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Berlin: 6.000 Euro Geldstrafe für "Gaza-Ausschwitz"-Vergleich

rtnews by rtnews
12/01/2026
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Ein 40-Jähriger vorbestrafter Islamist wurde in Berlin aufgrund eines Beitrags in den sozialen Medien zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann hatte vor drei Jahren einen Beitrag der Gruppierung “Realität Islam” mit den Worten “Gaza = Auschwitz 2023” kommentiert.

Ein 40-jähriger Angeklagter wurde in Berlin seitens des Amtsgerichts Tiergarten zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 40 Euro verklagt, da er laut dem Gericht mit seinem Kommentar im Oktober 2023 aufgrund “Verharmlosung der NS-Verbrechen nach § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch” schuldig gesprochen wurde. Der Mann muss nun für den Post “Gaza = Auschwitz 2023” 6.000 Euro Geldstrafe zahlen. Der Angeklagte, der Anfang 2013 wegen “der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland” zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, gab bei der Verhandlung an, er habe sich “von der Szene gelöst”.

Ein Berliner Gericht hat einen Mann zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, so die juristische Webseite LTO berichtend. Das Amtsgericht Tiergarten sprach laut dem Artikel den 40-Jährigen “der Volksverhetzung durch Verharmlosung der NS-Verbrechen” schuldig. Der Hinweis auf den Beitrag erfolgte demnach über die “Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI)”. Zum Verfahren heißt es weiter:

“Der Familienvater hatte laut Ermittlungen am 29. Oktober 2023 einen Beitrag der Gruppierung ‘Realität Islam’ mit den Worten ‘Gaza = Auschwitz 2023’ kommentiert. Dadurch habe er das Schicksal der rund sechs Millionen unter der NS-Herrschaft ermordeten Jüdinnen und Juden sowie anderer verfolgter Gruppen mit der militärischen Reaktion Israels auf den Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 gleichgesetzt, so die Staatsanwaltschaft.”

Der 40-Jährige ungenannter Herkunft hatte zuvor im Jahr 2020 eine mehrjährige Haftstrafe, wegen aktiver Mitgliedschaft in der Gruppierung “Deutsche Taliban Mudschahedin”, komplett verbüßt und habe im Jahr 2023 “unter Führungsaufsicht gestanden”. Zu diesem Punkt heißt es im LTO-Artikel:

“Der Angeklagte sagte, er habe sich nach der damaligen Verurteilung in eine Therapie begeben, inzwischen eine feste Arbeit gefunden und eine Familie gegründet. Vor vielen Jahren sei er islamistisch gewesen, habe sich aber von der Szene gelöst. ‘Er hat die Kurve gekriegt, erklärte der Verteidiger. Der Staatsanwalt ging ebenfalls von einer positiven Sozialprognose aus.”

Der Artikel verweist auf den Berufungserfolg einer angeklagten 30-jährigen Frau, die im Oktober des Vorjahres final vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen wurde. Zu den Gründen der Anklage heißt es:

“‘Haben wir aus dem Holocaust nichts gelernt?’, stand auf einem Plakat [im Jahr 2023] geschrieben, das sie in der Nähe des Bundestags in die Höhe hielt. Um den Hals hing ein weiteres Poster mit der Aufschrift ‘Nein zu der Ermordung von derzeit 8.500 Zivilisten in Gaza’.” 

Das Amtsgericht (AG) Berlin-Tiergarten verurteilte die Frau in einem ersten Urteil zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro (Az. 227 Cs 1077/24). Die Verurteilte legte erfolgreiche Berufung ein. Die LTO-Redaktion erklärt zu den juristischen Besonderheiten beider Fälle:

“Die Verurteilung steht damit auch nicht in Widerspruch zu dem Freispruch einer Gaza-Aktivistin durch das Landgericht Berlin I vom vergangenen Oktober […] eine Gleichsetzung von Gaza mit der Schoa sei [bei der Frau] nicht zwingend verbunden. Dieses Argument konnte der nun Verurteilte nicht vorbringen, hatte er doch Gaza und Auschwitz explizit gleichgesetzt.”

Mehr zum Thema – Einstürzende Gebäude in Gaza: Der Verlust der letzten verbliebenen Zuflucht



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Tags: BerlinEurofürGeldstrafequotGazaAusschwitzquotVergleich
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