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"Echter Skandal": Bundespolizei soll von AfD-Mitgliedern gesäubert werden

rtnews by rtnews
16/01/2025
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In einem internen Vermerk droht die Bundespolizei ihren Beamten mit disziplinarischen Maßnahmen bis hin zur Entlassung, sollten sie für die AfD aktiv in Erscheinung treten. Doch bereits die Mitgliedschaft in der Partei könne ein Dienstvergehen darstellen. Nicht nur die AfD hält das für einen Skandal.

Kritiker sprechen von einem Skandal: Angehörigen der Bundespolizei drohen Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung, wenn sie Mitglieder der AfD oder für die Partei aktiv politisch tätig sind. Das geht aus einem internen Vermerk der Bundespolizei vor, über den zuerst die Junge Freiheit (JF) am Mittwoch berichtete.

Grundlage dafür ist die Neuregelungen des Disziplinarrechts, das zum 1. April 2024 in Kraft trat und mit dem extremistische Tendenzen im öffentlichen Dienst und der Bundeswehr konsequenter geahndet werden sollen. Zu diesem Zweck wurden die Befugnisse der Behörden gegenüber Beamten massiv ausgebaut. Dazu heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums:

“Künftig werden alle Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Entfernung aus dem Dienst, durch Disziplinarverfügung der zuständigen Behörde ausgesprochen. Das langwierige verwaltungsgerichtliche Disziplinarklageverfahren entfällt. (…) Außerdem gilt künftig, dass eine rechtskräftige Verurteilung wegen Volksverhetzung bereits bei einer Freiheitsstrafe ab sechs Monaten zum Verlust der Beamtenrechte führt.”

Disziplinarische Maßnahmen können seitdem durch Verwaltungsakte erlassen werden, die dafür bisher notwendigen Gerichtsverfahren entfallen. Gegen wen sich die Neuregelung konkret richtet, daran lässt der nun bekannt gewordenen interne Vermerk der Bundespolizei keinen Zweifel: Darin wird eine Warnung an die Beamten ausgesprochen, für die AfD tätig beziehungsweise auch nur Mitglied der Partei zu werden. Ansonsten müssten sie mit “dienstrechtlichen Konsequenzen bis hin zu ihrer Entlassung” rechnen.

Wörtlich heißt es laut dem JF-Bericht in dem Vermerk der Bundespolizei:

“Wird eine Mitgliedschaft in einer solchen Partei bekannt, liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, jedenfalls dann vor, wenn sich die Beamtin oder der Beamte in einer solchen Partei aktiv betätigt.”

Der Vermerk, der am 7. Januar im Intranet der Bundespolizei veröffentlicht wurde, trägt die Überschrift: “Kandidatur für eine gesichert rechtsextreme Partei? Keine gute Idee als Bundesbeamtin oder Bundesbeamter!”

Die Verfassungsschutzämter in Thüringen und Sachsen hatten die AfD vergangenes Jahr als “gesichert rechtsextrem” eingestuft, was offenbar als rechtliche Basis für die im Vermerk angekündigten drastischen Maßnahmen ist. Die behördeninternen Gutachten, die die Grundlage dieser Einstufung bildeten, bleiben jedoch unter Verschluss.

Die Einstufung ist daher sowohl juristisch als auch politisch fragwürdig. Zumal der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes Stephan Kramer laut Medienberichten Gutachten unterschlagen hat, die die AfD entlasten. Kramer steht in der Kritik, seine Position zu missbrauchen und einen persönlichen Kreuzzug gegen die AfD zu führen. Dabei soll er sogar Mitarbeiter seiner Behörde bedroht haben.

Den Vorgang in der Bundespolizei sei ein “echter Skandal”, so der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler in einem X-Post. Dazu führte er aus:

“Selbstverständlich garantiert das Grundgesetz, dass Beamte Mitglied einer Partei sein dürfen, die nicht verboten ist. Man kann deshalb keinen Beamten nur wegen der Mitgliedschaft in der AfD entlassen! Das gilt auch für die Mitgliedschaft in der SPD, der CDU und anderen Parteien, die nicht verboten sind …”

Wenn das stimmt, ist das ein echter Skandal. Selbstverständlich garantiert das Grundgesetz, dass Beamte Mitglied einer Partei sein dürfen, die nicht verboten ist. Man kann deshalb keinen Beamten nur wegen der Mitgliedschaft in der AfD entlassen! Das gilt auch für die… https://t.co/o9SBEMsghh

— Volker Boehme-Neßler (@NeBoehme) January 15, 2025

Die AfD kündigte an, “mit allen rechtlichen Mitteln gegen diesen verfassungswidrigen Versuch” vorzugehen, “die Bundespolizei und andere staatliche Institutionen von politisch unliebsamen Bürgern zu ‘säubern'”.

Parteichefin Alice Weidel spricht von einem “grundrechtswidrigen Angriff auf die politische Meinungsfreiheit und die Unabhängigkeit unserer Sicherheitsbehörden”. Die Pläne von Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundespolizeipräsident Dieter Romann seien “alarmierend”, so die Kanzlerkandidatin in einer Stellungnahme.

“Ein gravierender Amtsmissbrauch der Innenministerin und ihres untergeordneten Bundespolizeipräsidenten. Politisch motivierte Säuberungen in Behörden kennt man nur aus Diktaturen und sind eine Gefahr für die Demokratie”, so Weidel.

Nur die “schuldhafte Verletzung der Verfassungstreue” stelle ein Dienstvergehen dar, “welches disziplinarrechtlich geahndet werden” könne, so die Politikerin. Diesen ein Angriff “auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung” werde man “nicht hinnehmen”, kündigte Weidel an.

Mehr zum Thema – “Fake-Accounts” des Verfassungsschutzes: Thüringer Verfassungsgericht gibt AfD teilweise Recht





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Tags: AfDMitgliedernBundespolizeigesäubertquotEchterSkandalquotsollvonWerden
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