Die subjektive Bewertung eines Messer-Ereignisses in Sachsen-Anhalt und eine daraus resultierende Kommentierung auf der X-Plattform sorgte für Aufmerksamkeit seitens der Staatsanwaltschaft Halle, zuständige Zentralstelle in Sachsen-Anhalt “für die Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet”. Parallel erfolgte eine Anzeige der Linken-Landtagsabgeordneten Henriette Quade. Das nun vorerst wirksame Urteil nach Strafbefehl sieht demnach eine Geldstrafe von 18.000 Euro vor. Der CDU-Politiker hat nach Medienanfrage bekanntgegeben, “den Strafbefehl nicht zu akzeptieren und fristgerecht Widerspruch einzulegen.”
Im Juni dieses Jahres kam es in der Stadt Wolmirstedt bei Magdeburg (Sachsen-Anhalt) zu einem Großeinsatz der Polizei, da ein afghanischer “Messer-Mann” (Bild–Zitat) auf einer privaten Fußballparty drei Personen angegriffen und zwei davon schwer verletzt hatte. Der CDU-Politiker antwortete in einer ersten Reaktion via X-Posting mit der Kommentierung des Ereignisses und folgender wörtlicher Wortwahl:
“Gut, dass die Polizisten diesen feigen, hinterlistigen Afghanen erschossen hat. Wir füttern sie durch und dann ermorden sie unschuldige Menschen. Dieses Pack muss raus aus Deutschland.”
Der Beitrag wurde später gelöscht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) erließ das Amtsgericht (AG) Aschersleben einen entsprechenden Strafbefehl, so die Webseite Legal Tribune Online (LTO) erläuternd. Der X-Beitrag erfülle für die Behörde laut Ermittlung “sämtliche Merkmale der Volksverhetzung”, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Das Ereignis erfuhr über die Verbreitung in den sozialen Medien Aufmerksamkeit bis in die die USA und seitens Elon Musk:
— Elon Musk (@elonmusk) November 14, 2024
Weiter heißt es zu dem juristischen Vorgehen und der Anklage gegen Gürth:
“Das Amtsgericht folgte mit seiner Entscheidung der Staatsanwaltschaft und erließ einen Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen zu jeweils 200 Euro. Bei einem Strafbefehl setzt das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Strafe fest, ohne dass zuvor eine Verhandlung stattgefunden hat.”
Damit muss der Politiker vorerst eine Gesamtgeldstrafe von 18.000 Euro zahlen. Gürth kündigte auf Anfrage an, “den Strafbefehl nicht zu akzeptieren und fristgerecht Widerspruch einzulegen”, so der MDR. Dadurch wird es automatisch zu einer Hauptverhandlung vor Gericht kommen.
Zu weiteren Details “wollte sich der Politiker zunächst nicht weiter äußern, sondern das weitere Verfahren abwarten.” Der Fraktionschef der CDU im Magdeburger Landtag, Guido Heuer, teilte dem MDR Sachsen-Anhalt bereits am Donnerstag der Vorwoche mit, “er wolle sich wegen des laufenden Verfahrens aktuell nicht äußern.”
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