und dass Netzsperren zu “Zensurtools sondergleichen” werden könnten.

Oberstaatsanwalt Markus Hartmann: Keine Strafverfolgung um den Preis des Verlusts der Privatsphäre

Dem Positionspapier zufolge, wolle sich die deutsche Regierung auf EU-Ebene gegen die Überwachung mittels Client-Side-Scanning aussprechen. Bei vielen anderen Punkten sei sich die Koalition aber noch nicht einig: Unter anderem bei der Überwachung von E-Mails oder privaten Cloudspeichern. Bei der Anhörung der neun Sachverständigen sei im Digitalausschuss am Donnerstag aber schnell deutlich geworden: Juristisch und technisch könne man die Chatkontrolle nach Meinung der Experten nicht umsetzen.

Der Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW), Markus Hartmann, habe zwar von einer “grundsätzlich richtigen Initiative” gegen sexualisierte Gewalt gesprochen. Aber es gebe hier “keine Strafverfolgung um jeden Preis“. Nach Hartmanns Auffassung sei der Eingriff in die Privatsphäre durch die Chatkontrolle zu hoch und stünde nicht im Einklang mit den Grundrechten. Der Oberstaatsanwalt Hartmann habe auch erläutert, warum Künstliche Intelligenz zur Erkennung von Missbrauchsmaterial zur Begründung eines Anfangsverdachts fachlich nicht geeignet sei.

Gemäß der Expertise von Joachim Türk vom Kinderschutzbund würden viele in der Verordnung fälschlicherweise einen Wettstreit zwischen Kinder- und Datenschutz sehen. “Vertrauliche, unüberwachte Kommunikation ist eine wichtige Säule der Demokratie, die Vertrauen schafft und für heranwachsende Kinder unerlässlich ist.”, zitierte Netzpolitik.org den Kinderschutzbeauftragten.

Gegen eine Chatkontrolle seien auch der Bundesdatenschutzbeauftrage Ulrich Kelber und Felix Reda von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Nach Kelbers Auffassung seien die Maßnahmen “weit außerhalb jeglicher Verhältnismäßigkeit”. Reda kritisiere, dass die Chatkontrolle den Wesensgehalt des Rechts auf Privatsphäre verletze. Dementsprechend sei ein Scheitern des Gesetzesvorhabens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) seiner Ansicht nach vorprogrammiert. Im weiteren Gesetzgebungsprozess im Rat der Europäischen Union müsse sich Deutschland gegen die Chatkontrolle aussprechen, so Reda.

Ihm zufolge solle man versuchen, gemeinsam mit Österreich, den Niederlanden und einem weiteren EU-Mitgliedsstaat eine Sperrminorität zu erreichen. Die Sachverständigen im Digitalausschuss plädierten einstimmig gegen die digitale Chatkontrolle und forderten vom deutschen Innenministerium, sich gegen das EU-Gesetzesvorhaben zu positionieren.

Mehr zum Thema – Für “Forschungszwecke”: Lobbyisten fordern Freigabe personenbezogener Patientendaten



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