Der Oberste Gerichtshof der USA wird sich vorerst nicht mit der Frage der Immunität des ehemaligen Präsidenten Donald Trump befassen. Ein entsprechender Antrag von Sonderermittler Jack Smith wurde am Freitag ohne Begründung abgelehnt. Damit dürfte der Anfang März geplante Termin für den Prozess gegen Trump wegen versuchten Wahlbetrugs nicht mehr zu halten sein.
Smith hatte den Supreme Court darum gebeten, zügig zu klären, ob Trump wegen seiner Versuche, das Wahlergebnis der Präsidentenwahl im Jahr 2020 zu kippen, auf Bundesebene strafrechtlich verfolgt werden kann – oder ob er durch seine Immunität als Präsident geschützt ist.
Trump ist in der US-Hauptstadt Washington angeklagt, ihm wird versuchter Wahlbetrug vorgeworfen. Grund für die Anklage ist der sogenannte Sturm auf das Capitol am 6. Januar 2021, als die Anhänger Trumps eine Kongress-Sitzung verhinderten. Bei der Sitzung sollte der Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentenwahl formal bestätigt werden. Nach Auffassung seiner Gegner hatte Trump seine Anhänger zuvor mit einer Rede aufgewiegelt. Infolge der Krawalle kamen damals fünf Menschen ums Leben, darunter eine Trump-Anhängerin, die von einem Polizisten erschossen wurde.
Der 77-Jährige spielt in dem Gerichtsverfahren auf Zeit. Trumps Anwälte argumentierten, dass der Republikaner rechtlich nicht für Taten belangt werden könne, die zu seinen Pflichten als Präsident gehörten. Die zuständige Richterin hatte einen entsprechenden Antrag allerdings abgelehnt. Gegen diese Entscheidung hatte Trump Berufung eingelegt – damit ist nun ein Berufungsgericht am Zug.
Doch Sonderermittler Smith wählte einen ungewöhnlichen Weg: Er wollte das Berufungsgericht umgehen und wandte sich direkt an den Supreme Court, mit der Bitte, die Frage schnell zu klären. “Dieser Fall betrifft Fragen von außergewöhnlicher nationaler Bedeutung.”
Das Oberste Gericht des Landes folgte diesem Antrag nicht. Damit muss die Berufung ihren Weg durch die Instanzen gehen, was sich hinziehen kann. Die aktuelle Ablehnung durch den Supreme Court bedeutet gleichwohl nicht, dass der Fall nicht letztlich doch wieder vor den neun Richterinnen und Richtern landen wird.
Das Berufungsgericht soll prüfen, ob der 77-jährige Ex-Präsident ein “Aufrührer” ist, was ihn verfassungsmäßig von einer zweiten Amtszeit ausschließen würde. Eine Verurteilung in Smiths Verfahren könnte den Trump-Gegnern helfen, diese Position zu vertreten – nachdem der Oberste Gerichtshof von Colorado diese Woche entschieden hat, dass Trump von den republikanischen Vorwahlen ausgeschlossen werden muss.
Bei den Vorwahlen um die republikanische Nominierung für die US-Präsidentschaft ist Ex-Amtsinhaber Trump nach wie vor der große Favorit. Zahlreichen Prozesse, Pressekampagnen und Skandale um seine Person konnten Trumps Popularität in der Partei bisher nichts anhaben. Insgesamt ist Trump mit mehr als 90 Strafanzeigen in vier verschiedenen Strafverfahren konfrontiert, die seinen Einfluss auf die republikanische Partei eher gestärkt als geschwächt haben. In Wahlkampfreden begeistert Trump seine Fans, wenn er behauptet, er sei der einzige Mensch, dessen politische Aussichten mit jeder weiteren Anklage steigen.
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