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Deutschlands Haltung zum Völkerrecht – Zwei Antworten aus dem Bundestag

rtnews by rtnews
06/05/2023
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Eine Resolution des UN-Menschenrechtsrates verurteilt einseitige Sanktionen. Damit ist der Westen und auch die Bundesrepublik gemeint. RT DE wollte wissen, wie sich die Resolution auf die Haltung der Parteien zu den Sanktionen auswirkt und erhielt zwei Antworten.

Der UN-Menschenrechtsrat hat am 3. April mit großer Mehrheit eine Resolution angenommen, in der Sanktionen als einseitige, völkerrechtswidrige Maßnahmen verurteilt werden. Sie verletzen zudem die Menschenrechte und treffen vor allem arme Länder hart. 

Die Resolution wurde von Aserbaidschan im Namen der blockfreien Staaten eingebracht und mit den Stimmen der Länder außerhalb des kollektiven Westens angenommen. Von den im Menschenrechtsrat vertretenen Ländern hat sich lediglich Mexiko enthalten. Die Länder des kollektiven Westens stimmten dagegen.

Die Resolution ist eine offene Ohrfeige für die Länder des Westens, die sich mit ihrem Sanktionsregime über das Völkerrecht hinwegsetzen und zur Erreichung ihrer geopolitischen Ziele bereit sind, die Weltwirtschaft in Mitleidenschaft zu ziehen und in ihrem Kampf gegen den eigenen Einflussverlust Leid und Mangel in anderen Ländern und Regionen auszulösen. 

Deutschland bekennt sich regelmäßig und vollmundig zum Völkerrecht und zur “regelbasierten Ordnung”. RT DE wollte von den im Bundestag vertretenen Parteien wissen, wie sie sich zur Resolution verhalten. Dazu hat sich ein Redakteur an die außenpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen gewandt.

Wenig überraschend hat die Mehrheit der im Bundestag vertretenen Parteien auf die Anfrage bisher nicht geantwortet. Mit RT DE und seinen Redakteuren spricht man nicht, ist Konsens unter den vorgeblichen Demokraten, sie sich gern populistisch zu den Grundwerten wie Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit bekennen, im politischen Alltag aber zeigen, dass sie nicht viel davon halten. Lediglich die AfD und die FDP antworteten. 

Die Antwort des FDP-Abgeordneten Ulrich Lechte, der für die FDP im auswärtigen Ausschuss und im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sitzt, hat es in sich. 

Unsere Frage:

“Der UN-Menschenrechtsrat hat im März in einer Resolution einseitige Sanktionen als völkerrechtswidrig verurteilt. Er weist zudem darauf hin, dass sie die Menschenrechte verletzen. Der Rat fordert von Staaten, die einseitige Maßnahmen ergreifen, die Aufhebung des Sanktionsregimes und die Rückkehr zum Völkerrecht. Das bezieht sich zweifellos auch auf Deutschland. Die entsprechende Resolution wurde durch die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Menschenrechtsrates angenommen.
Wie bewerten Sie die deutsche Beteiligung am westlichen Sanktionsregime vor dem Hintergrund der Resolution?
Welche Korrekturen werden Sie einfordern, damit Deutschland wieder im Rahmen des Völkerrechts agiert? Vielen Dank für Ihre Antwort!”

Lechtes Antwort:

“Sie beziehen sich vermutlich auf die Resolution ‘The negative impact of unilateral coercive measures on the enjoy of human rights’ (A/HRC/52/L.18), die von Aserbaidschan im VN-Menschenrechtsrat eingebracht wurde. Diese Resolution widmet sich einseitig den menschenrechtlichen Auswirkungen von Sanktionen, lässt dabei aber den Anlass der Sanktionen, also z. B. den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, und seine menschenrechtlichen Auswirkungen völlig außer Acht.
Diese sind aber weitaus schwerwiegender. Zudem werden die Sanktionen gegen Russland unter uneingeschränkter Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen verhängt, einschließlich der Verpflichtungen, die sich aus dem humanitären Völkerrecht und den Menschenrechtsnormen ergeben.
Da sie gerade dazu dienen, den sanktionierten Staat zur Einhaltung von völkerrechtlichen Verpflichtungen zu bewegen, leisten sie einen Beitrag zur allgemeinen Stärkung des Völkerrechts und der internationalen Sicherheit.
Mit freundlichen Grüßen”

Die Antwort ist in mehrerer Hinsicht bemerkenswert. Zum einen zeigt sie, dass Deutschland bereit ist, sich zum Richter des Völkerrechts aufzuschwingen. Problematisch dabei ist, dass es eine solche Institution nicht gibt.

Es gibt keinen “Völkerrechts-Gerichtshof”, vor dem sich Länder für eine Nichteinhaltung des Völkerrechts verantworten müssten und bestraft werden könnten. Das Gremium, das dem noch am nächsten kommt, ist der UN-Sicherheitsrat. Seine Resolutionen sind bindend. Er hat auch so etwas wie ein Gewaltmonopol, denn er kann als einziger legitim über Sanktionen und militärische Einsätze der UN-Friedenstruppen entscheiden.

Deutschland hat aus gutem Grund in diesem Gremium keinen dauerhaften Sitz und wird absehbar dort auch nicht an Einfluss gewinnen, denn es würde das ohnehin schon vorhandene Ungleichgewicht im Rat zugunsten des Westens weiter verstärken.

Für Deutschland hätte eine Art Weltgericht, das über die Einhaltung des Völkerrechts wacht und Recht spricht, übrigens dramatische Konsequenzen, sei hier am Rande angemerkt, denn Deutschland setzt sich ganz regelmäßig über das Völkerrecht hinweg. Unter anderem auch im Rahmen des Ukraine-Konflikts, mit der Sabotage des völkerrechtlich verbindlichen Minsker Abkommens Minsk 2 und eben auch mit seinem Sanktionsregime. 

Lechtes Antwort macht deutlich, dass sich Deutschland im Recht sieht, sich über internationale Regeln hinwegzusetzen und das Völkerrecht nach Gutdünken und Belieben auszulegen. Ganz objektiv setzt sich Deutschland damit ins Unrecht, denn es überschreitet damit seine Kompetenzen und auch seine Verpflichtungen, die es als Mitglied der Vereinten Nationen und anderer Institutionen des internationalen Rechts eingegangen ist. Dass Deutschland die Sanktionen unter Einhaltung des Völkerrechts verhängt, wie Lechte behauptet, ist schlicht falsch. 

Die Sanktionen der EU, insbesondere gegen Russland, aber auch gegen andere Länder wie Syrien, den Iran und Venezuela sind und bleiben in ihrer Mehrheit ein Verstoß gegen das Völkerrecht, denn es liegt keine Legitimation durch den UN-Sicherheitsrat vor. Dieser ist aber die einzige Institution, die Zwangsmaßnahmen gegen Länder legitimieren kann. 

Wie Lechte zudem zu der Einschätzung kommt, die menschenrechtlichen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine seien schwerwiegender als die Auswirkungen der Sanktionen, ist nicht schlüssig. Der Menschenrechtsrat kritisiert gerade die weltweiten und umfassenden Auswirkungen der einseitigen Sanktionen. 

In der Antwort Lechtes zeigt sich genau das Missverhältnis, das die Länder des Globalen Südens zunehmend deutlicher und lauter artikulieren. Der Westen beansprucht für sich eine Sonderstellung. Er stellt sich selbst außerhalb des geltenden völkerrechtlichen Rahmens und glaubt, die Regeln bestimmen zu können, nach denen sich die Nationen außerhalb des kollektiven Westens zu richten haben.

Dagegen formiert sich zunehmend Widerstand. Der Vorschlag des russischen Außenministers Sergej Lawrow zu einer Reform der UN und einer Demokratisierung der internationalen Beziehungen zielt darauf ab, das imperiale und koloniale Diktat der westlichen Länder zu beenden. 

Die Antwort des Bundestagsabgeordneten der AfD, Petr Bystron hat es ebenfalls in sich, allerdings mehr hinsichtlich seiner Kritik an der Bundesregierung. Er antwortete: 

“Diese Resolution ist uns bekannt und trotzdem passiert nichts. Unsere Bundesregierung ist Millionen von Lichtjahren von einer Rechtsstaatlichkeit entfernt.”

Ob der Begriff der Rechtsstaatlichkeit in diesem Zusammenhang gut gewählt ist, sei dahingestellt. Dass sich die Bundesrepublik mit ihrer recht willkürlichen Auslegung des Völkerrechts immer weiter ins Abseits stellt und sich von der Weltgemeinschaft isoliert, ist dagegen offenkundig.

Faktisch sucht die Bundesregierung mit ihrer Auslegung die Konfrontation mit der Weltgemeinschaft. Dass sie sich damit in der Welt keine Freunde macht, ist erwiesen. Gerade angesichts der offenen Unrechtmäßigkeit des Sanktionsregimes versammeln sich immer mehr Länder an der Seite Russlands und streben danach, die Dominanz des Westens zu beenden.  

Mehr zum Thema – Baerbock verwechselt UN-Menschenrechtsrat und Sicherheitsrat



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Tags: AntwortenausBundestagDEMDeutschlandsHaltungVölkerrechtzumzwei
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