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"Nicht warten, sondern handeln" – Grünen-Fraktionsvorsitzende fordert erneut AfD-Verbotsverfahren

rtnews by rtnews
25/07/2025
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied zu Wochenbeginn in drei laufenden Revisionsfällen gegen die Partei AfD. Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, fordert umgehend eine “Bund-Länder-AG” mit dem Ziel eines zeitnahen AfD-Parteiverbots.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit jeweiligen Beschlüssen in drei Verfahren die Beschwerden der Partei Alternative für Deutschland (AfD) “gegen die Nichtzulassung der Revision in Berufungsurteilen” zurückliegender Klagen zurückgewiesen, so die Pressemitteilung vom 20. Mai 2025. Die Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Katharina Dröge, bezieht sich nun auf das Urteilspaket, um umgehend im Rahmen eines X-Beitrags und Medieninterviews erneut ein Parteiverbot zur Diskussion zu stellen. Laut T-Online fordert sie “Tempo bei AfD-Verbotsverfahren”.

Dröge nutzt die juristische AfD-Niederlage, um ihre bekannte Argumentationslinie gegenüber der größeren Oppositionsgruppe im Bundestag zu erneuern. So heißt es im gefürchteten “Wir-Duktus” in ihrem X-Beitrag:

“Es ist unsere demokratische Pflicht, alle rechtsstaatlichen Mittel zu nutzen gegen eine Partei, die die Demokratie abschaffen will. Wir können nicht warten, sondern müssen handeln. Der Weg für ein Verbotsverfahren muss jetzt beschritten werden. 1. Schritt: eine Bund-Länder-AG.”

Es ist unsere demokratische Pflicht, alle rechtsstaatlichen Mittel zu nutzen gegen eine Partei, die die Demokratie abschaffen will. Wir können nicht warten, sondern müssen handeln. Der Weg für ein Verbotsverfahren muss jetzt beschritten werden. 1. Schritt: Eine Bund-Länder-AG pic.twitter.com/zxYwtFsW8H

— Katharina Dröge (@katdro) July 23, 2025

Die Formulierung hatte Dröge demnach zuvor im Interview mit dem Portal T-Online geäußert. Laut dem Artikel warne die Grünen-Politikerin vor zu langer Verzögerung im Prozess eines Parteiverbots, um zu Protokoll zu geben:

“‘Bis die Einstufung als rechtsextremistisch gerichtlich durch alle Instanzen geklärt ist, können noch Jahre vergehen.’ So lange könne man nicht warten. Die Bundesregierung, die Landesregierungen und die demokratischen Fraktionen müssten nun gemeinsam handeln, ‘um ein Verbotsverfahren unverzüglich auf den Weg’ zu bringen.”

Die AfD steht aktuell in bundesweiten Umfragen bei rund 23 Prozent. Ein Spiegel–Artikel erläutert mögliche Gründe für den anhaltenden Zuspruch zur Partei auf Grundlage der Ergebnisse einer Untersuchung eines “Teams der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)”, das herausfinden wollte, “welche Faktoren den Erfolg der AfD begünstigen”.

“Für ihre Analyse stützt sich die FES auf eine frühere Studie aus dem Jahr 2023. Demnach gibt es in der Bundesrepublik in gewisser Weise fünf Deutschlands, also fünf Regionen, in denen sich die Lebensverhältnisse und Zukunftsaussichten der Menschen mitunter stark unterscheiden. Die Forscher schauten sich an, wie die AfD in diesen fünf Regionen bei den Wahlen abschnitt. Sie stellten fest: Je besser die Versorgungslage, desto weniger Stimmen für die AfD, jedenfalls in der Tendenz.”

In der Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts heißt es zu den Gründen der Urteilsfindung, dass “in keinem der Verfahren die von den Klägerinnen geltend gemachten Zulassungsgründe vorlagen”. Die klageabweisenden Urteile des OVG Münster vom 13. Mai 2024 “sind damit rechtskräftig”. Dazu heißt es einleitend:

“In diesen Klageverfahren hatte sich die AfD gegen die Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) gewandt, sie selbst sowie ihre mittlerweile in Liquidation befindliche Jugendorganisation ‘Junge Alternative (JA)’ stünden im Verdacht, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen und ihre interne Sammlungsbewegung ‘Der Flügel’ sei vor deren Auflösung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen gewesen. Sie wandte sich zudem gegen die öffentliche Bekanntgabe dieser Einstufungen und begehrte die Verpflichtung des BfV, sie künftig nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten.”

Dröge fordert laut T-Online nun die umgehende “Einrichtung einer Bund-Länder-Kommission”. Diese solle “Materialien über die Partei, die den Behörden bereits vorlägen, zusammentragen und auswerten”. Die Grünen hatten sich bereits Ende Mai für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren ausgesprochen (RT DE berichtete). Erneutes Ziel sei es, dass “alle Verantwortlichen ein gemeinsames Vorgehen hin zu einem schnellen Verbotsverfahren erarbeiten könnten”.  

Der stellvertretende Fraktionschef der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, und die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin Irene Mihalic erklärten zuvor im Juni den Zeitungen der Funke Mediengruppe:

“Wir dürfen nicht zusehen, wie eine rechtsextreme Partei vor unser aller Augen die Demokratie zu zersetzen versucht, gesellschaftliche Spaltung vorantreibt und sich dabei von staatlichen Mitteln finanzieren lässt.”

Die SPD hatte sich ebenfalls auf ihrem letzten Bundesparteitag für “sofortige ernsthafte Vorbereitungen” für ein AfD-Verbotsverfahren und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ausgesprochen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt kommentierte den Beschluss des GroKo-Partners mit der Feststellung, eine solche Arbeitsgruppe erst dann zu initiieren, “falls die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem gerichtlich bestätigt” werden sollte.

Mehr zum Thema ‒ Treffen sich Alice und Adolf bei Coldplay – fraglicher Humor des Linken-Vorsitzenden Sören Pellmann





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Tags: AfDVerbotsverfahrenerneutfordertGrünenFraktionsvorsitzendehandelnquotquotnichtsondernwarten
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