Mit Beginn des neuen Jahres wird in Deutschland eine signifikante Erhöhung des Bürgergeldes um 12 Prozent wirksam. Diese substanzielle Anhebung der monatlichen Unterstützung bei Erwerbslosigkeit erstreckt sich auch auf ukrainische Flüchtlinge mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung, wobei der Betrag von 502 auf 563 Euro steigt.
Die Diskussion über das Bürgergeld bleibt in der Öffentlichkeit kontrovers. Trotz der anfänglichen Erwartungen der Ampelkoalition durch die Einführung des Bürgergeldes das Image zu verbessern und eine höhere Akzeptanz zu erzielen, bleibt die Bilanz umstritten. Insbesondere die erheblichen Kosten von 25,9 Milliarden Euro im Jahr 2023 und die prognostizierte weitere Steigerung haben in den vergangenen Wochen zu intensiven Debatten innerhalb der Regierung über die geplante Bürgergeld-Erhöhung im Jahr 2024 geführt.
Als staatliche Transferleistung unterstützt das Bürgergeld erwerbsfähige Bürger in Deutschland, die ohne Arbeit sind oder allein von ihrer Erwerbstätigkeit nicht existieren können. Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I erfordert das Bürgergeld keine vorherige Einzahlung von Beiträgen in die Arbeitslosenversicherung. Es dient dazu, das Existenzminimum zu sichern, was verfassungsrechtlich durch das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum begründet ist.
Die seit dem 1. Januar 2023 geltende Bürgergeldregelung ersetzt die vorherigen Richtlinien für Hartz IV und Sozialgeld und ist im Sozialgesetzbuch II durch ein eigenes Bürgergeld-Gesetz verankert. Diese gesetzlich vorgeschriebene Erhöhung von 12,2 Prozent soll den gestiegenen Verbraucherpreisen im Kontext der Inflation gerecht werden.
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