Die CDU will heute den Entwurf zum “Zustrombegrenzungsgesetz” im Bundestag zur Abstimmung stellen. Der Name verspricht mehr, als das Gesetz halten kann. Eine tatsächliche Begrenzung des Zustroms von Migranten ist von dem Gesetz nicht zu erwarten.
Der Entwurf enthält drei wesentliche Punkte. De facto schlägt die CDU vor, in das Aufenthaltsgesetz das erst im Jahr 2023 gestrichene Wort “Begrenzung” wieder aufzunehmen.
Im ersten Paragrafen des Aufenthaltsgesetzes hieß es, das Gesetz diene der “Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern”. Die Ampelkoalition hatte im November 2023 das Wort “Begrenzung” gestrichen. Die Einfügung hat keine konkreten Auswirkungen. Sie signalisiert lediglich, dass die Begrenzung von Zuwanderung ein Aspekt ist, der mit dem Aufenthaltsgesetz geregelt werden soll.
Zudem sieht der Entwurf der CDU vor, den Familiennachzug für Personen auszusetzen, die in Deutschland subsidiären Schutz genießen. Subsidiären Schutz als Aufenthaltsstatus können Personen bekommen, die keinen Asylgrund vorweisen können, aber aus anderen Gründen Schutz bedürfen. In Deutschland genießen derzeit 351.400 Personen subsidiären Schutz. Insgesamt lebten im Jahr 2024 3,5 Millionen Flüchtlinge in Deutschland.
Weiterhin sieht der Entwurf vor, dass die Bundespolizei die Möglichkeit bekommt, nicht aufenthaltsberechtigte Ausländer unmittelbar in Gewahrsam zu nehmen, um die Abschiebung zu gewährleisten. Der Passus zielt auf die einfachere Einleitung von Abschiebungen für auf Bahnhöfen angetroffene Ausländer ohne gültigen Aufenthaltsstatus. Für die Kontrolle der Bahnhöfe ist die Bundespolizei zuständig. Bisher musste sie in diesen Fällen die jeweilige Landespolizei hinzuziehen.
Das Gesetzesvorhaben hat gute Aussichten, heute im Bundestag Zustimmung zu finden. AfD, BSW und die FDP haben signalisiert, dem Gesetz zustimmen zu wollen.
Dass das Gesetz dann auch schnell in Kraft trifft, ist trotz der Zustimmung im Bundestag unwahrscheinlich. Das Gesetz muss durch den Bundesrat. Der dürfte erst nach der Bundestagswahl über das Gesetz entscheiden. Ob es dort Zustimmung findet, ist zudem nicht sicher.
Trotz der Skandalisierung des Vorgangs durch SPD, Die Linke und den Grünen, bleibt also auch für den Fall der Zustimmung zum Gesetzentwurf vorerst alles beim Alten. Die drei Parteien warnen davor, die sogenannte “Brandmauer” einzureißen. Eine Kooperation mit der AfD gilt ihnen als tabu. Die CDU hat die Ausgrenzung der AfD bisher mitgetragen. Dem 5-Punkte-Plan der CDU zur Migration hat die AfD zugestimmt.
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