Das wichtigste Hilfswerk im Gazastreifen ist die UNRWA (United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East), die seit 1949 Palästina-Flüchtlinge unterstützt.
In den vergangenen Monaten geriet die Organisation durch unbelegte Vorwürfe aus Israel negativ in die Schlagzeilen. Israel behauptete, die Organisation stehe der Hamas zu nahe. Die UNRWA hat dies zurückgewiesen.
Laut einem UN-Bericht hat Israel bislang auch keine Beweise für Verbindungen von UNRWA-Mitarbeitenden zur Hamas vorgelegt.
Recherchen der Schweizer Tageszeitung Tages-Anzeiger zeigen nun, dass dem Chef des Hilfswerks Philippe Lazzarini, einem Schweizer, inzwischen die Einreise sowohl in den Gazastreifen als auch nach Israel verweigert wird.
Im März war Lazzarini bereits die Einreise in den Gazastreifen verweigert worden: Er habe nicht das richtige Formular ausgefüllt, hatte es zur Begründung geheißen. Zwei weitere Einreiseversuche im Mai und Juli waren laut dem Tages-Anzeiger ebenfalls erfolglos geblieben.
Das Visum für Israel war am 10. April dieses Jahres ausgelaufen und anschließend nur noch um einen Monat verlängert worden. Wie die UNRWA angibt, habe die israelische Regierung auf eine weitere Visa-Anfrage nicht mehr reagiert.
UNRWA-Sprecherin Juliette Touma sagte der Zeitung:
“Das ist eine sehr ernste Angelegenheit. Die grösste humanitäre Operation der UNRWA befindet sich im Gazastreifen, für die der Generalkommissar verantwortlich ist.”
Israels Außenministerium erklärte, ohne jedoch erneut Belege vorzulegen:
“Die UNRWA hat es versäumt, die Infiltration von Terroristen in ihren Reihen und die umfassende Nutzung ihrer Einrichtungen durch bewaffnete Gruppen zu verhindern.”
Lazzarini und sein Team hätten Israel während des Krieges “nicht ein einziges Mal über die Nutzung der UNRWA-Einrichtungen durch die Hamas” informiert und damit gegen den Neutralitätsgrundsatz verstoßen, behauptete das israelische Außenministerium weiter.
Dem Tages-Anzeiger erklärte das Schweizer Außenministerium EDA, man habe Kenntnis davon, dass Lazzarini – “wie vielen anderen hochrangigen UNO-Beamten” – die Einreise beziehungsweise der Aufenthalt in Israel und/oder im besetzten palästinensischen Gebiet verweigert werde.
Weiter teilte das EDA mit:
“Die zuständigen Stellen im EDA erinnern Israel regelmässig an seine Verpflichtung nach dem humanitären Völkerrecht, einen schnellen und ungehinderten humanitären Zugang zu bedürftigen Personen zuzulassen und zu erleichtern (…) Dazu gehört auch, dass humanitären Akteuren die notwendigen Bewilligungen erteilt werden, um Hilfe leisten zu können.”
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