Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt teilte mit, sie habe nun die Ermittlungen wegen eines vermuteten Angriffs auf den AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla eingestellt:
“Die Beibringung der Verletzung durch einen Unbekannten während des Aufenthalts auf dem Ingolstädter Theaterplatz kann zwar nicht ausgeschlossen werden. Konkrete Hinweise oder Anhaltspunkte für einen solchen Übergriff während des Besuchs der Wahlkampfveranstaltung oder im unmittelbaren Vorfeld des Besuchs haben die Ermittlungen jedoch nicht ergeben.”
Soweit die Erklärung der zuständigen Oberstaatsanwältin Veronika Grieser. Begründet wird die Einstellung des Verfahrens unter anderem mit einem Gutachten von Rechtsmedizinern aus München. Es gebe keine Hinweise auf eine Verabreichung von Gift, und die Symptome würden auch nicht für diese Annahme sprechen.
Chrupalla war vor einer Rede auf einer Wahlkampfveranstaltung in Ingolstadt am 4. Oktober zusammengebrochen. Er wurde in die Klinik gebracht und verblieb einen Tag auf der Intensivstation. Parallel zu der Kundgebung gab es mehrere Gegenkundgebungen. Wenige Tage später fanden in Bayern Landtagswahlen statt.
Nach Zeugenberichten wurde Chrupalla kurz vor seinem Zusammenbrechen von zwei Unbekannten um ein Selfie gebeten. Dass es zu einer Verletzung kam, wird auch von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt bestätigt, die dafür allerdings eine “Pinnnadel” verantwortlich macht.
Das zuständige Polizeipräsidium Oberbayern Nord schrieb, als es zu dem Vorfall Stellung nahm, nur von einem “medizinischen Notfall”. Die Ermittlungen der Ingolstädter Staatsanwaltschaft liefen unter dem Verdacht der Körperverletzung gegen Unbekannt.
Die Pressemitteilung der AfD berichtete am 5. Oktober, bei Chrupalla sei eine Stichverletzung diagnostiziert worden.
“Herr Chrupalla litt darüber hinaus unter starken Schmerzen und Übelkeit. Er war stets ansprechbar, musste jedoch intensivmedizinisch überwacht und behandelt werden.”
Chrupalla selbst hat irritiert auf die Einstellung des Ermittlungsverfahrens reagiert: Dieses Vorgehen sei ihm “unerklärlich, da bis zum heutigen Tag noch angeforderte Informationen weiterer Behörden ausstehen – worauf die Staatsanwaltschaft in ihrem Schreiben selbst hinweist”, sagte Chrupalla. Die Ermittlungsbehörde hatte Chrupalla zuvor schriftlich über das Vorgehen informiert.
Der AfD-Vorsitzende wies darauf hin, dass auch weitere Darstellungen in dem Schreiben “faktisch nicht korrekt” seien. “Mit anwaltlicher Hilfe warten wir nun die angekündigte Gewährung der Akteneinsicht ab, um alle Möglichkeiten der Aufklärung auszuschöpfen und gegebenenfalls eine Beschwerde gegen die Einstellung vorzubereiten”.
Er betonte allerdings auch, es sei immerhin positiv, “dass im Rahmen der Ermittlungen nunmehr die Stichverletzung durch eine Nadel oder einen ähnlichen Gegenstand als gesichert gilt” und auch ein Insektenstich ausgeschlossen worden sei.
Im Zusammenhang mit diesem Vorfall wurde auch darauf hingewiesen, dass Tino Chrupalla auf der berüchtigten ukrainischen Mirotworez-Liste steht. Sollten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in diese Richtung gewiesen habe, gäbe es ein starkes politisches Interesse daran, das Verfahren einzustellen. Staatsanwaltschaften sind in Deutschland weisungsgebunden; letzten Endes ist es das bayerische Innenministerium, das beschließt, welche Fälle verfolgt werden und welche nicht.
Mehr zum Thema – Vorläufige Chrupalla-Diagnose: Arztbericht notiert “intramuskuläre Injektion”