Die Bundespolizei hat am Flughafen Frankfurt einen afghanischen Staatsbürger festgenommen, so die vorerst unspektakuläre T-Online-Meldung vom 14. Oktober. Bei dem 26-jährigen Mann wurde jedoch nach der Landung aus Athen kommend festgestellt, dass nach Überprüfung der Fingerabdrücke mehr als verdächtige Informationen auf dem Bildschirm auftauchten. So ist der Afghane verurteilter Sexualstraftäter, der nach seiner Verurteilung in Deutschland im Jahr 2017 in sein Heimatland abgeschoben worden war.
Dem Artikel zufolge hatte der Mann zuvor den Beamten bei der routinemäßigen Kontrolle nicht erklären können, wie die genauen Gründe für den geplanten Aufenthalt in Deutschland lauten. Auffällig war, dass sich der Kontrollierte der Flughafenpolizei “mit einem griechischen Reiseausweis für Flüchtlinge und einem griechischen Aufenthaltstitel” präsentierte.
Die Überprüfung der Daten ergab dann, dass “der Mann versucht hatte, unter falscher Identität einzureisen.” Das Gesamtpaket je nach Blickwinkel dreister oder auch fahrlässiger Realitäten lautet gemäß der Darstellung eines Polizeisprechers gegenüber T-Online:
“Der 26-Jährige war zuerst im Januar 2016 nach Deutschland gekommen und hatte hier einen Asylantrag gestellt. Doch schon nach kurzer Zeit wurde er straffällig. Im November 2016 verurteilte ihn das Amtsgericht Freiburg zu einer Jugendfreiheitsstrafe von drei Jahren wegen mindestens eines sexuellen Übergriffs und sexueller Nötigung.”
Bedeutet, die Straftaten erfolgten im strafmündigen Alter von 18 Jahren. Nach Verurteilung erfolgte im November 2017 die Ablehnung eines Antrags auf Asyl. Weiter heißt es zur Aktenlage:
“Im Oktober 2018 wurde er nach Verbüßung der Hälfte seiner Haft nach Afghanistan abgeschoben. Zugleich erhielt er ein zehnjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot.”
Seit wann sich der Afghane bereits in Griechenland aufhielt und ob er dort ebenfalls straffällig wurde, ist nicht bekannt. Die unbedachte Einreise endet für ihn nun im deutschen Gefängnis, da er laut dem Polizeisprecher nicht nur gegen sein Einreiseverbot verstoßen habe, sondern zudem auch noch 548 Tage seiner Haftstrafe aus dem Jahr 2016 unverbüßt seien.
Der Afghane wurde daher laut Artikel “direkt in ein Gefängnis gebracht.”
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