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"Der Russe war's": (noch) ein Beispiel für öffentlich-rechtliche Kriegspropaganda

rtnews by rtnews
05/02/2025
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Ein Bombeneinschlag auf eine Notunterkunft im ukrainisch besetzten russischen Sudscha bei Kursk ließ den westlichen PR-Apparat rotieren. Obwohl unbelegt, titelte auch der MDR mit der Behauptung, die Russen hätten angegriffen. Und er rechtfertigte sich: Das lag nur am “begrenzten Platz”.

Von Susan Bonath

Der Bombeneinschlag in einer Notunterkunft in der ukrainisch besetzten russischen Kleinstadt Sudscha im Gebiet Kursk hatte vergangenen Samstag erwartbar einmal mehr die westliche Propaganda-Maschine in Gang gesetzt. Zwar konnte niemand verifizieren, was tatsächlich vorgefallen war, doch einige deutsche Medien, darunter der MDR, wussten es mal wieder ganz genau: Der Russe war’s. Auf Nachfrage der Autorin redete sich der öffentlich-rechtliche Sender um Kopf und Kragen.

Öffentlich-rechtliche Kriegspropaganda

Diese Tatsachenbehauptung konnte man am 2. Februar unter anderem beim öffentlich-rechtlichen regionalen ARD-Ableger MDR in der Überschrift lesen. Lapidar hieß es dort:

“Tote nach russischem Luftangriff auf Sudscha”

Erst in der zugehörigen Meldung, die viel weiter unten in diesem Tagesticker zu lesen ist, erfährt der aufmerksame Leser die Herkunft der Behauptung: Eine Mitteilung des “ukrainischen Generalstabs in Kiew bei Facebook”. Dass die Presse solche unbelegten Erzählungen einer Kriegspartei nicht als Tatsache darstellen darf, sollte jedem Journalisten bekannt sein. Wer gegen diesen grundlegenden Standard verstößt, betreibt schlicht Propaganda. Der öffentlich-rechtliche MDR praktizierte damit genau das, was die westlichen Leitmedien gern pauschal der in der EU verbotenen “russischen Feindpresse” vorwerfen.

Im Fall Sudscha kann es für (nicht vor Ort befindliche) Journalisten bisher gar nicht plausibel zu ermitteln gewesen sein, wer der Verursacher war. Will ein Sender nicht der Kriegspropaganda des ukrainischen Generalstabs verfallen, kann er das nur genauso darstellen. Tatsächlich bemühten sich sogar einige deutsche Medien, zumindest den Anschein von Objektivität zu wahren. So titelte etwa der Münchner Merkur:

“Angriff in Sudscha: Russland und Ukraine beschuldigen einander”

MDR: Lag an “begrenztem Platz”

Fest steht: Mit der Verbreitung unbelegter ukrainischer Propaganda als Tatsachenbehauptung in einer Überschrift verstößt der MDR gravierend gegen journalistische Standards, dies zum wiederholten Mal, erinnert sei an einen behaupteten, aber nie stattgefundenen angeblichen Angriff auf ein Krankenhaus in Poltawa. 

Und wie damals im vergangenen Herbst klingt die Antwort des gebührenfinanzierten Rundfunksenders gelinde ausgedrückt wie eine so schlechte wie skurrile Ausrede, die mit folgendem Satz beginnt:

“Wie Ihren Screenshots entnommen werden kann, haben wir im Newsblog-Eintrag durchaus den Absender der Information kenntlich gemacht und die Quellen transparent dargestellt.”

Dabei verschweigt der MDR, dass die Meldung vom 2. Februar um 0:33 Uhr, auf die er sich bezieht, erst nach längerem Scrollen durch eine weitere Nachrichtenflut zu finden ist. Zweitens ändert das nichts daran, dass der Titel des Beitrags eine unbelegte Behauptung enthält, die gegen Pressestandards verstößt. Doch es kommt noch schlimmer, denn weiter “argumentierte” der MDR:

“In der Überschrift ist der Sachverhalt jedoch verkürzt wiedergegeben worden, was in einer Überschrift mit ihrem begrenzten Platz anders leider häufig nicht geleistet werden kann.”

Man reibt sich die Augen: Wäre es doch so einfach gewesen, ein Wort wegzulassen und statt einen “russischen Luftangriff” zu behaupten, einfach nur von einem “Luftangriff” zu schreiben. Damit hätte der MDR gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen können: keine Falschbehauptung und eine kurze Überschrift. Das war aber ersichtlich nicht gewollt. Immerhin bekundet der Sender sein “Bemühen”:

“Wir möchten uns jedoch bemühen, in künftigen Fallen die Überschrift so zu gestalten, dass Quelle und Absender der Information bereits dort kenntlich werden.”

Abgesehen davon, dass der Sender damit zugleich einräumt, unbelegte ukrainische PR-Geschichten ohne Quellenverweis im Titel fälschlicherweise als Tatsache darzustellen: Diesen eindeutigen journalistischen Verstoß richtigzustellen, gedachte er auch nach seiner Antwort an die Autorin nicht. Die Propaganda-Maschine muss eben rollen.

Mehr zum Thema – Verfahren gegen ukrainischen Kommandeur nach Angriff auf Internat in Sudscha



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Tags: BeispieleinfürKriegspropagandanochÖffentlichrechtlichequotDerRussewar039squot
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