Der Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz erntet weiter Kritik. Er beinhaltet etwa, dass die Bundesländer ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Bundesweit soll weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten.
Kritik gibt es unter anderem daran, dass Menschen von Maskenpflichten in Restaurants oder bei Kultur- und Sportveranstaltungen befreit sein sollen, wenn ihre Impfung nicht älter als drei Monate ist. Dies sei kaum zu überprüfen. Differenzen über die vom Bund vorgesehenen Ausnahmen für frisch Geimpfte gab es am Dienstag auch bei einer Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von Bund und Ländern.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte, dass mit der Möglichkeit der Ausnahme von der Maskenpflicht keineswegs eine Empfehlung für eine Auffrischung der Impfung alle drei Monate zu verstehen sei. Das sei abwegig und wäre auch “medizinisch unsinnig”, so Lauterbach am Dienstagabend in den ARD-Tagesthemen. Der Minister erholt sich derzeit selbst von einer Corona-Infektion.
Das von Gesundheitsminister Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vor wenigen Tagen vorgestellte Schutzkonzept lässt den Ländern viel Ermessensspielraum. Auch daran gab es Kritik, so forderte der Sprecher des bayrischen Gesundheitsministeriums klarere Vorgaben.
Der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, forderte Nachbesserungen am geplanten Infektionsschutzgesetz. “Wir begrüßen, dass eine Maskenpflicht in Innenräumen weiter möglich sein soll”, sagte er der Rheinischen Post. “Die Ausnahmen für Geimpfte sind aber völlig unpraktikabel und widersprechen deshalb dem Ziel eines guten Infektionsschutzes.”
Auch die für Kliniken geplanten Regeln seien nicht umsetzbar. “Vorgesehen ist, dass zukünftig alle in den Krankenhäusern Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher nur mit einem aktuellen Test oder einem höchstens drei Monate alten Impfnachweis (nach dreifacher Impfung) und in beiden Fällen einer FFP2-Maske ein Krankenhaus betreten dürfen”, erklärte Gaß.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) sprach sich unterdessen erneut klar gegen eine Maskenpflicht für Schüler im Herbst und Winter aus.
Der @BVKJ ist grundsätzlich gegen eine #Maskenpflicht in #Schulen, erklärt unser Bundespressesprecher Jakob Maske dem @RND_de. Wichtig ist auch, dass es anlasslose #Testungen nicht mehr geben sollte. Die Sensibilität liegt hier nur bei 40 Prozent. https://t.co/4PCwPornVv
— BVKJ (@BVKJ) August 10, 2022
“Der BVKJ ist grundsätzlich gegen eine Maskenpflicht in Schulen”, sagte Jakob Maske, Bundessprecher des BVKJ, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwoch). Masken würden die Infektion gemäß Studien eher aufschieben.
Gesundheitsminister Lauterbach hatte entsprechende Pläne angekündigt, wonach Länder die Möglichkeit hätten, an Schulen für Beschäftigte und für Schüler ab der fünften Klasse eine Maskenpflicht einzuführen, sofern dies für die Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenzbetriebs erforderlich wäre.
Zusätzlich auch Masken und Tests bei Schülern ab 5. Klasse und Homeoffice Angebot sowie Testangebot am Arbeitsplatz. Die meisten dieser Regeln können die Länder umsetzen, müssen nicht. Die Regeln mögen nicht jedem gefallen. Aber wir werden sie leider brauchen. https://t.co/ctLJxv9xuv
— Prof. Karl Lauterbach (@Karl_Lauterbach) August 3, 2022
“Wichtig ist auch, dass es anlasslose Testungen nicht mehr geben sollte, die Sensibilität liegt hier nur bei 40 Prozent”, so der Kinderarzt. Es gebe viele falsch-negative, aber auch falsch-positive Ergebnisse.
Das vierte Schuljahr unter Pandemiebedingungen steht vor der Tür. Bislang sind bundesweit beinahe 70 Prozent der 12- bis 17-Jährigen grundimmunisiert – haben also meist zwei Impfdosen erhalten. Bei den 5- bis 11-Jährigen, für die die Impfkommission STIKO die Corona-Impfung erst seit Mai generell empfiehlt, sind es 20,1 Prozent.
Schulschließungen lehnt das Bundesgesundheitsministerium aber kategorisch ab. Nur wenn der Präsenzunterricht auszufallen droht, ist eine Maskenpflicht im Unterricht vorgesehen – mit einfachen OP-Masken und auch erst ab Klasse fünf. Dass an Grundschulen “selbst im Falle drohender Personalausfälle und Schulteilschließungen keine Maskenpflicht angeordnet werden darf, ist uns völlig unverständlich”, kritisiert wiederum der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Heinz-Peter Meidinger. Das Risiko von Schulschließungen werde faktisch in Kauf genommen. Das Argument des Bundesbildungsministeriums dagegen lautet, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gerade für Kinder im Grundschulalter belastend sein könne.
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