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BSW-Anfrage enthüllt: Regierung arbeitet mit Verjährungsfristen gegen Impfgeschädigte

rtnews by rtnews
17/01/2025
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Die BSW-Bundestagsabgeordnete Jessica Tattti fordert, die Corona-Impfungen so lange auszusetzen, bis die Frage nach möglichen DNA-Verunreinigen restlos geklärt sei. Eine Anfrage offenbarte zudem, dass die Bundesregierung mittels Verjährungsfristen gegen Impfgeschädigte der BioNTech/Pfizer-Impfung arbeite.

Laut Jessica Tatti, Bundestagsabgeordnete des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), sollten die Corona-Impfungen mit dem Vakzin von BioNTech/Pfizer ausgesetzt werden, bis die Frage nach Verunreinigungen mit DNA-Fragmenten restlos geklärt ist. Dabei bezieht sie sich auf Publikationen, laut denen die entsprechenden Grenzwerte deutlich überschritten sind.

“Bis zur Klärung des Verdachts der Verunreinigung des Impfstoffs von BioNTech und Pfizer muss die Zulassungserlaubnis ausgesetzt und die Corona-Impfungen gestoppt werden.”

Konkret geht es um die Problematik von Verunreinigungen durch Fremd-DNA und die Möglichkeit, dass diese in die Körperzellen eindringt und Nebenwirkungen der Corona-Impfung verursacht. Bekannt wurde dies, als Phillip Buckhaults, Genetik-Experte der University of South Carolina, im September 2023 vor dem Senatsausschuss des US-Bundesstaates ausgesagt hatte, dass er im Labor Fremd-DNA im Vakzin von Biontech-Pfizer gefunden habe. Er ging davon aus, dass die DNA in Körperzellen eindringen könne und dies wahrscheinlich auch tue.

Es handle sich dabei um eine “sehr reale Gefahr der Genomveränderung langlebiger Körperzellen”, die einen “anhaltenden Autoimmunangriff” auf das Gewebe von geimpften Personen auslösen könne. Er sagte:

“Diese DNA könnte die Ursache für einige der seltenen, aber schwerwiegenden Nebenwirkungen wie den Tod durch Herzstillstand sein.”

Tatti verweist nun auf eine Publikation eines Teams um Ulrike Kämmerer, deren Ergebnis im Dezember vergangenen Jahres publiziert wurde. Darin kommen die Forscher zu dem Schluss, dass eine in Proben des Pfizer-Präparats Comirnaty festgestellte DNA die von den internationalen Aufsichtsbehörden festgelegte zulässige Höchstkonzentration bei Weitem übersteige. Zudem sind bei den Zulassungsstudien und für die Massenproduktion jeweils unterschiedliche Verfahren angewandt worden: ersteres ohne, letzteres mit der entsprechenden Plasmid-DNA.

Die BSW-Abgeordnete hat nun eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, ob diese gedenke, die Corona-Impfungen aufgrund der genannten Problematik auszusetzen. Zuvor hatte die Berliner Zeitung über die Anfrage berichtet. Die Antwort der Bundesregierung lautete: Nein.

In einer Stellungnahme begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung damit, dass die Studie von Kämmerer und Kollegen “nach Einschätzung des Paul-Ehrlich-Instituts keine robusten Daten beinhalte, die eine Grenzwert-überschreitende DNA-Menge in mRNA-Impfstoffen aufgrund von Plasmidkontaminationen oder Plasmidfragmenten belegen. Die beschriebenen Prozesse stellen zudem keine Evidenz für die behauptete mögliche Integration kontaminierender DNA in das Wirtsgenom und einer daraus resultierenden Deregulation zellularer Prozesse her.” Aus Sicht der Bundesregierung gebe es also “keinen Grund zur Besorgnis”.

Tatti vom BSW sieht dies jedoch anders und fordert, dass das Pfizer-Vakzin vorerst nicht mehr verimpft wird. Zunächst müsse gezeigt werden, “dass der Impfstoff von Biontech und Pfizer nicht mit lang haltbarer DNA kontaminiert ist, die dort nicht hingehört. Sollte sich dieser Verdacht erhärten, muss die Zulassungserlaubnis sofort entzogen und Biontech-Pfizer schadensersatzpflichtig gemacht werden”.

Durch die Anfrage wurde zudem bekannt, dass die zuständige Behörde, das Paul-Ehrlich-Institut, am 28. November eine Liste von Fällen veröffentlicht hatte, in denen der Verdacht auf Nebenwirkungen durch eine Corona-Impfung bestand. Darin werden 974.931 Fälle beschrieben, oft betreffen diese ein und dieselbe Person.

Tatti wollte nun wissen, ob die Liste vollständig sei und wann die Frist für eine individuelle Klage auf Schadensersatz ablaufe. Die Bundesregierung teilte in ihrer Antwort mit: Alle bis zum Juli 2024 gemeldeten Verdachtsfälle seien aufgeführt, darunter auch jene, die direkt an die Europäische Arzneimittelagentur gegangen seien. Die Daten würden zudem fortlaufend aktualisiert. Bei der Frage nach Schadensersatz verwies die Regierung unter anderem auf Paragraf 195, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In diesem ist festgelegt: “Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre”. Tatti erklärte:

“Das ist ein Hammer. Ende des Jahres lief die Klagefrist für die meisten Corona-Impfgeschädigten ab. Kurz davor stellte das Paul-Ehrlich-Institut klammheimlich eine Liste von fast einer Million Impfnebenwirkungen auf seine Webseite.”

Zum einen sei der Zeitraum zwischen der Publikation der Liste und dem Ende der Verjährungsfrist für Verdachtsfälle bis zum Jahr 2021 für zu knapp bemessen, andererseits zweifelte Tatti auch die Vollständigkeit der Daten an. Ihr Fazit:

“Die Bundesregierung arbeitet gegen die Impfgeschädigten und für die Impfstoffhersteller.”

Im Infektionsschutzgesetz sei festgelegt, dass die Bundesregierung für Impfschäden hafte, die Kaufverträge der EU sehen zudem explizit eine Haftungsfreistellung für den Hersteller vor.

Tatti fordert einen Untersuchungsausschuss im Bundestag, vor dem sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verantworten muss. Das BSW hatte bereits zuvor die parlamentarische Aufarbeitung der staatlich forcierten Corona-Maßnahmen gefordert. Für den geforderten Untersuchungsausschuss hätten in der laufenden Legislatur allerdings mindestens 184 der 733 Bundestagsabgeordneten dafür stimmen müssen, weshalb dieser nicht zustande kam.

Mehr zum Thema – “Unwissenschaftlich” – Lauterbach blockt Frage zu verunreinigten “Impfstoffen” ab



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Tags: arbeitetBSWAnfrageenthülltgegenImpfgeschädigtemitRegierungVerjährungsfristen
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