Wie die Staatsanwaltschaft Köln gegenüber dem Internet-Nachrichtenportal Apollo News erklärte, wurde der rechte Streamer und YouTuber Aron P. in der letzten Woche inhaftiert. Damit sei ein Urteil vom 11. Dezember 2020 vollstreckt worden, das bereits seit 29. Juni 2021 rechtskräftig war. Der Videoblogger, der unter den Pseudonymen “Shlomo Finkelstein” und “Vulgäre Analyse” publizierte, wurde wegen “Volksverhetzung, Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und der Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr – ausgesetzt zur Bewährung – verurteilt”, wie das Nachrichtenportal aus der Erklärung der Staatsanwaltschaft zitiert.
Taten liegen Jahre zurück
Das Urteil war zwar sei 2021 rechtskräftig, aber zunächst zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährung wurde im Februar 2022 zurückgenommen. Unklar ist, warum die Verhaftung von Aron P. erst zweieinhalb Jahre später erfolgte – am 13. August in Frankfurt/Oder. Dazu hätten weder das Amtsgericht Köln noch die Staatsanwaltschaft Angaben gegenüber dem Portal machen wollen.
Zur Last gelegt wurden dem Vlogger konkret zehn Fälle, die auf die Jahre zwischen 2017 und 2019 zurückgehen. Apollo News berichtet über die unterschiedlichen Videos, die in diesen Jahren auf den YouTube-Kanälen “Die vulgäre Analyse”, “DoxxingGegenNazis” und “GreenDayBoy2009” erschienen waren. In der Mehrzahl der Fälle, die Aron P. zur Last gelegt wurden, soll es um die “Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften” gehen.
Islamfeindliche Darstellungen
In acht Fällen soll sich der YouTuber, so das Amtsgericht, durch “die Einblendung einer Koranverbrennung auf einem Grill”, “Szenen, in denen Schweinefleisch auf einem brennenden Koran abgebildet wird”, Sequenzen, in denen “ein brennender Koran mit einer Flüssigkeit – die Urin darstellen soll – abgelöscht wird” oder ähnliche Darstellungen strafbar gemacht haben. Mit diesen Einblendungen habe der Beschuldigte beabsichtigt,
“die Religion des Islam sowie das religiöse Bekenntnis der muslimischen Menschen zu beschimpfen, herabzusetzen und zu verhöhnen und hierdurch sämtliche Nutzer, welche das Video zur Kenntnis nehmen konnten ebenfalls zu einer feindseligen Haltung gegen die Religion des Islam und gegen das religiöse Bekenntnis muslimischer Menschen anzureizen”.
Antisemitische “Karikaturen”
Es blieb jedoch nicht allein bei den antiislamischen und gegen Muslime gerichteten Darstellungen in den Videoproduktionen. In weiteren sechs Fällen, die man wohl als antisemitisch motiviert ansehen muss, soll der Videoblogger sich der Volksverhetzung schuldig gemacht haben, weil er eine abstrahierte Karikatur des englischen, aus dem 18. Jahrhundert stammenden Gelehrten und Schriftstellers Samuel Johnson (bekannt als “Dr. Johnson”) verwendete. Diese verfremdende Darstellung habe ihm auch als Wiedererkennungsmerkmal für sein Pseudonym “Shlomo Finkelstein” gedient.
Das Amtsgericht war zu der Auffassung gelangt, dass der Video-Produzent durch die Entstellung des Gesichts von Samuel Johnson – mit Hakennase, Fledermauszähnen, Fledermauskörper, Zylinder mit Davidstern und jüdischen Schläfenlocken – Juden habe herabsetzen wollen. In einem anderen Fall habe Aron P. seine Johnson-Karikatur mit Hakennase, glühenden roten Augen, Rattengebiss und Rattenkörper versehen. Dadurch habe Aron P. seine Haltung, “in Deutschland lebende Menschen jüdischen Glaubens nicht als gleichwertige Menschen, sondern sie als verachtenswert, minderwertig und den Tieren gleichstehend” zu betrachten, zum Ausdruck bringen wollen. Inwiefern die von Aron P. verwendeten “Karikaturen” in einem satirisch gemeinten Sinne zu verstehen gewesen sein sollen, konnte das Gericht offensichtlich nicht feststellen.
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