Der im Juni aus seiner langjährigen Einzelhaft entlassene WikiLeaks-Herausgeber Julian Assange wird am 1. Oktober vor dem Europarat in Straßburg sprechen, nachdem ihm von einem Berichterstatter der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) der Status eines politischen Gefangenen zuerkannt wurde, so eine aktuelle WikiLeaks-Pressemitteilung:
PRESS RELEASE: Julian Assange to Address Council of Europe Following Confirmation of his Status as a Political PrisonerOn October 1, Julian Assange will arrive in Strasbourg to give evidence before the Committee on Legal Affairs and Human Rights of the Parliamentary Assembly…
— WikiLeaks (@wikileaks) September 24, 2024
Assanges Erscheinen wird damit den ersten öffentlichen Auftritt nach seiner per Justizdeal vereinbarten Anhörung vor einem US-Bundesgericht auf den North Mariana Islands, dem ausgehandelten Vergleich und seiner finalen Rückkehr nach Australien darstellen.
Laut Planung wird Assange vor dem Ausschuss für Recht und Menschenrechte der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) aussagen, der von 8:30 Uhr bis 10 Uhr im Europapalast tagen wird, so WikiLeaks weiter in der Mitteilung.
Der Wikileaks-Gründer folgt einer Einladung der Berichterstatterin Thórhildur Sunna Ævarsdóttir, die den international weltweit seit Jahren verfolgten Fall dokumentarisch für das Gremium erfasst hat. Auf der PACE-Webseite heißt es zu dem Termin:
“Julian Assange wird am Dienstag, dem 1. Oktober 2024, an einer parlamentarischen Anhörung in Straßburg teilnehmen, die sich mit seiner Inhaftierung und Verurteilung und deren Auswirkungen auf die Menschenrechte befassen wird, bevor die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PACE) am folgenden Tag eine umfassende Plenardebatte zu diesem Thema führt. Beide Veranstaltungen werden per Livestream übertragen.”
“Der Bericht konzentriert sich auf die Auswirkungen seiner Inhaftierung und ihre breiteren Auswirkungen auf die Menschenrechte, insbesondere die Freiheit des Journalismus”, so WikiLeaks in der Pressemitteilung ergänzend und weiter:
“Der Bericht bestätigt, dass Assange ein politischer Gefangener ist und fordert das Vereinigte Königreich auf, eine unabhängige Untersuchung durchzuführen, ob er unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt war.”
Ævarsdóttir nennt Assanges Fall ein “hochkarätiges Beispiel für transnationale Unterdrückung”. Ihr Bericht “erörtert, wie Regierungen sowohl legale als auch extralegale Maßnahmen einsetzen, um abweichende Meinungen grenzüberschreitend zu unterdrücken, was eine erhebliche Bedrohung für die Pressefreiheit und die Menschenrechte darstellt”. In einem kürzlich vorgelegten Resolutionsentwurf, der sich auf ihren Bericht stützt, drückte der PACE-Ausschuss laut Mitteilung “seine tiefe Besorgnis über die harte Behandlung von Herrn Assange aus und warnt vor deren ‘abschreckender Wirkung’.”
Assange befindet sich laut Wikileaks-Mitteilung “nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis immer noch im Genesungsprozess”. Er wird nach Frankreich reisen, da “die Einladung außergewöhnlich ist und um die Unterstützung zu würdigen, die er von PACE und seinen Delegierten in den vergangenen Jahren erhalten hat”.
Während seiner Inhaftierung “habe sich PACE wiederholt für seine Freilassung eingesetzt”, so WikiLeaks. Die Anhörung, bei der er sprechen wird, wird sich auch mit den Erkenntnissen befassen, “dass Assanges Inhaftierung rein ‘politisch motiviert’ war”.
Assange hat sich seit seiner dramatischen Rückkehr nach Australien Ende Juni von der Öffentlichkeit komplett abgeschottet. Zuvor hatte er sich in einem Punkt der Verletzung des US-Spionagegesetzes schuldig bekannt und im Gegenzug für seine sofortige Freilassung aus der Haft in einem Londoner Hochsicherheitsgefängnis plädiert.
Assanges Bruder, Gabriel Shipton, wird noch im September laut dem Sydney Morning Herold in die Vereinigten Staaten reisen, “um sich mit amerikanischen Politikern und zivilgesellschaftlichen Gruppen zu treffen” (Bezahlschranke). Shipton will demnach versuchen, US-Präsident Biden “dazu zu bewegen, Assange noch vor dem Ende seiner Amtszeit am 20. Januar zu begnadigen”.