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EU-Gericht entscheidet erstmals über Aufhebung von Sanktionen gegen russischen Geschäftsmann

rtnews by rtnews
07/09/2023
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Das EU-Gericht hat in einem Präzedenzfall entschieden, die im April 2022 verhängten Sanktionen gegen den ehemaligen Ozon-Chef Alexander Schulgin aufzuheben. Davor gab es nur Entscheidungen zur Aufhebung von Sanktionen gegen Verwandte russischer Geschäftsleute.

Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, die im April 2022 verhängten EU-Sanktionen gegen den ehemaligen Generaldirektor des russischen Online-Händlers Ozon, Alexander Schulgin, aufzuheben. Dies geht aus dem Text des Urteils hervor, das am 6. September veröffentlicht wurde. Die Entscheidung zur Aufhebung der Sanktionen gegen Schulgin wird nach Ablauf der Einspruchsfrist durch den EU-Rat in Kraft treten.

Am 8. April 2022 verhängte der EU-Rat persönliche Sanktionen gegen Schulgin mit der Begründung, er sei ein “führender (einflussreicher) Geschäftsmann” und Generaldirektor von Ozon. Die Begründung der EU lautete:

“Am 24. Februar 2022 nahm er [Schulgin] an einem Treffen von Oligarchen im Kreml mit Präsident Wladimir Putin teil, bei dem das weitere Vorgehen angesichts der westlichen Sanktionen besprochen wurde.”

Bei diesem Treffen handelte es sich um ein Treffen Putins mit russischen Unternehmern am Tag des Beginns der militärischen Sonderoperation in der Ukraine. An dem Treffen nahmen etwa 40 Unternehmer und Manager teil.

Dies ist ein Präzedenzfall im Hinblick auf die europäischen Sanktionen, die nach Beginn der Sonderoperation in der Ukraine gegen Russen verhängt wurden: Es ist das erste Mal, dass ein Gericht beschlossen hat, die Sanktionen gegen eine “Geschäftsperson” aufzuheben. Zuvor gab es nur Gerichtsentscheidungen zur Aufhebung von Sanktionen gegen Verwandte von russischen Geschäftsleuten, gegen die Sanktionen verhängt wurden.

Am 11. April 2022 legte Schulgin aufgrund der gegen ihn verhängten Sanktionen seinen Posten als Generaldirektor von Ozon nieder und trat aus dem Vorstand zurück. Der Rat der Europäischen Union änderte später die Formulierung in der Begründung der Sanktion, indem er präzisierte, dass Schulgin der ehemalige Leiter von Ozon ist. Die Begründung blieb jedoch bestehen, dass Schulgin “in Wirtschaftssektoren involviert ist, die eine wesentliche Einnahmequelle für die russische Regierung darstellen”.

Schulgin bestritt den Standpunkt der EU, dass er als “führender Geschäftsmann” bezeichnet werden könne. Es sei nicht auszuschließen, dass der Vorstandsvorsitzende eines großen Internetkonzerns wie Ozon auch nach seinem Rücktritt noch als einflussreicher Geschäftsmann angesehen werden könne, argumentierte das Gericht, doch der EU-Rat legte keine Beweise dafür vor, warum dies auf den ehemaligen Chef von Ozon zutreffen sollte.

Mehr zum Thema – Scholz schockiert: “Putin beschwert sich gar nicht über die Sanktionen”



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