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Russland verurteilt Chefankläger des IStGH zu 15 Jahren Haft

rtnews by rtnews
16/12/2025
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Wegen des Ausstellens von wissentlich rechtswidrigen Haftbefehlen wurden der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, sowie acht Richter in Abwesenheit zu Haftstrafen verurteilt. Sie wurden international zur Fahndung ausgeschrieben.

Ein Moskauer Gericht hat bereits in der vergangenen Woche den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), Karim Khan, sowie acht Richter in Abwesenheit zu Haftstrafen verurteilt. Die Verurteilten wurden international zur Fahndung ausgeschrieben. 

In der Urteilsbegründung heißt es, das Präsidium des IStGH habe ohne rechtliche Grundlage wissentlich rechtswidrige Haftbefehle gegen russische Staatsbürger angeordnet. Die Vertreter des IStGH hätten einen hohen Vertreter eines anderen Staates schwer verleumdet und mit dem Erlassen von Haftbefehlen willentlich und absichtsvoll die internationalen Beziehungen verkompliziert. 

Auf Antrag von Khan hatte der IStGH im März 2023 Haftbefehle gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin und die russische Kinderbeauftragte Maria Lwowa-Belowa erlassen. Ihnen wurde vorgeworfen, für eine angeblich massenhafte Deportation ukrainischer Kinder nach Russland verantwortlich zu sein. 

Karim Khan wurde nun wegen Verleumdung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt, wobei die ersten neun Jahre in einem Gefängnis und der verbleibende Teil der Strafe in einer Strafkolonie mit strengem Regime zu verbüßen sind. Die übrigen Vertreter des Internationalen Strafgerichtshofs wurden zu Freiheitsstrafen zwischen dreieinhalb und 15 Jahren verurteilt. 

Russland hat wiederholt betont, die Anschuldigungen entbehrten jeder Grundlage. Der IStGH habe sich politisch instrumentalisieren lassen, lautete ein Vorwurf. Tatsächlich übten westliche Politiker Druck aus und drängten darauf, rechtliche Schritte gegen die russische Führung einzuleiten. 

Russland forderte in diesem Zusammenhang von der Ukraine, die Namen der Familien und Kinder zu übermitteln, die angeblich verschleppt worden seien, um deren Aufenthaltsort in Russland festzustellen. Die Ukraine sprach von 20.000 Einzelfällen. Schließlich übergab Kiew im Sommer dieses Jahres im Rahmen der bilateralen Gespräche in Istanbul der russischen Delegation eine Liste mit den Namen von 339 Familien, die ihre Kinder vermissten und deren Aufenthalt in Russland vermutet würde. Ein Großteil der vermissten Kinder und Jugendlichen wurden schließlich in der EU ausfindig gemacht. Obwohl die Abläufe längst weitgehend geklärt sind, halten westliche Politiker, darunter Bundeskanzler Friedrich Merz, die Behauptung aufrecht, Russland habe zehntausende Kinder aus der Ukraine verschleppt. 

Russland hat nach Ausbruch der Kampfhandlungen tatsächlich Kinder und Jugendliche aus dem Kampfgebiet nach Russland evakuiert, weist aber den Vorwurf zurück, es handele sich dabei um Entführung und Verschleppung. Im Gegenteil hat sich Russland um die Rückführung dieser Kinder zu deren Eltern bemüht. Maßgeblich vermittelt wurden die Zusammenführungen durch Katar. Von deutscher Seite oder von der EU kam keine Unterstützung, was den Verdacht erhärtet, dass der Fall von westlichen Regierungen bewusst inszeniert und instrumentalisiert wurde, um Verhandlungen und Diplomatie zu hintertreiben. 

Der internationalen Strafgerichtsbarkeit hat der IStGH mit seiner Bereitschaft, sich zu politischen Zwecken instrumentalisieren zu lassen, schweren Schaden zugefügt. Russland erkennt den IStGH nicht an. 

Mehr zum Thema – Ukraine gegen ukrainische Kinder – Schläge und Vergewaltigungen in Waisenunterkünften



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Tags: ChefanklägerdesHaftIStGHJahrenrusslandverurteilt
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