Der Bundesrechnungshof hält die von der Bundesregierung geplante Schuldenaufnahme für ein weiteres 200 Milliarden Euro schweres Rettungspaket gegen die Energiekrise für verfassungswidrig. Wie es in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages heißt, verstoße die vorgesehene Kreditaufnahme “auf Vorrat” gegen den verfassungsgemäßen Vorsatz der Jährlichkeit.
Laut dem Grundgesetz muss der Haushaltsplan für ein Jahr aufgestellt werden – aufgenommene Kredite sollen nur dazu dienen, ein Haushaltsminus im gleichen Jahr auszugleichen. Die Bundesregierung hingegen plant nunmehr, in diesem Jahr ein weiteres Sondervermögen in Höhe von 200 Milliarden Euro anzulegen, mit dem bis zum Jahr 2024 die Ausgaben für eine sogenannte Gaspreisbremse, für weitere Unternehmenshilfen und für andere Maßnahmen finanziert werden sollen.
Im Gegensatz zu den Plänen des Bundesministeriums der Finanzen unter Leitung von Christian Lindner (FDP) plädiert der Bundesrechnungshof in seinem Bericht nun dafür, dieses vom Bundeskanzler Olaf Scholz mit dem Wort “Doppel-Wumms” umschriebene Paket ohne Umwege direkt aus dem normalen Bundeshaushalt zu finanzieren.
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(rt de/dpa)