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Causa Ballweg: Gericht schlägt Verfahrenseinstellung vor – Staatsanwaltschaft lehnt dies ab

rtnews by rtnews
17/03/2025
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Seit Oktober 2024 wird am Landgericht Stuttgart gegen den Gründer der Querdenken-711-Bewegung, Michael Ballweg, wegen unterstelltem Betrugs ermittelt. Zu Wochenbeginn schlug nun die Vorsitzende Richterin vor, das Verfahren wegen “Geringfügigkeit” einzustellen. Die Staatsanwaltschaft lehnt den Vorschlag ab.

Die zuständige Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte im März 2023 Anklage beim Landgericht wegen “Steuerdelikten, versuchten Betrugs und des Verdachts auf Geldwäsche” erhoben. Die Hauptverhandlung gegen den Gründer der Querdenken-711-Bewegung, Michael Ballweg, begann am 2. Oktober 2024 vor dem Landgericht Stuttgart. Zuvor saß Ballweg ab Juni 2022 rund neun Monate in Untersuchungshaft im Hochsicherheitsgefängnis Stuttgart-Stammheim ein. Rund zwei Jahre später stellt nun die Vorsitzende Richterin eine Einstellung des Verfahrens “wegen Geringfügigkeit” in den Verhandlungsraum. Die Staatsanwaltschaft stimmte diesem Vorschlag jedoch nicht zu, da laut Ankläger “eine Verurteilung wahrscheinlich sei.”

Laut Medienzusammenfassungen wird Ballweg seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft Stuttgart “versuchter Betrug in 9.450 Fällen” vorgeworfen. Die Stuttgarter Nachrichten informieren zu den Vorwürfen der Ankläger:

“Er soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft durch öffentliche Aufrufe von Tausenden Menschen mehr als eine Million Euro für die Organisation eingeworben, die Spender aber über die Verwendung der Gelder getäuscht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, 575.929,84 Euro für private Zwecke verwendet zu haben. Dokumentiert sind belegbare Ausgaben für die ‘Querdenken’-Bewegung in Höhe von 843.111,68 Euro.”

Trotz jahrelanger Ermittlungen, inklusive Verhaftung von Ballweg wegen unterstellter Fluchtgefahr und darauf folgender neunmonatiger Inhaftierung, soll jetzt auf Vorschlag der großen Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Stuttgart das Verfahren “ohne Auflagen und gegen Kostenerstattung” eingestellt werden. Der Angeklagte, wie auch seine Anwälte, hatten über den gesamten Zeitraum der Ermittlungen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft von Beginn an als haltlos zurückgewiesen. T-Online berichtet zur Strategie der Ankläger:

“Der Vorwurf lautet auf versuchten Betrug, weil einigen Spendern wohl gleichgültig gewesen ist, was mit dem Geld passiert, so die Argumentation der Staatsanwaltschaft. Deshalb sei aus juristischer Sicht niemand wirklich betrogen worden. Daher steht im Prozess die Täuschungsabsicht Ballwegs im Mittelpunkt.”

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart folgte nun zu Wochenbeginn nicht dem Vorschlag des Gerichts und lehnte eine Einstellung des Verfahrens ab, da für die Klägerseite eine finale Verurteilung nach wie vor als überwiegend wahrscheinlich gilt. So stehe laut Prozessbeobachtern sogar die Feststellung eines möglichen Befangenheitsantrags gegen die Vorsitzende Richterin im Raum. Bereits am 12. März informierte die Querdenken-711-Presseabteilung zu jüngsten Dynamiken:

“Im Verfahren gegen Michael Ballweg hat heute [am 12. März] ein konstruktives Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung stattgefunden. Über den Inhalt dieses Gesprächs äußert sich die Verteidigung aus Respekt vor dem Gericht derzeit nicht. Das Landgericht Stuttgart wird am 17. März 2025 im Rahmen des 27. Verhandlungstags über den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren. Damit steht eine entscheidende Phase im Prozess bevor.”

Das Gericht will den politischen Prozess gegen @Michael_Ballweg einstellen. Die FAZ findet das „überraschend”, weil sie das Verfahren nicht verfolgt hat. Außerdem wiederholt die Zeitung zwecks Framing alle Vorwürfe, für die sich kein einziger Beweis fand.https://t.co/tIQlZOpnmq

— Stefan Homburg (@SHomburg) March 17, 2025

Weiterhin laute das Ziel von Ballweg und seinen Anwälten eine “vollständige Rehabilitation für erlittenes Unrecht”. Die Webseite Epoch Times informiert zum laufenden Verfahren, dass “bereits vor dem 26. Verhandlungstag am 11. März für Ballwegs Verteidiger feststand, dass die Vorwürfe der Steuerhinterziehung, versuchter Steuerhinterziehung und versuchten Betrugs gegen den früheren Softwareunternehmer nicht haltbar seien” (Bezahlschranke).

Der in der Anklageschrift ursprünglich formulierte Vorwurf der Geldwäsche wurde dabei “bereits vor Verhandlungsbeginn fallen gelassen.” In einem Artikel auf der Querdenken-Webseite heißt es im November des Vorjahres, dass im Zeitraum Oktober 2023 bis Februar 2024 fünf Pfändungen seitens der Finanzämter Stuttgart und Peine erfolgt seien. Weiter heißt es auflistend, dass alle Ballweg-Konten jener Zeit gekündigt worden seien und kein Bankunternehmen ihm die Neueröffnung eines dringend benötigten neuen Kontos ermöglicht habe.

Gegenüber Epoch Times erklärte der Beschuldigte, dass für ihn das Verfahren rein “aus politischen Gründen geführt” werde. In seinen Augen “habe seine Verhaftung das Ziel gehabt, die außerparlamentarische Bewegung handlungsunfähig zu machen.” 

Die 10. Große Wirtschaftsstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts hatte ursprünglich weitere Verhandlungstage bis einschließlich 29. April angesetzt. Bis zur Veröffentlichung des Artikels lagen noch keine aktuellen Pressemitteilungen seitens Ballwegs Anwälten, Querdenken oder dem zuständigen Gericht vor.

Mehr zum Thema – Michael Ballweg: “Demokratie lebt vom Miteinander-Reden und nicht von Ausgrenzung”





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Tags: BallwegCausaDiesGerichtlehntschlägtStaatsanwaltschaftVerfahrenseinstellungvor
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