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Berliner Streit um Afghanen: Oberverwaltungsgericht bremst

rtnews by rtnews
28/08/2025
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Auch wenn die entsprechenden NGOs zuletzt die Presse mit Berichten von den armen, in Pakistan im Stich gelassenen Afghanen fluteten, und die Bundesregierung schon bereit war, sie einzufliegen – die nächste Instanz in Berlin sieht die Dinge anders.

Die Meldung, die Bundesregierung werde nun doch alle Afghanen mit einer Aufnahmezusage einfliegen, ist noch keine zwei Tage alt, da erging im Oberverwaltungsgericht Berlin ein Urteil, das die Entwicklung wieder bremst.

Seit dem Regierungswechsel hat sich eine Auseinandersetzung um die Aufnahmezusagen entfaltet, die die vorhergehende Ampelkoalition, insbesondere das grün geführte Außenministerium, an die Afghanen gemacht hatte. Bereits während der Amtszeit von Außenministerin Annalena Baerbock war es zu mehreren Skandalen gekommen, unter anderem, weil die deutsche Botschaft in Islamabad, die mit den Fällen befasst ist, angewiesen wurde, auch bei zweifelhafter Identität Visa zu erteilen. Noch im April, bis zum Amtsantritt der Regierung Merz, waren weitere Flüge aus Islamabad nach Berlin und Leipzig erfolgt.

Die neue Bundesregierung stoppte erst einmal die Flüge. Daraufhin begann eine Klagewelle vor dem Verwaltungsgericht Berlin, organisiert von derselben NGO, die vermutlich für die Mehrheit der Aufnahmezusagen verantwortlich ist, die Kabul Luftbrücke. Anfang Juli hatte eine afghanische Wissenschaftlerin, die mit 13 Familienangehörigen einreisen will, vor dem Verwaltungsgericht Berlin Erfolg, das urteilte, eine einmal erteilte Aufnahmezusage müsse auch umgesetzt werden.

Wie die Afghanin, für die dieses Urteil erging, sind die meisten der etwa 2.500 Afghanen, die eine Aufnahmezusage erhalten hatten und in Pakistan auf ein Visum und die Umsetzung warten, keine Ortskräfte, also Personen, die während des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr mit dieser zusammengearbeitet hatten; davon gibt es nur etwa 300; alle anderen erhielten die Aufnahmezusage aus “humanitären Gründen”, was bedeutet, unter Mitwirkung einer NGO.

Theoretisch gäbe es die Möglichkeit, die bereits gemachten Aufnahmezusagen aufzuheben; vor diesem Schritt ist die Bundesregierung bisher aber zurückgeschreckt. Pakistan hat währenddessen ebenfalls den Druck erhöht und hat begonnen, die in Islamabad überwiegend auf deutsche Kosten lebenden Afghanen abzuschieben.

Nun gelangte der erste derartige Fall vor das Oberverwaltungsgericht Berlin, das eine vollkommen andere Position einnahm als die Kammer der ersten Instanz. Einer vierköpfigen afghanischen Familie wurde das Visum verweigert, weil bei ihr keine Sicherheitsüberprüfung stattgefunden hatte, und das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Verweigerung als rechtens. Die erste Instanz hatte das Auswärtige Amt verpflichtet, die Visa zu erteilen.

“Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts”, so die Pressemitteilung des OVG Berlin, “setzt die Visumerteilung auch in den Fällen des Vorliegens einer Aufnahmezusage grundsätzlich eine persönliche Vorsprache der Antragsteller bei der zuständigen Auslandsvertretung voraus, die sich von der Prüfung in anderen Visafällen nicht unterscheidet. Nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache ist es der Auslandsvertretung möglich, neben der gebotenen Prüfung der Identität des Nachzugswilligen vor dessen Einreise in das Bundesgebiet zu klären, ob in Bezug auf die jeweilige Person Sicherheitsbedenken bestehen.”

Dieses Urteil bestätigt, dass Menschen eine Aufnahmezusage erhalten haben, deren Identität nicht geklärt ist, ja, bei denen noch nicht einmal jemand aus der Botschaft überprüft hat, ob die Person im Pass auch die Person ist, die einreisen will. Und dass die Flüge unter der Ampel-Regierung unter diesen Voraussetzungen stattgefunden haben. Anfangs hatte es gar keine Form der Sicherheitsüberprüfung gegeben.

Die Entscheidung des OVG eröffnet nun die Möglichkeit, auch in anderen Fällen gründlicher zu prüfen, auch wenn nach wie vor kein Beschluss gefasst wird, die Zusagen aufzuheben. Es ist denkbar, dass dies nicht die letzte Entscheidung sein wird, die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin wieder aufhebt. Ende Juli hatte das OVG in einem Eilverfahren den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zur oben erwähnten Wissenschaftlerin ausgesetzt, um keine Fakten vor der endgültigen Entscheidung zu schaffen. Auch hier wird demnächst das Urteil erwartet.

Mehr zum Thema – Medien: Bundesregierung beendet Blockadehaltung zum Thema “Afghanen-Evakuierung”



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Tags: AfghanenBerlinerbremstOberverwaltungsgerichtStreit
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