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Gerichtsurteil: Der Bund muss Protokolle des "Corona-Expertenrats" weiter entschwärzen

rtnews by rtnews
23/05/2024
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Ein Frankfurter Arzt erstritt die Entschwärzung von “Corona”-Protokollen. Durch eine Folgeklage aufgrund verbliebender unlesbarer Passagen wurde das Bundeskanzleramt nun vom Verwaltungsgericht Berlin verurteilt, weitere Entschwärzungen einzuleiten. Unlesbar bleiben jedoch die Passagen zum Thema China.

Von Bernhard Loyen

Der Frankfurter Arzt Christian Haffner klagte als Privatperson gegen die Bundesregierung. Haffner schaffte es im Rahmen einer ersten erfolgreichen Klagerunde, das bis dato unbekannte Protokolle des “Corona-Expertenrates” der Bundesregierung in Teilen entschwärzt werden mussten. Interessierte Bürger konnten damit einen erkenntnisreichen Einblick in die willkürliche politische Maßnahmenphase der Jahre 2020 – 2022 gewinnen. Der Arzt zeigte sich jedoch noch nicht zufrieden und klagte erneut. 

Laut schriftlicher Urteilsverkündung vom 13. Mai entschied nun das Verwaltungsgericht Berlin, dass der Bund weiterhin geschwärzte Passagen erweitert lesbar machen muss. Der beklagte Bund erreichte einen Teilerfolg, da eine diesbezügliche “Offenlegung der benannten Passagen ihre Beziehungen zur Volksrepublik China beeinträchtigen” könnte. 

Aufgrund des ersten Teilerfolgs und Zurverfügungstellung der 76-seitigen Protokolle, offenbarte sich unter anderem für Interessierte, dass die massiven Eingriffe in die Privatsphäre von Bürgern, nach Einführung der sogenannten Zugangsbeschränkungen im Rahmen der 2 und 3G Plus-Regelungen, rein politisch initiiert wurden. So forderte der verantwortliche Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kurzzeitig sogar die 1 G-Regelung. Dank der eingeklagten Entschwärzung dokumentiert und nachlesbar auf Seite 6, Sitzung vom 28. Dezember 2021. 

Im aktuellen Urteilsschreiben, erneut seitens Haffner für interessierte Bürger zur Verfügung gestellt, heißt es zur wichtigen Chance der erweiterten “Corona-Aufarbeitung”:

“Die Beklagte – die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeskanzleramt – wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheids des Bundeskanzleramts vom 9. September 2022 in Gestalt des Widerspruchsbescheids derselben Behörde vom 19. Dezember 2022 sowie des Bescheids vom 25. Oktober 2023 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 9. Februar 2024 verpflichtet, dem Kläger Zugang zu folgenden Passagen der Protokolle des Corona ExpertInnenrats der Bundesregierung durch Übersendung von Kopien zu gewähren (…)”

Das 16-seitige Urteil listet dann die seitens Haffners eingeforderten zu entschwärzenden Protokollseiten und Passagen datierter Sitzungen des Corona-Expertenrats. Von den angefallenen Kosten des Rechtsstreits trägt “der Kläger 1/4 und die Beklagte 3/4”, also in dem Falle der Steuerzahler. Nüchtern betrachtet, wären Bundeskanzleramt, das BMG und das untergeordnete RKI von sich aus bereit, eine dringend benötigte Aufarbeitung proaktiv zu unterstützen, müsste nicht erneut der Steuerzahler für politische Verweigerungshaltung geradestehen.

Im Urteil erfolgt die Erwähnung, dass die “Zuziehung eines Bevollmächtigten für die Vorverfahren notwendig war”. Prozessbeobachter, wie der Journalist Philippe Debionne, verwiesen nach der letzten Verhandlung darauf, dass Haffner mit einem Verteidiger vor Gericht erschien, das Bundeskanzleramt dabei gleich mit vier steuergeldfinanzierten Juristen. Vor Gericht argumentierte der beklagte Bund, dass “eine Freigabe der bislang noch geschwärzten Passagen in Zusammenhang mit den Corona-Impfstoffen negative Folgen auch in Bezug auf mögliche kommende Pandemien haben könne, weil es eine in der Zukunft womöglich erneut notwendige Impfstoffbeschaffung erschweren könne”, so Debionne in einer Zusammenfassung.

Dieser Argumentation wurde seitens des Gerichts nicht gefolgt. So hätten die Verteidiger für das Gericht nicht überzeugend genug argumentiert. Weiter heißt es im Urteil wörtlich:

“Die Befürchtung, die Preisgabe der Informationen sei geeignet, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei einer zukünftigen zentralen Impfstoff- und Medikamentenbeschaffung zu ihrem Nachteil zu beeinträchtigen und ihre Verhandlungsposition zu schwächen, ist fernliegend.”

Zu den zum Teil weiterhin geschwärzten Namen von Sitzungsteilnehmern heißt es im Urteil seitens der Verteidigung darlegend:

“Diese Information ist nicht öffentlich bekannt und ihr kommt eine besondere Schutzbedürftigkeit zu. Denn die Äußerungen im ExpertInnenrat erfolgten unter den außergewöhnlichen Umständen der pandemischen Notlage und in Erwartung ihrer vertraulichen Behandlung.”

Laut Wahrnehmung der Verteidigung hätten teilnehmende Ratsmitglieder “nach bestem Wissen und Gewissen mögliche Voten und Schlussfolgerungen für eine effektive Pandemiebekämpfung” abgegeben. Zu diskutieren wäre die folgende Wahrnehmung seitens einer juristischen Deutung (Seite 10):

“Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Pandemie und der sich schnell wandelnden wissenschaftlichen Erkenntnislage (sic) geben die in den Protokollen enthaltenen Äußerungen die vorläufigen Einschätzungen der ExpertInnen im Zeitpunkt der jeweiligen Sitzung wieder.” 

Ausgehend von “dieser Sachlage” hätten “die ExpertInnen und Gäste ein besonderes Interesse an der vertraulichen Behandlung ihrer Äußerungen” besessen, die dabei seitens der Bundesregierung den Teilnehmern auch weiterhin zugesichert wurde. Dazu heißt es darlegend:

“Dieses Vertrauen besteht fort. Denn die in § 2 Abs. 2 GO ExpertInnenrat vorgesehene Vertraulichkeit ist zeitlich nicht auf die Tätigkeit im ExpertInnenrat beschränkt, sondern gilt auch nach Beendigung der Mitgliedschaft.”

Zu diesem Punkt heißt es im Urteil (Seite 12):

“Nach dem oben Gesagten kommt dem Geheimhaltungsinteresse der ExpertInnen und Gäste ein erhebliches Gewicht zu. Demgegenüber tritt das Informationsinteresse des Klägers zurück. Er hat kein über das allgemeine Transparenzinteresse hinaus gehendes spezifisches Interesse an der Offenlegung der Namen dargelegt.”

Auf Seite 14 des Urteils werden explizit die geschwärzten Inhalte der Corona-Phase thematisiert, die sich auf außenpolitischen Ebenen abspielten, insbesondere mit China. Der Bund befürchtet demnach, dass “die Offenlegung der benannten Passagen ihre Beziehungen zur Volksrepublik China beeinträchtigen kann”. In der jüngsten Verhandlung habe die Verteidigung demnach erneut betont, dass “die bestehenden politischen Beziehungen zu China zu schützen” seien. 

Laut Gerichtsbeschluss sei diese Darlegung “gemessen an den engen Grenzen der verwaltungsgerichtlichen Prüfung – nicht zu beanstanden. Sie ist plausibel und nachvollziehbar”. Eine Befürchtung seitens der Bundesregierung lautete (Seite 15):

“Sie trägt vor, die chinesische Regierung habe im Hinblick auf ihre Corona-Politik in der Vergangenheit große Sensibilitäten gezeigt, sodass nicht auszuschließen sei, dass die Veröffentlichung der Sichtweise des Corona-ExpertInnenrats von der chinesischen Regierung negativ aufgenommen werde. Diese Einschätzung ist jedenfalls nicht offensichtlich fehlerhaft.” 

Ein weiterhin ungeklärtes Faktum bleibt die im September 2019 getätigte Reise von Ex-Kanzlerin Angela Merkel nach China. Am 6. Januar 2020 berichtete die ARD-Tagesschau über “zahlreiche Fällen einer rätselhaften Lungenkrankheit in der chinesischen Millionenmetropole Wuhan”. In einem Artikel zu Merkels China-Rundreise heißt es, das diese “in der Provinz-Hauptstadt Wuhan als Fest-Gast an der feierlichen Eröffnung des neuen chinesischen Werks des Automobilzulieferers Webasto” teilnahm. Ein Spiegel-Artikel aus dem Mai 2020 informiert:

“Am 27. Januar 2020 wurde der erste Fall mit dem neuen Coronavirus in Deutschland nachgewiesen: Ein 33 Jahre alter Mann hatte sich beim Autozulieferer Webasto bei einer aus China angereisten Kollegin angesteckt.”

Die Initiative des Merkel Besuchs in Wuhan im September 2019 erfolgte durch den damaligen Delegationsteilnehmer Eckhard Nagel, laut Artikel ein “Transplantationschirurg”, der ganz nebenbei auch “lange dem Ethikrat angehörte” und zudem “seit 2013 für die Bundesregierung die deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen im Bereich Gesundheit koordiniert”.

Die Recherche ergibt, am 2. und 3. Oktober 2015 tagte in Berlin die “28. Jahrestagung: Deutsch-Chinesische Gesellschaft für Medizin (DCGM)”. Damalige Referenten der Tagung waren Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Eckhard Nagel, Prof. Dr. Shi Zhengli (Wuhan Institute of Virology), sowie Prof. Dr. Chen Xinwen aus Wuhan und ein Virologe aus Bonn. Dessen Name lautete Dr. Christian Drosten. Drostens Vortrag: “Evolution pathogener RNA-Viren: Untersuchungen von Tierreservoiren”. Die Veranstaltung wurde gefördert vom Bundesgesundheitsministerium.

Zwei Jahre später heißt es auf der Senatsseite der Hauptstadt (Seite 32):

“Prof. Dr. Christian Drosten, bisher Leiter des Instituts für Virologie am Universitätsklinikum Bonn, konnte für das BIH gewonnen werden und hat im März 2017 eine W3-Professur für Virologie an der Charité übernommen.”

Das BIH ist das “Berlin Institute of Health at Charité”. Seit dem Jahr 2000 existiert eine kooperative Zusammenarbeit zwischen der Berliner Charité und dem Tongji Medical College in Wuhan.

Die bald einlesbaren erweiterten ungeschwärzten Passagen der Protokolle des “Corona-Expertenrats” bilden damit vorerst ein weiteres kleines Aufklärungsstück eines riesigen medizinischen Skandal-Mosaiks namens “Corona-Pandemie”. Die Gewährung und Berücksichtigung des Schutzes vermeintlicher “großer Sensibilitäten” auf chinesischer Seite lassen dabei kritische Bürger mehr als aufmerken.

Das Kapitel “Corona-Aufarbeitung” wird sich daher weiterhin noch in unbefristete Längen ziehen. Dank privater Initiativen von Menschen wie dem Frankfurter Arzt Christian Haffner oder dem Journalisten Paul Schreyer (“RKI-Files”) werden dabei erste politische Einblicke in tiefschwarze Abgründe zumindest ansatzweise früher ermöglicht.

Mehr zum Thema – Massen-Strafanzeige gegen Verantwortliche für Vertrag zwischen Pfizer und EU



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Tags: BundderdesentschwärzenGerichtsurteilmussProtokollequotCoronaExpertenratsquotweiter
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