Die AfD geht juristisch gegen ihre Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ vor.
Der Verfassungsschutz hatte vergangene Woche offiziell erklärt, die Partei falle unter Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richteten. Die Begründung bleibt unter Verschluss – was die Kritik an der Maßnahme zusätzlich anheizt.
Die Partei spricht von einem „offenkundig rechtswidrigen“ Vorgehen und fordert die sofortige Rücknahme der öffentlichen Erklärung. In einer vorab versandten Abmahnung an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verlangte die AfD die Löschung entsprechender Mitteilungen und die Veröffentlichung einer Richtigstellung. Da eine Reaktion ausblieb, folgt nun der Gang vor Gericht.
Die AfD lässt durch die Kanzlei Höcker fordern, dass der Verfassungsschutz es unterlässt, die Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen, zu beobachten oder zu behandeln. Bis ein Gericht darüber entscheidet, soll dies durch eine einstweilige Verfügung gestoppt werden.

Für den Fall, dass der Verfassungsschutz dem nicht nachkommt, droht die Partei mit Konsequenzen: In der Klage ist ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro für jede Zuwiderhandlung vorgesehen.
Der Schritt erfolgt nicht nur aus juristischem Kalkül. Die politische Brisanz ist erheblich: Mit 20,8 Prozent der Stimmen bei den Neuwahlen im Februar ist die AfD zweitstärkste Kraft im Bundestag. Die Diskussion über ein mögliches Parteiverbot hat seither erneut Fahrt aufgenommen.
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