Angehende Referendare der Lehramtsausbildung wurden zurückliegend in der Bundeshauptstadt aufgefordert, einen Fragebogen auszufüllen, in dem sie alle existierenden Tätowierungen auflisten sollten. Dazu forderte die zuständige Verwaltung die zukünftigen Senatsangestellten auf, detailliert zu dokumentieren, “an welchem Körperteil sich die Tattoos befinden und welche Bedeutung sie für die jeweiligen Personen haben. Das galt auch für Tätowierungen an intimen oder anderen nicht sichtbaren Stellen”, so Darlegungen der Tageszeitung Berliner Morgenpost. Als Beleg wurden dem Beitrag die entsprechenden Behörden-Formulare beigefügt:
Dieser Vorgang wurde nun durch die amtierende Berliner Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse von der SPD gestoppt. Die zuständige Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die den Vorgang öffentlich gemacht hat, zeigte sich empört und kommentierte die Causa scharf:
“Statt sich um eine gerechte Umsetzung der Verbeamtung zu kümmern und die vielen offenen Fragen zu beantworten setzt die Bildungsverwaltung andere Prioritäten. So fordert sie angehende Lehrkräfte im Zuge ihrer Verbeamtung auf, Fotos ihrer Tattoos an die Senatsverwaltung zu schicken.”
Der Leiter des Vorstandsbereichs Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik, Udo Mertens, formulierte noch eindeutigere Worte:
“Die Bildungsverwaltung führt für die angehenden Beamte und Beamtinnen eine rechtswidrige Gewissensüberprüfung per Hautscreening ein. Anstatt sich der Frage zu widmen, wie die Gesundheitsuntersuchung für die angehenden Beamten und Beamtinnen möglichst unkompliziert organisiert werden kann, wird die Verfassungstreue bis unter die Unterhose erschnüffelt. Dass die Amtsärzte dann die gemachten Angaben auch noch überprüfen sollen, schlägt dem Fass den Boden aus.”
Die GEW informierte auf ihrer Webseite über die Tatsache, dass die Richtigkeit der Angaben “dann vor Ort vom Amtsarzt überprüft” würden. Weiter heißt es:
“Bei falschen Angaben wird mit Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gedroht.”
Mertens stellte in der Veröffentlichung klar, dass das Erfragen nach Tattoos, “soweit diese äußerlich nicht in Erscheinung treten”, für die GEW “einen unzulässigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte bzw. in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung” darstellen würde. Daher forderte die Gewerkschaft die zuständigen Verantwortlichen mit der Erklärung vom 5. Mai auf, “den Tattoo-Fragebogen zu verwerfen”.
Laut dem Berliner Morgenpost-Artikel verteidigte die zuständige Senats-Verwaltung zunächst das Vorgehen der “Tattoo-Recherche”. Sie habe sich bei den Vorgaben an Richtlinien anderer Bundesländer und der Bundespolizei gehalten. So heißt es:
“Tätowierungen bei Landesbediensteten, vor allem bei der Polizei, haben schon mehrfach Gerichte beschäftigt. Dabei ging es um die Frage, ob bestimmte Symbole Hinweise darauf geben, dass eine Person gegen die freiheitlich-demokratische Ordnung und damit ungeeignet für den Staatsdienst sei.”
In Paragraf 34 des Beamtenstatusgesetzes sind die Anforderungen an das Erscheinungsbild von Beamten formuliert. Der Gesetzestext lautet im Original:
“Insbesondere das Tragen von bestimmten Kleidungsstücken, Schmuck, Symbolen und Tätowierungen im sichtbaren Bereich können eingeschränkt oder untersagt werden, soweit die Funktionsfähigkeit der Verwaltung oder die Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten dies erfordert.”
Die Verpflichtung persönlicher und intimer Angaben, laut den Vorstellungen der Berliner Senatsbehörde, zeigen sich daher als individuelle Maßnahme. Mittlerweile stoppte Bildungssenatorin Busse (SPD) den Briefversand und kündigte laut Berliner Morgenpost an, “den Fragebogen gründlich zu überarbeiten”. Die zuständigen Beamten seien “möglicherweise über das Ziel hinausgeschossen.”
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