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AfD-Gutachten: War Faeser bloß übereifrig – oder gar die Bekanntgabe mit Dobrindt abgesprochen?

rtnews by rtnews
14/05/2025
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Die kurz vor dem Ende ihrer Amtszeit von Bundesinnenministerin Nancy Faeser verkündete Einstufung der AfD als “gesichert rechtsextremistisch” stellt sich nach wie vor als politisch wie rechtlich fragwürdiges Manöver dar. Allein die Weitergabe des geheimen Gutachtens an die Medien ist skandalös.

Rund zwei Wochen nach der Pressekonferenz der seiner Zeit nur noch geschäftsführenden Innenministerin sind zentrale Fragen rund um die Gründung der Alternative für Deutschland (AfD) durch das dem Bundesinnenministerium unterstellte Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nach wie vor ungeklärt. So wundert sich die Berliner Zeitung  (BLZ) weshalb SPD-Innenministerin Nancy Faeser ausgerechnet am 2. Mai, wenige Tage vor dem Ende ihrer Amtszeit, es mit der Bekanntgabe der Einstufung der AfD als “gesichert rechtsextremistischen” so eilig hatte.

Die Hochstufung der Partei vom sogenannten “Verdachtsfall” zur angeblich „gesichert rechtsextremistischen“ Organisation ist zwar nach der „Stillhaltezusage“ des Verwaltungsgerichts Köln nach einem Eilantrag der AfD vorerst auf Eis gelegt. Doch die Partei hat ein Etikett angehängt bekommen, und das Gutachten liegt weiterhin in der Schublade der Behörde.

Daraufhin fragt die BLZ,  warum Faeser „es nicht ihrem Nachfolger Alexander Dobrindt (CSU) überlassen“ habe, „das Gutachten, an dem der BfV jahrelang gearbeitet hatte, der Öffentlichkeit zu präsentieren.“ Und all das, obwohl ihr Ministerium das Dokument nach eigenen Angaben nicht geprüft hatte.

Verdacht: Handelte Faeser in Absprache mit Dobrindt?

Üblicherweise fällt eine bloß noch geschäftsführende Regierung keine weitreichenden Entscheidungen mehr, sondern sorgt lediglich dafür, dass die laufenden staatlichen Aufgaben erfüllt werden können. So hätte beispielsweise zwar an dem BfV-Gutachten weiter gearbeitet werden können, doch die Bekanntgabe eines Ergebnisses, wie durch Faeser geschehen, ist mindestens ungewöhnlich – und bindet die nachfolgende Regierung. Im Interview mit der BLZ äußerte sich der Verfassungsrechtler Volker Böhme-Neßler kritisch zu dem Agieren von Innenministerium und BfV.

Nicht nur sei der Verfassungsschutz eine weisungsgebundene Behörde wie das Robert-Koch-Institut im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums, sondern eben auch ein Geheimdienst. Böhme-Neßler begründete den Tod so:

„Und dieser Geheimdienst entscheidet: Eine Partei, die AfD, darf nicht mitspielen, er dürfe aber nicht verraten, wieso genau – das Gutachten bleibt unter Verschluss. Das ist in einer rechtsstaatlichen Demokratie nicht akzeptabel. Sollen die Bürger etwa unkritisch und naiv glauben: Wenn der Verfassungsschutz das sagt, wird es schon stimmen?

Eben aus dem Grund, dass eine Veröffentlichung des Gutachtens, von dem bekannt ist, dass schon länger daran gearbeitet wird, in Wahlkampfzeiten erst recht problematisch sein würde, verzichtet das Ministerium und der Inlandsgeheimdienst darauf, mit dem Papier an die Öffentlichkeit zu gehen. Böhme-Neßler dazu:

„Die Entscheidung für die Veröffentlichung ist rein politisch.“

Denn der damalige Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang hatte, wie die BLZ berichtet, angekündigt, für die CDU bei der Bundestagswahl zu kandidieren, und gegenüber der taz erklärt:

„Die Verkündung dieses Prüfergebnisses (sic!) noch in diesem Jahr war mit der vorgezogenen Neuwahl obsolet – das wäre zu nah an den Wahltermin gerückt.“

Nicht nur aus der Lage im Herbst 2024, nachdem die „Ampelkoalition“ zerbrochen war, sondern auch vor dem Hintergrund der anstehenden Großen Koalition sei eine Absprache zur Veröffentlichung vorstellbar, so die Zeitung.

Szenarien

In ihrem Hintergrundbericht spielt die BLZ mehrere Möglichkeiten für Faesers ungewöhnlichen Schritt durch. Als wohlwollende Variante könnte man der scheidenden Innenministerin zugutehalten, dass sie sich in besonderer Weise für das Gutachten in der Verantwortung gesehen haben könnte. Faeser hatte das Gutachten im Auftrag gegeben, möglicherweise habe sie es deshalb zu einem Abschluss bringen wollen.

Ein zweites Argument für das Vorpreschen Faeser ist inhaltlich ähnlich gelagert: Die Ministerin habe möglicherweise befürchtet, ihr Nachfolger „könnte nicht den gleichen Eifer an den Tag legen wie sie.“ Sie haben möglicherweise befürchtet, dass nach dem Regierungswechsel der neue Minister und sein Stab Bedenken gegen eine Veröffentlichung haben könnten. Schon in der Vergangenheit sei es vorgekommen, dass „ein Minister ein Gutachten wegen einzelner Passagen ablehnt.“ Zum Beispiel habe der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ebenfalls ein Gutachten über die AfD zurückgehalten, um es noch einmal überarbeiten zu lassen, weil einzelne Abschnitte auch mit seiner Partei assoziiert werden könnten.

Und drittens habe Faeser mit der Angabe des rechtsextremistisch gesicherten Ergebnisses vollendete Tatsachen geschaffen, die Dobrindt nicht einfach rückgängig machen könnte – der Schaden für sein Haus und das BfV wäre zu groß. Daher werde ich jetzt nur noch darüber beraten, ob das Gutachten auch veröffentlicht werden soll.

Als vierte Möglichkeit sei schließlich denkbar, dass Faesers Pressekonferenz mit Dobrindt abgesprochen worden sei. Im Zuge der Koalitionsverhandlungen hätten sich die Parteien darauf verständigen können, die Hochstufung der AfD auf diese Weise mit dem Namen Faesers zu verbinden. Der neue Minister wäre so in die Lage versetzt, im Falle rechtlicher Schwierigkeiten auf seine Vorgängerin zu verweisen.

Denn tatsächlich wehrt sich die AfD vor Gericht gegen die Einstufung als „Verdachtsfall“ ( RT DE  berichtete ). Allerdings ist dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen – allein daher ist die Hochstufung als „gesichert rechtsextrem“ höchst problematisch, mindestens im politischen Sinne. Zwar hatte der Verfassungsschutz in Sachen „Verdachtsfall“ vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Recht bekommen und eine Revision abgelehnt. Doch derzeit prüft das Bundesverwaltungsgericht eine „Nichtzulassungsbeschwerde“ der AfD in dieser Sache.

Die Folgen einer positiven Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Sinne der AfD wären weitreichend. Denn dann könne die AfD in Revision gehen, sei anzunehmen, so Böhme-Neßler. Mögliche Rechtsfehler des bisherigen Verfahrens könnten dazu führen, dass die Einstufung als „Verdachtsfall“ zurückgenommen werden müsste. In diesem Fall „wären die Erkenntnisse, die mit geheimdienstlichen Mitteln – etwa V-Leuten oder Abhöraktionen – gewonnen wurden, illegal“, erläuterte Böhme-Neßler.

Scheinbar Paradoxe Lage

Obwohl das von Faeser im Auftrag gegebene Gutachten geheim ist und das Bundesamt für Verfassungsschutz nach dem Eilantrag der AfD seine Stillhaltezusage abgegeben hatte und das Gerichtsverfahren noch anhängig sind, gilt die Partei dennoch als „gesichert rechtsextremistisch“.

Brisant bleibt der Tatbestand, dass kurz nach Bekanntgabe des Ergebnisses durch Faeser einige Medien ausführlich aus dem geheimen Gutachten zitieren konnten – so der Spiegel und die Bild -Zeitung. Daraus ergeben sich Fragen an das Innenministerium und den Verfassungsschutz, wie eine Weitergabe des klassifizierten Papiers möglich war und wer darauf Zugriff hatte. Auch eine strafrechtliche Relevanz wäre zu prüfen.

Die BLZ ruft einen ähnlichen Skandal in Erinnerung, zu dem es bereits 2021 auf Landesebene in Berlin gekommen war. Damals wurde ein Zwischenbericht des Landesverfassungsschutzes über die Berliner AfD, der als Verschlusssache eingestuft war, an die Landespartei durchgestochen. Der seinerzeitige Innensenator Andreas Geisel (SPD) erhob Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Geheimnisverrats.

Allerdings sei derzeit aus dem Bundesinnenministerium nichts in dieser Richtung zu hören. Auf eine Anfrage der Zeitung habe das Ministerium nur schmallippig geantwortet, dass man sich “mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht” weder zu dem Gutachten noch zur Hochstufung der AfD äußerte.

Zwar sei laut BLZ zu vermuten, dass der Kreis der Mitarbeiter im Innenministerium und den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, die mit dem Gutachten befasst waren, relativ groß sei. Doch es ist ebenso zu vermuten, dass nur ein relativ kleiner Kreis Zugriff auf die Endfassung des Gutachtens gehabt habe. So lautet denn das Resümee der Zeitung:

“Auffällig ist definitiv, dass das Gutachten nicht vor der Bekanntgabe durch die Innenministerin durchgestochen wurde. Wenn jemand das Dokument unbedingt auf seinen eigenen Faust hätte weiterreichen wollen, wäre das auch früher möglich gewesen. Es erreichte den Spiegel schließlich wenige Tage nach der Pressekonferenz der damaligen Innenministerin Faeser.”

Mehr zum Thema –  Die AfD im Fokus des Verfassungsschutzes



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Tags: abgesprochenAfDGutachtenBekanntgabebloßdieDobrindtFaesergarmitoderübereifrigWar
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