No Result
View All Result
  • Login
  • Home
  • Deutschland
  • Welt
    • USA
    • Russland
    • China
  • Pandemie
  • Great Reset
    • GreatVideos
  • Gesundheit
  • Wirtschaft
  • Meinung
PRICING
SUBSCRIBE
  • Home
  • Deutschland
  • Welt
    • USA
    • Russland
    • China
  • Pandemie
  • Great Reset
    • GreatVideos
  • Gesundheit
  • Wirtschaft
  • Meinung
No Result
View All Result
JUST-NOW
No Result
View All Result
Home Deutschland

AfD-Gutachten: Ein Argument für die Auflösung des Verfassungsschutzes (Teil II)

rtnews by rtnews
18/05/2025
Reading Time: 8 mins read
0 0
0
0
SHARES
3
VIEWS
Share on TelegramShare on TwitterShare on Facebook

Man muss sich durchbeißen, durch diese mehr als tausend Seiten, und wirklich klüger ist man hinterher nicht. Geschweige denn davon überzeugt, wie böse die AfD ist. Aber darüber, wie sich diese Behörde Dinge zurechtbiegt und welches Denken dort herrscht, erfährt man einiges.

Von Dagmar Henn

Teil 1 können Sie hier nachlesen.

Dieser Verfassungsschutz hat es nicht mit der Verfassung. Die Liste dessen, was nicht gesagt werden darf, ist ziemlich lang. Ein Beispiel ist Kritik an den Leitmedien:

“Die Unterstellung, die etablierten Medien agierten lediglich im Interesse der Regierungsparteien und beeinflussten auf diese Weise Wahlentscheidungen, ist dazu geeignet, die Legitimität von Wahlergebnissen bei Bürgerinnen und Bürgern generell in Zweifel zu ziehen, weil diese nicht ungefiltert den eigentlichen Wählerwillen zum Ausdruck brächten.”

Das läuft übrigens unter Demokratiefeindlichkeit. Nun gibt es nicht nur statistische Belegung für eine unterschiedliche Behandlung der Parteien beispielsweise im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, es gibt sogar eine soziologische Theorie über Einschränkungen des Diskursfelds, das sogenannte “Overton-Fenster”. Die inhaltliche Positionierung des BfV findet sich hier im Wort “Unterstellung”. Was nun, wenn es eben keine Unterstellung, sondern eine Tatsache ist? Müssten dann nicht auch die entsprechenden Aussagen anders gewertet werden? Und gibt es nicht ausreichend Belege, unter anderem im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen, dass die Berichterstattung sehr wohl nachweislich extrem eingeengt war?

Anderes Beispiel: Es wird ein Redebeitrag der Europaabgeordneten Christine Anderson auf dem Parteitag der AfD in Riesa am 11. Januar dieses Jahres zitiert.

“Die Antragsteller […] beantragen, in unser Wahlprogramm die Abschaffung des § 188 StGB ‒ im Volksmund als ‘Majestätsbeleidigung’ bekannt ‒ aufzunehmen. Der Punkt ist einfach der, liebe Freunde: Der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hört ja nun nicht auf, ein Schwachkopf zu sein, nur weil er diese, wie ich finde, doch sehr zutreffende Bezeichnung strafrechtlich sanktionieren lässt. Nein, es macht es schlimmer. Es macht ihn zu einem totalitären Schwachkopf. Liebe Freunde, ein freiheitlicher Rechtsstaat, der strafrechtliche Normen missbraucht, um Bürger wegen Kritik an Regierungsmitgliedern zu schikanieren, zu verfolgen und zu kriminalisieren, hört eben auf, ein freiheitlicher Rechtsstaat zu sein.”

Der Kommentar des BfV dazu: “Damit kritisiert Anderson nicht nur die Strafrechtsnorm des § 188 StGB, sondern behauptet zugleich, die Bundesrepublik sei nicht länger ein Rechtsstaat.”

Womit die gute Frau Recht hat. Interessant ist aber, dass es sich hier nicht nur um legitime, nein, vielmehr um essenziell nötige Kritik an einem verfassungswidrigen Gesetz handelt, die das BfV, weil eben die Rechtsstaatlichkeit infrage gestellt wird, als Beleg für Verfassungsfeindlichkeit heranzieht. Dabei ist es gerade das Entscheidende am § 188 StGB und seiner Anwendung, dass sie einen extremen Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit darstellen und die Schlussfolgerung, es handele sich dabei um eine Verletzung der Rechtsstaatlichkeit, unzweifelhaft eine Reaktion ist, die darauf abzielt, dieses Grundrecht und damit die Rechtsstaatlichkeit zu schützen. Der Verfassungsschutz definiert also den Schutz der Verfassung als verfassungsfeindlich.

Nur, um zwischendrin auch etwas Unterhaltung zu bieten ‒ Humor hat die Behörde selbstverständlich auch nicht. Der Hintergrund ist diesmal das Urteil gegen Höcke wegen des Satzes “Alles für Deutschland”, das natürlich auch für das BfV eine ganz zentrale Rolle spielt. Es geht um ein Video dreier AfD-Politiker vom September 2024:

“‘Jetzt ist natürlich das wache Auge ‒ Götz Frömming ist ja zuständig für Social Media in unserer Fraktion […] Da können wir uns jetzt hier keinen Fauxpas erlauben, ne?’

Frömming reagierte darauf mit folgenden Äußerungen:

‘Ich hoffe, ihr habt nichts Falsches gesagt. […] Alles für Brandenburg? Darf man das sagen eigentlich, Stefan?’

Alexandra Kloß warf ein: ‘Das geht!’, während Brandner entgegnete: ‘Ja, alles von Brandner und alles für Brandenburg!’

Frömming antwortete zuletzt:

‘Alles für Brandner, alles von Brandenburg und für Brandenburg! Ich wünsche noch viel Erfolg!!’

Auch hier erfolgt seitens der Beteiligten weder eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Gerichtsurteil noch eine Distanzierung von den Äußerungen Höckes.”

Ja, gelegentlich findet sich ungewollte Komik in diesem Machwerk. Auch wenn man sich nicht genauer ausmalen will, welche Variante von Korinthenkacker an dieser Stelle nicht erkennen kann, dass es sich schlicht um Scherze handelt, und gerne auf die Vorstellung verzichtet, wie die drei Protagonisten stattdessen in sich gehen und sich schon vom Gedanken des Scherzes distanzieren.

Das Motiv taucht übrigens noch einmal auf. Da wird der Partei vorgehalten, mit dem Spruch “Alice für Deutschland” eigentlich auch eine Naziparole genutzt zu haben. Ein Gespür dafür, wie zweifelhaft und lächerlich schon das ursprüngliche Gerichtsverfahren selbst ist, ist jedenfalls auf den Fluren des BfV nicht zu finden.

Die Frage der Souveränität darf man übrigens auch nicht aufwerfen. Nicht, dass da Ereignisse wie die um Nord Stream Zweifel aufkommen ließen. Äußerungen, da würden Entscheidungen nicht in Deutschland getroffen, sind ebenfalls unzulässig:

“Sie zielen darauf ab, dass die Bevölkerung nicht mehr darauf vertrauen könne, dass gewählte Parteien auch die Entscheidungen treffen, die sie als im Interesse der Bevölkerung liegend erachten, sondern von vornherein den Interessen etwa der USA folgten. Es soll nicht nur ein Gefühl der unüberwindbaren Distanz zwischen dem Volk und der Regierung erzeugt, sondern auch ein tiefes Misstrauen in die staatliche Ordnung an sich geweckt werden, sodass die verfassungsmäßige Ordnung, wie sie derzeit besteht, im Ergebnis als abzulehnen erscheint.”

Man könnte das als Musterfall einer Verschwörungstheorie verwenden. Nach der Argumentation des BfV sind Aussagen, die Vorfälle wie etwa die Nichtreaktion auf die Sprengung von Nord Stream thematisieren, gar nicht auf die Vorfälle und deren Bedeutung gerichtet, sondern finden nur statt, weil sie einer heimtückischen Absicht nützen, “dass die verfassungsmäßige Ordnung […] als abzulehnen erscheint”. Das impliziert zugleich, da wäre gar keine Empörung über eine Politik, die sich gegen die Interessen der deutschen Bevölkerung richtet. Nein, es geht um die Erzeugung eines “Gefühls der unüberwindbaren Distanz”. Wahrscheinlich gibt es auch irgendwo eine geheime Hexenküche, in der diese Manipulationen ausgekocht werden… dass sie mit realen und materiell höchst wirkmächtigen Entscheidungen verknüpft werden, die etwa die Energiepreise explodieren lassen, ist entweder reiner Zufall oder nur das Ergebnis besonders sinistren Talents…da ist man nur noch einen kleinen Schritt von Hagelzaubern und Scheiterhaufen entfernt.

2022, das sei noch erwähnt, weil die Reaktion so absurd ist, schrieb der AfD-Kreisverband Würzburg auf Facebook einen Kommentar zu polnischen Reparationsforderungen und lehnte sie ab. Was das Bundesamt für Verfassungsschutz so kommentierte:

“Der AfD-Kreisverband Würzburg negiert, dass eine Forderung von Reparationszahlungen im Jahr 2022 rechtens sein könne […]. Damit wird die Forderung Polens ‒ ohne dass beispielsweise eine Abwägung unterschiedlicher Rechtsauffassungen über die völkerrechtliche Abgeschlossenheit von Reparationszahlungen der Bundesrepublik vorgenommen wird ‒ pauschal als unberechtigt dargestellt. […] Damit wird ohne Benennung der vom Deutschen Reich zu verantwortenden, planmäßigen Verheerungen eine Täter-Opfer-Umkehr vorgenommen. Dies stellt eine Verharmlosung der Verbrechen dar, die das NS-Regime gegen Polen und auf besetztem polnischem Territorium begangen hat.”

Das Bundesamt für Verfassungsschutz – eine Bundesbehörde, die eigentlich nur die Wirklichkeit abbilden soll – hält es also für angemessen, die Übernahme der Regelungen zur Oder-Neiße-Grenze im Zwei-plus-Vier-Vertrag zu ignorieren. Stattdessen wird ein Festhalten an der darin festgelegten Tatsache, dass mit der Anerkennung dieser Grenze – also dem Verzicht auf Danzig und Schlesien – entsprechende Gebietsansprüche abgegolten sind, vom Amt als Verharmlosung der NS-Verbrechen etikettiert. Eine Bewertung, die unverkennbar nicht seine Aufgabe ist. Aber wenn man das Fass schon einmal aufmacht ‒ wie wäre es denn dann mit russischen Reparationsforderungen?

Jetzt aber zu den ernsteren Fragen. Alles, was der Partei vorgehalten wird, sind Worte. Meinungsäußerungen. Nirgends gibt es einen Vorwurf der Anwendung von Gewalt. Die einzige Stelle, die auch nur ansatzweise in diese Richtung geht, ist eine Erwähnung des Widerstandsrechts nach Artikel 20 Absatz 4 GG in einem Chat. Dieses Recht lautet: “Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.” Ein Chat, keine Schulungen zum Thema, keine materiellen Vorbereitungen… nicht zu vergessen, eine Referenz auf dieses Recht bewegt sich innerhalb des Rahmens des Grundgesetzes. Wem das nicht passt, der kann ja versuchen, es zu streichen.

In der wirklichen Welt flackert dieses Lämpchen schon spätestens seit den Corona-Maßnahmen, und spätestens seit der Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz, die Taurus-Raketen an die Ukraine liefern zu wollen, leuchtet es tiefrot. Denn es ist kaum ein schwererer Angriff auf die Menschenrechte aller im Land Anwesenden (nicht nur der Staatsbürger) vorstellbar, als das Land in einen Krieg zu ziehen, was Merz zumindest willentlich in Kauf nimmt. Aber mit der Wirklichkeit hat die Behörde so ihre Probleme.

Wenn es nur um Worte geht, nicht um Handlungen, ist da eigentlich nichts vorzuwerfen. Fremdenfeindlichkeit? Kein Gesetz kann vorschreiben, wem man freundlich und wem man feindlich gesonnen ist. Fremdenfeindliche Handlungen, das ist etwas anderes. Aber auch Vorurteile sind legitime Meinungen.

Mehr noch. Es ist, im Interesse politischer Stabilität wie auch der demokratischen Willensbildung, nicht einmal nützlich, Ansichten, die von größeren Teilen der Bevölkerung geteilt werden, zu tabuisieren. Weil selbst eine Änderung der Ansichten ein Gespräch voraussetzt. Ansichten, die auszusprechen verboten ist, ändern sich auch nicht. Wenn es möglich sein soll, einen Konsens zu finden, was die Anwesenheit einiger Millionen Einwanderer im Land betrifft, setzt das voraus, die unterschiedlichsten Positionen hörbar zu machen. Wenn a priori deklariert wird, eine Ablehnung dieser Tatsache sei illegitim, heißt das in letzter Konsequenz, diese Position gewaltsam und gegen den Willen eines größeren Teils der Bevölkerung durchzusetzen. Das kann aber nicht demokratisch sein.

Tatsächlich wird schon der Wunsch, größere Teile der Einwanderung der letzten zehn Jahre (die immerhin unter dem Etikett des “vorübergehenden Schutzes” erfolgte) wieder rückgängig zu machen, vehement als verfassungsfeindlich oder eben “gesichert rechtsextrem” bewertet, was nicht nur eben dieses Etikett ad absurdum führt, sondern zugleich die Mittel der staatlichen Gewalt, zu denen auch das Bundesamt für Verfassungsschutz gehört (erst recht, seit es Debanking und ähnliche Freundlichkeiten als extralegale Strafen verhängt), dagegen in Stellung bringt, um schon die Äußerung dieser Sicht unmöglich zu machen. Im Kern unter der Vorgabe, das sei rassistisch und daher eine Gefahr, vor der die Gesellschaft geschützt werden müsse.

Was das ganze Elaborat allerdings vollständig absurd macht, ist die politische Realität rundherum. Denn es wäre kein allzu großer Aufwand, mithilfe zusammengesuchter Politikeraussagen aus den letzten Jahren ein ebensolches Kompendium zu erstellen, das für SPD, CDU und Grüne belegt, wie rassistisch sie sind. Mithilfe künstlicher Intelligenz müsste sich das in Rekordzeit bewerkstelligen lassen. Wobei es in diesem Fall eben nicht bei Worten bleibt, sondern sich diese Überzeugung in Gestalt der Waffenlieferungen an die Ukraine sogar in konkrete physische Vernichtungsabsicht umsetzt, was ein ganz anderes Gewicht besitzt.

Was bleibt dann von den Vorhaltungen gegen die AfD? Und was ist noch die Grundlage, eine politische Instrumentalisierung dieser Behörde zu verleugnen, wenn das Parallelgutachten mühelos zu erstellen wäre, nach dem von der deutschen Parteienlandschaft so gut wie nichts mehr übrig wäre? Welche Begründung gibt es, warum es ein Verstoß gegen die Menschenrechte ist, Asylbewerbern Gewaltbereitschaft zu unterstellen, aber keiner, wenn man das Gleiche bei Russen tut? Warum generiert das eine einen Beobachtungsfall für den Verfassungsschutz, das andere aber nicht? Und wie kann man selbst wiederholt so etwas von sich geben und so handeln, und gleichzeitig ohne Schamröte das Verbot der AfD fordern, weil sie rassistisch sei? Oder Höcke sein “Alles für Deutschland” zum Vorwurf machen, und selbst tagein, tagaus Goebbels Lieblingsvokabel “kriegstüchtig” gebrauchen, noch dazu gegen den gleichen vermeintlichen Gegner?

Das Gutachten belegt, dass man auf die Behörde, die so etwas produziert, problemlos verzichten kann. Im Jahr 2023 erhielt dieses Amt 468,7 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt. Da sollte man wenigstens ein Minimum an wissenschaftlichen Standards oder verfassungsrechtlicher Reflexion erwarten können, und kein Elaborat, für das ein Haufen Zitate aufgestapelt werden, ohne dass bei der Bewertung die wirkliche Welt oder auch nur die Statistik eine Rolle spielen. Die Aufgabe eines Nachrichtendienstes ist es nicht, einer Regierung das zu liefern, was sie gerne hören will. Es ist seine Aufgabe, Informationen über die Wirklichkeit zu liefern. Mit möglichst umfassender technischer Bewertung, aber nicht garniert mit eigenen politischen Fantasien.

Vielleicht sind die Kölner Schlapphüte (und Schlapphütinnen) ja gut, wenn es darum geht, politische Organisationen zu infiltrieren und Unfug wie die antideutsche Ideologie zu verbreiten. Aber was Analyse angeht, sind sie eine Katastrophe. Umso mehr, als ihnen auch noch der Verstand abgeht, vor einem verhängnisvollen Schritt wie einem AfD-Verbot zu warnen. Es wundert nicht, dass dieses Papier geheim bleiben sollte. Es verrät nämlich weit mehr über den Verfassungsschutz selbst als über die AfD, und das, was dabei herauskommt, spricht vor allem für eines: Diesen Laden braucht kein Mensch.

Mehr zum Thema ‒ Warum die Regierungen des Westens nicht wissen, was sie wissen könnten



Source link

Tags: AfDGutachtenArgumentAuflösungdesdieeinfürTeilVerfassungsschutzes
rtnews

rtnews

Related Posts

Selbstmordgedanken und Ängstlichkeit: Spätfolgen von Smartphones bei Teenagern
Deutschland

Selbstmordgedanken und Ängstlichkeit: Spätfolgen von Smartphones bei Teenagern

24/07/2025
1
Budapest wirft Kiew vor, Europas Energiesicherheit zu gefährden
Deutschland

Budapest wirft Kiew vor, Europas Energiesicherheit zu gefährden

24/07/2025
3
Warum es nicht im Interesse Kiews liegt, kurzfristigen Waffenstillständen zuzustimmen
Deutschland

Warum es nicht im Interesse Kiews liegt, kurzfristigen Waffenstillständen zuzustimmen

24/07/2025
2
Vielvölkerkindergärten und die Stufen der Ahnungslosigkeit
Deutschland

Vielvölkerkindergärten und die Stufen der Ahnungslosigkeit

24/07/2025
3
China beginnt mit Umzingelungsübungen rund um Taiwan
Deutschland

Gaza-Verhandlungen: Vorwürfe an Hamas – USA und Israel ziehen ihre Delegationen aus Gesprächen ab

24/07/2025
2
Litauen setzt bei Überwachung der Grenze zu Russland neue Drohnen und Hubschrauber ein
Deutschland

Litauen setzt bei Überwachung der Grenze zu Russland neue Drohnen und Hubschrauber ein

24/07/2025
1
Next Post
Neue Offensive Israels im Gazastreifen: Berichte über Umsiedlung von Palästinensern nach Libyen

Neue Offensive Israels im Gazastreifen: Berichte über Umsiedlung von Palästinensern nach Libyen

Konflikt zwischen Indien und Pakistan zeigt Überlegenheit russischer und chinesischer Waffen

Konflikt zwischen Indien und Pakistan zeigt Überlegenheit russischer und chinesischer Waffen

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

I agree to the Terms & Conditions and Privacy Policy.

Recent Posts

  • Selbstmordgedanken und Ängstlichkeit: Spätfolgen von Smartphones bei Teenagern
  • Budapest wirft Kiew vor, Europas Energiesicherheit zu gefährden
  • Warum es nicht im Interesse Kiews liegt, kurzfristigen Waffenstillständen zuzustimmen
  • Vielvölkerkindergärten und die Stufen der Ahnungslosigkeit
  • Gaza-Verhandlungen: Vorwürfe an Hamas – USA und Israel ziehen ihre Delegationen aus Gesprächen ab

Recent Comments

  1. picrin saeure zu Ob Hartz IV oder Bürgergeld – es bleibt viel zu wenig
  2. Tyler Schmitt zu Bodo Schiffmann: "Warum Deutschland seine Geschichte nicht aufarbeitet"
  3. picrin saeure zu Rutte: NATO braucht 400 Prozent mehr Luftabwehr
  4. 66 Steuern – SAFE Schutzverein für Finanzen e.V. zu EU-Rechnungshof: 650 Milliarden Wirtschaftshilfe sinnlos und intransparent verschleudert
  5. 60 Finanzwelt-Nachrichten – SAFE Schutzverein für Finanzen e.V. zu "Bis hierher lief's noch ganz gut" – Weltverschuldung erreicht neuen Rekord
just-now.NEWS Deutschland

© 2022 Now News - Global News Network & Coronapedia

Navigate Site

  • Home
  • Datenschutzerklärung (EU)
  • Haftungsausschluss
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • Impressum
  • Subscription
  • Kasse
  • Warenkorb
  • Mein Konto

Folge Uns Auf

Welcome Back!

Login to your account below

Forgotten Password?

Retrieve your password

Please enter your username or email address to reset your password.

Log In
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
No Result
View All Result
  • Home
  • Abonnement
  • Kategorie
    • Pandemie
    • Deutschland
    • Russland
    • USA
    • China
    • Welt
    • Wirtschaft
    • Gesundheit
    • Great Reset
    • Meinung
  • Mein Konto
  • Impress
    • Impressum
    • Cookie-Richtlinie (EU)
    • Haftungsausschluss
    • Datenschutzerklärung (EU)

© 2022 Now News - Global News Network & Coronapedia

This website uses cookies. By continuing to use this website you are giving consent to cookies being used. Visit our Privacy and Cookie Policy.
Are you sure want to unlock this post?
Unlock left : 0
Are you sure want to cancel subscription?