In den Niederlanden haben sieben Kläger gegen den US-Unternehmer Bill Gates, den ehemaligen Premierminister Mark Rutte, den ehemaligen Minister Hugo de Jonge und mehrere Mitglieder des “Outbreak Management Teams” Klage erhoben.
Dabei wird Bill Gates vorgeworfen, er habe über die Bill & Melinda Gates Foundation und das World Economic Forum (WEF) gewusst, dass die COVID-19-Impfstoffe nicht “sicher und wirksam” sind. Aufgrund ihres Wissens um die Probleme mit dem Impfstoff hätten Gates und andere die Öffentlichkeit “absichtlich” in die Irre geführt, erläutert die US-Nachrichtenplattform American Faith die Klage am Donnerstag unter Bezugnahme auf die niederländische Zeitung De Telegraaf.
Die Kläger hätten erklärt, sie verklagten Bill Gates und niederländische Regierungsbeamte, weil sie “infolge dieser Injektionen psychische und physische Schäden erlitten”. Laut Auffassung der niederländischen Kläger wurde die Corona-Pandemie als Baustein eines umfassenden WEF-Umstrukturierungsplans namens “Great Reset” durchgeführt. Im diesbezüglichen Gerichtsdokument, in dem das Urteil für die Anwesenheitspflicht von Bill Gates begründet wird, heißt es zum Great-Reset-Plan:
“Im Rahmen dieser Umstrukturierung werden alle für das menschliche Leben ausschlaggebenden Faktoren vom WEF und der UNO zum Gegenstand einer erzwungenen Veränderung gemacht.”
Es sei “charakteristisch für diese politische Ideologie, dass diese erzwungene und geplante Veränderung als gerechtfertigt dargestellt wird”. Dabei werde so getan, als ob die Welt unter großen Krisen leidet, die nur durch eine zentralisierte, harte globale Intervention gelöst werden könne. Bei der Corona-Pandemie habe es sich um so eine vorgetäuschte Krise gehandelt. Im Gerichtsdokument heißt es wortwörtlich dazu:
“Eine dieser vorgetäuschten großen Krisen betrifft die COVID-19-Pandemie.”
Zunächst hatte Gates die Zuständigkeit des niederländischen Gerichts für seine Person bestritten. Seiner Auffassung nach könne das Gericht in den Niederlanden ihn nicht zur Anwesenheit verurteilen, da er US-amerikanischer Staatsbürger sei. Im Gerichtsdokument wird diese Frage ausgeführt:
“Der Streit in diesem Fall dreht sich um die Frage, ob dieses Gericht für die von [geschwärzt] et al. gegen Gates im Hauptverfahren erhobenen Klagen zuständig ist […] Gates hat seinen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten. Es gibt keinen Vertrag zwischen den Niederlanden und den Vereinigten Staaten, der Vorschriften über die Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen wie den hier in Rede stehenden enthält. Die Frage, ob das niederländische Gericht für Gates zuständig ist, muss daher auf der Grundlage des allgemeinen internationalen Zuständigkeitsrechts beantwortet werden, wie es unter anderem in den Artikeln 1-14 der Zivilprozessordnung niedergelegt ist.”
Danach kam das Gericht zur Entscheidung, dass es sehr wohl für Gates zuständig ist. Laut Angaben im Urteilsdokument ist Gates aufgrund des “Zusammenhangs zwischen den Ansprüchen gegen die verschiedenen Beklagten” dem niederländischen Gericht unterstellt. Außerdem wird er dazu verpflichtet, die Anwaltskosten von 1.406,00 Euro zu bezahlen. Eine Anhörung ist für den 27. November 2024 anberaumt worden.
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