Am Freitag hat sich der Bundesrat mit den Inhalten des geplanten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) befasst. Nach einem Bericht des Ärzteblatts wollen die Bundesländer diesbezüglich die schon einmal abgelehnten sogenannten “Gesundheitskioske” nun doch einführen. Dabei handelt es sich um Gesundheitseinrichtungen ohne Ärzte, in denen Patienten in angeblich “benachteiligten Regionen” versorgt werden sollen. Es handele sich um Patienten mit “besonderem Unterstützungsbedarf”, heißt es auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums. Genauer definiert wird der “besondere Unterstützungsbedarf” zunächst nicht.
Möglicherweise handelt es sich um Patienten, die sich zukünftig die Behandlung eines Arztes nicht mehr leisten können, weil Arztbesuche privat bezahlt werden müssen. Das ist allerdings Spekulation und wird so nicht angekündigt. Das Gesundheitsministerium schreibt, dass diese Kioske deutschlandweit in sozial benachteiligten Regionen eingeführt werden sollen. Auch hier wird die Zielgruppe nicht näher definiert:
“Hauptaufgabe der Kioske ist es, den Zugang zur Versorgung der Patienten mit besonderem Unterstützungsbedarf zu verbessern und die Versorgung zu koordinieren.”
Dem Ärzteblatt zufolge sollen die Kioske für sozial benachteiligte Personen eingerichtet werden. Demnach sollen sie in “Regionen und Stadtteilen mit hohem Anteil an sozial benachteiligten Personen” eingerichtet werden können”. Demgegenüber heißt es allerdings in der Zielbeschreibung des Ministeriums auch, dass grundsätzlich pro 80.000 Einwohner ein Kiosk vorgesehen sei:
“Ziel ist es, pro 80.000 Einwohner einen Kiosk zu errichten, also bundesweit insgesamt 1.000 Kioske.”
Über die Finanzierung hat man sich auch schon geeinigt. Finanziert werden die “Kioskpraxen” ohne Ärzte zu 50 Prozent von den Krankenkassen, zu 44,5 Prozent von den beteiligten Kommunen und zu 5,5 Prozent von privaten Krankenversicherungsunternehmen. Nach der Gesetzesvorlage sollen sie außerdem digitale und telefonische Gesundheitsversorgung anbieten.
Neben den Kiosken sind nach dem GVSG darüber hinaus “je nach regionalem Bedarf” sogenannte Primärversorgungszentren für die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung eingerichtet werden. Dort sollen auch Ärzte beschäftigt werden können. Die Konkretisierung der Aufgaben und der Finanzierung für diesen “neuen Versorgungsansatz” soll die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband übernehmen.
Sie werden laut dem geplanten Gesetz damit beauftragt, “das gesetzgeberische Konzept von Primärversorgungszentren zu konkretisieren und Einzelheiten zu regeln” und über die finanzielle und personelle Ausstattung zu bestimmen. Gemäß aktueller Planung sollen die in den Kiosken beschäftigten Pflegekräfte an den Patienten zunächst nur “medizinische Routineaufgaben” vornehmen. Als Beispiele werden vom GesundheitsministeriumWundversorgung, subkutane Injektionen, Verbandswechsel sowie Blutdruck- und Blutzuckermessen angeführt. Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung soll der Aufgabenkatalog allerdings sukzessive erweitert werden. Im Konzept des Ministeriums gibt es dazu den Unterpunkt:
“Perspektivisch: Erweiterung um ergänzende Beiträge zur Sicherstellung der Primärversorgung.”
Mehr zum Thema – Ungereimtheiten bei Einführung des europäischen “Gesundheitsdatenraums”