Von Felicitas Rabe
Im September 2021 wurde ein Verein zum Aufbau eines Zentrums zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen, kurz ZAAVV gegründet. Das Zentrum befindet sich noch in der Aufbauphase.
Aber bereits jetzt können alle Menschen, über die Fallerfassung auf der Webseite der Stiftung ihre Erlebnisse mit den Coronamaßnahmen erfassen und dokumentieren lassen. Die systematische Erfassung dient zur Dokumentation und Aufarbeitung der Coronapolitik, so die Ursprungsidee des ZAAVV-Initiators, Rechtsanwalt Ralf Ludwig.
Insbesondere müsse der Umfang des Unrechts zutage gebracht werden, um eine Wiederholung in der Zukunft zu verhindern. Man werde die Verantwortlichen auch juristisch verfolgen, selbst wenn dabei nicht zwangsläufig eine mögliche Bestrafung verfolgt würde, die Verantwortlichen müssten Konsequenzen erfahren. In der Selbstdarstellung des Projektziels heißt es dazu:
“Das ZAAVV setzt sich zum Ziel, die Ursachen und die Folgen des im Zusammenhang mit der Corona-Politik entstandenen Leids und Unrechts umfassend aufzuarbeiten.”
Die Fallsammlung, bei der jeder auch noch so scheinbar unbedeutende Erlebnisse mit den Coronamaßnahmen einreichen könne, diene der zeitgeschichtlichen Aufarbeitung der Straftaten. Zur Auswertung würden die Dokumente auch der Wissenschaft und Forschung zugänglich gemacht. Schließlich habe unter anderem die große Akzeptanz der teilweise willkürlichen Coronamaßnahmen belegt, “wie einfach eine Gesellschaft manipuliert werden kann und wie schnell Menschenrechtsverletzungen salonfähig werden”.
Am Samstag sprach Felicitas Rabe mit dem Mitbegründer Ludwig über die ZAAVV-Klage gegen die 592 Abgeordneten, einschließlich acht Richtern und einem Bundespräsidenten. Diese hatten am 10. Dezember 2021 entweder im Bundestag für eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gestimmt, oder hatten diese mutmaßliche Straftat kraft ihres Amtes nicht verhindert.
Zum 75. Jahrestag der Menschenrechte fand am Sonntag in Karlsruhe die von ZAAVV organisierte Kundgebung für die Aufarbeitung der Coronapolitik, “Ohne Gerechtigkeit für jeden kann es keinen Frieden geben” statt. In diesem Rahmen reichte der Jurist im Namen des ZAAVV die 592 Strafanzeigen bei der Generalbundesanwaltschaft ein – auf der Kundgebungsbühne per elektronischer Anwaltspost von seinem Laptop. Der Vorwurf lautete “Verbrechen gegen die Menschlichkeit” nach § 7 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB).
Im Gespräch mit der Berichterstatterin erklärte der Jurist das Anliegen der Demonstration. Mit den öffentlich eingereichten Strafanzeigen werde man sich gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht wehren, die in Deutschland am 10. Dezember 2021 beschlossen wurde. Damit habe sich der Staat schuldig gemacht:
“Die Politiker, die für die Impfpflicht gestimmt haben, wussten, dass mit der Impfung schwere Nebenwirkungen bis hin zum Tod verbunden sind. Trotz dieses Wissens haben sie die Impfpflicht eingeführt.”
Ludwig stellte klar: “Der Staat darf keinen unschuldigen Menschen töten.” Nach § 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit sei dies im Völkerrecht eindeutig definiert. Darin heißt es unter Punkt 1 und 2: “Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung, 1. einen Menschen tötet, 2. in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen (…) wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.”
Nach § 7 des VStGB dürfe der Staat mittels eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung nicht mal einen einzigen Menschen töten, betonte der Jurist. Hier könne es auch keine Abwägung geben. Selbst wenn sich eine tödliche Pandemie mit Millionen von Todesopfern ausbreite, was ja bei Corona gar nicht der Fall gewesen sei, dürfe der Staat nicht abwägen.
Wer während einer Epidemie sterbe, der würde einem Unglück zum Opfer fallen. Im Gegensatz dazu sei die Todesfolge einer aufgenötigten Impfung ein menschengemachtes Unrecht und kein Unglück. Das habe die Juristin Katrin Gierhake in ihrem Beitrag auf Cicero-Online “Die Causa Corona III: Aufklärung und Aufarbeitung – ist die Zeit schon reif?” gut dargelegt, so Ludwig.
Konkret würden sich die 592 Strafanzeigen größtenteils gegen die Mitglieder des Parlaments richten, die am 10. Dezember 2021 für die einrichtungsbezogene Impfung gestimmt und sich damit im Sinne des § 7 VStGB schuldig gemacht hätten. Es handele sich um 568 Abgeordnete, 15 Mitglieder des Bundesrats, einen Bundespräsidenten und acht Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Was ist das Ziel der Klage?
Durch diese Klage wolle das ZAAVV erreichen, so der Rechtsanwalt, dass der Generalbundesanwalt Ermittlungen gegen die Beschuldigten aufnimmt. Sollte das ausbleiben, könne man dann nach dem Internationalen Römischen Statut beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag Strafanzeige einreichen.
Auf der Abschlusskundgebung in Karlsruhe wurde auch zum ersten Mal der Menschenrechtspreis des ZAAVV verliehen. Er ging an die Bundestagsabgeordneten der AfD, die gegen die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gestimmt haben. Stellvertretend für ihre Partei nahm ihn die AfD-Abgeordnete Dr. Christina Baum entgegen. Der Preis gebühre allen, die gegen die Impfpflicht auf die Straße gegangen seien, erklärte Baum. Nur gemeinsam mit dem Druck von der Straße habe man im Parlament die allgemeine Impfpflicht verhindert. Das Preisgeld werde die AfD an eine alleinerziehende Mutter spenden, die durch die Impfung einen schweren gesundheitlichen Schaden erlitten habe.
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