Wegen der mutmaßlichen Unterstellung, dass das Unternehmen von Milliardär Elon Musk die Verbreitung von Falschinformationen bewusst dulde, hat die EU-Kommission ein formales Verfahren gegen den Onlinedienst X (ehemals Twitter) eröffnet. Die diesbezüglichen Untersuchungen würden dabei über das “Gesetz für digitale Dienste” (Digital Services Act – DSA) eingeleitet, teilte die Kommissionspressestelle am Montag mit. Auf eine themenbezogene Informationsanfrage aus Brüssel habe das US-Unternehmen demnach keine zufriedenstellenden Antworten geliefert.
Am späten Donnerstag vergangener Woche richtete die Kommission laut der US-Webseite Tech Crunch ein förmliches Auskunftsersuchen an das Unternehmen, nachdem sie tags zuvor bereits eine öffentliche Warnung zu Berichten herausgegeben hatte, wonach “auf der Plattform illegale Inhalte und Desinformationen über den Krieg zwischen Israel und Hamas kursieren, und der Twitter-CEO eine hochrangige (nicht spezifische) Antwort auf diese Warnung geschickt hatte.”
Following the terrorist attacks by Hamas against 🇮🇱, we have indications of X/Twitter being used to disseminate illegal content & disinformation in the EU.Urgent letter to @elonmusk on #DSA obligations ⤵️ pic.twitter.com/avMm1LHq54
— Thierry Breton (@ThierryBreton) October 10, 2023
Ausgehend von den Inhalten der X-Pressestelle in ihrem Antwortschreiben, habe das “DSA-Durchsetzungsteam” den Inhalt analysiert, um im Anschluss “über die nächsten Schritte” zu entscheiden, so Thierry Breton, EU-Kommissar “für Binnenmarkt und Dienstleistungen mit der erweiterten Zuständigkeit für Verteidigung und Raumfahrt in der Kommission von der Leyen”, im Rahmen seines X-Postings.
X-CEO Musk reagierte gewohnt offensiv auf die Vorwürfe, um in einer X-Antwort unter dem Breton-Posting zu fordern:
“Unsere Politik ist, dass alles quelloffen und transparent ist, ein Ansatz, den die EU meines Wissens unterstützt. Bitte nennen Sie die Verstöße, auf die Sie anspielen, auf 𝕏, damit die Öffentlichkeit sie sehen kann. Merci beaucoup.”
Breton reagierte Musk unmittelbar antwortend, dass es “nun an Ihnen liegt, zu zeigen, dass Sie Ihren Worten Taten folgen lassen.” Das DSA-Durchsetzungsteam stehe dem Milliardär “weiterhin zur Verfügung, um die Einhaltung der DSA-Vorschriften zu gewährleisten, die die EU weiterhin rigoros durchsetzen wird”, so der Verantwortliche in androhender Formulierung. Musk hielt sich jüngst in Italien auf, um gewohnt entspannt auf einem Podium den Zuhörern seine Sicht auf gesellschaftliche konträre Diskussionen zu vermitteln. So sagte er wörtlich:
“Disney ist tief infiziert mit dem ‘Woke Mind Virus’.”
Elon Musk says Walt Disney would be turning in his grave at the current state of the company: “Disney is deeply infected with the woke mind virus” pic.twitter.com/XEV9DHJVGo
— Benny Johnson (@bennyjohnson) December 16, 2023
Der Tech Crunch-Artikel erläutert detaillierter zum aktuellen Vorgang des Verfahrens und den Vorwürfen:
“Seit Samstag – vorletzter Woche – kursieren auf X grafische Videos, die angeblich terroristische Angriffe auf Zivilisten zeigen, sowie andere Inhalte. Darunter auch einige Beiträge, die vorgeben, Aufnahmen von den Angriffen innerhalb Israels oder Israels anschließende Vergeltungsmaßnahmen gegen Ziele im Gazastreifen zu zeigen, die aber von Faktenprüfern als falsch identifiziert wurden.”
Laut Informationen der Nachrichtenagentur dpa würde von der Leyens Kommission nach eigenen Angaben zudem überprüfen, ob “die sogenannten blauen Haken auf der Plattform ‘täuschend’ wirken” könnten. Der Haken hat die Funktion, die potenzielle Echtheit der Profile etwa von Institutionen und Prominenten zu überprüfen und zu bestätigen. Die Kommission würde zudem “vermuten, dass X nicht ausreichend Daten zu Werbeanzeigen auf der Plattform herausgibt.”
Zwei weitere von insgesamt vier beabsichtigten zu prüfenden Verfahrenspunkten lauten in der Mitteilung:
- “Die Wirksamkeit der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Informationsmanipulation auf der Plattform ergriffen wurden, insbesondere die Wirksamkeit des sogenannten ‘Community Notes’-Systems von X in der EU und die Wirksamkeit der damit zusammenhängenden Maßnahmen zur Minderung der Risiken für den zivilen Diskurs und die Wahlprozesse.
- Die von X ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz seiner Plattform. Die Untersuchung betrifft mutmaßliche Unzulänglichkeiten beim Zugang von Forschern zu den öffentlich zugänglichen Daten von X, wie in Artikel 40 des DSA vorgeschrieben, sowie Unzulänglichkeiten im Anzeigen-Repository von X.”
Nach Angaben der EU-Kommission ist dies das erste Verfahren, das aufgrund des neuen “Gesetzes für digitale Dienste” gegen eine Online-Plattform durchgeführt wird. Die Eröffnung eines förmlichen Verfahrens ermächtigt die Kommission laut ihrer Mitteilung, “weitere Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen”, wie zum Beispiel “einstweilige Maßnahmen und Entscheidungen über die Nichteinhaltung”. Der vermeintliche Verstoß gegen EU-Paragrafen ist in der Mitteilung detaillierter dargelegt. Am Ende eines solchen Verfahrens droht gegebenenfalls eine empfindliche Geldbuße.
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