
Am 23. Februar vergangenen Jahres war die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) mit gerade einmal 9.529 Stimmen zu wenig an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik gab es ein derart knappes Ergebnis.
Bereits nach der Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses hatte das BSW deshalb in einem vorläufigen Verfahren versucht, eine abermalige Auszählung zu veranlassen. Damals hatte das Verfassungsgericht das Eilverfahren aber abgelehnt, weil erst eine Entscheidung des Wahlausschusses des Bundestages vorliegen müsse.
In einigen Wahlbezirken war es zu diesem Zeitpunkt bereits zu einer Neuauszählung gekommen, weil unter anderem Kleinstparteien in einzelnen Wahllokalen vor dem BSW lagen, was eine Verwechslung bei der Auszählung wahrscheinlich machte, und diese erneuten Auszählungen hatten die Ergebnisse tatsächlich zugunsten des BSW verändert.
Der Wahlausschuss entschied erst im Dezember über die Beschwerde des BSW. Dass die Bearbeitung derart langsam verlief, kann durchaus daran gelegen haben, dass eine mögliche Korrektur des Wahlergebnisses um jene knapp 10.000 Stimmen und ein Einzug des BSW in den Bundestag die derzeit amtierende Koalition ihre Mehrheit kosten würde. Nach einer Ablehnung einer Neuauszählung durch den Ausschuss lehnte dann auch das Bundestagsplenum eine Neuauszählung ab.
Der Vorsitzende des BSW, Fabio De Masi, meinte dazu:
“Der Bundestag hat statistische Anomalien, die sich bei Prüfung fast immer als dem BSW vorenthaltene Stimmen entpuppten, gar nicht aufgeklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch 1991 bei einer Landtagswahl geurteilt, dass bei einem extrem knappen Ergebnis und belegten Zählfehlern vollständig nachgezählt werden muss.”
Auch Parteigründerin Sahra Wagenknecht kommentierte die Einreichung der Klage:
“Dass die anderen Parteien eine Neuauszählung unbedingt verhindern wollen, weil sie offenbar auch davon ausgehen, dass das BSW dann in den Bundestag käme, ist offensichtlich. Die Wahlprüfung war ein peinliches Schauspiel, das einer Bananenrepublik würdig wäre … Wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht es als seinen Auftrag begreift, das Vertrauen in die demokratischen Institutionen, das in den letzten Jahren ziemlich gelitten hat, wieder zu stärken, indem es den Weg für eine Neuauszählung und damit für ein korrektes Wahlergebnis frei macht.”
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