Die Vorverfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat offenbar schon am Montag Haftbefehle gegen den ehemaligen Verteidigungsminister der Russischen Föderation und aktuellen Sekretär des russischen Sicherheitsrats, Sergei Schoigu, und Generalstabschef Waleri Gerassimow erlassen, wie auf der Website des Gerichtshofs zu lesen ist.
“Am 24. Juni erließ die Vorverfahrenskammer II des Internationalen Strafgerichtshofs (…) Haftbefehle gegen zwei Personen, Sergei Kuschugetowitsch Schoigu und Waleri Wassiljewitsch Gerassimow, im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine wegen angeblicher internationaler Verbrechen, die mindestens vom 10. Oktober 2022 bis mindestens zum 9. Mai 2023 begangen wurden”, heißt es in der Erklärung.
Russland hat das Römische Statut des IStGH, das seiner Tätigkeit zugrunde liegt, nicht unterzeichnet und erkennt die Zuständigkeit des in Den Haag ansässigen Gerichtshofs nicht an. Auch andere Länder, in denen in der Summe mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung lebt, erkennen die Zuständigkeit des IStGH nicht an. Dazu gehören neben Russland Länder wie Aserbaidschan, Weißrussland, Ägypten, Indien, Indonesien, Iran, Kasachstan, China, Saudi-Arabien, die Vereinigten Staaten und die Türkei.
Im vergangenen März hatte die Vorverfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofs bereits einen Haftbefehl gegen Präsident Wladimir Putin und die Kinderrechtsbeauftragte Maria Lwowa-Belowa erlassen. Der russischen Seite wird unter anderem die “illegale Ausfuhr” von Kindern vorgeworfen, die russische Behörden vor ukrainischem Beschuss gerettet und aus dem Kriegsgebiet in sichere Gebiete gebracht haben.
Einige Tage später eröffnete der Untersuchungsausschuss der Russischen Föderation ein Strafverfahren gegen die Richter am IStGH Tomoko Akane, Rosario Salvatore Aitala, Sergio Gerardo Ugalde Godinez und den Staatsanwalt Karim Ahmad Khan. Die drei Erstgenannten wurden wegen wissentlicher rechtswidriger Inhaftierung und Vorbereitung eines Angriffs auf einen Vertreter eines ausländischen Staates angeklagt, während der Staatsanwalt wegen der strafrechtlichen Verantwortung einer wissentlich unschuldigen Person in Verbindung mit der rechtswidrigen Beschuldigung einer Person, eine schwere oder besonders schwere Straftat begangen zu haben, angeklagt wurde.
Kreml-Sprecher Dmitri Peskow erklärte damals, eine “Verhaftung” des Präsidenten durch den IStGH sei inakzeptabel, Moskau erkenne die Zuständigkeit des IStGH nicht an und alle seine Entscheidungen seien aus rechtlicher Sicht null und nichtig.
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