Im Bundesland Brandenburg fehlen nach Medienberichten immer noch 200.000 Grundsteuererklärungen, das entspricht einem Sechstel der Gesamtzahl. Jetzt drohen die Finanzbehörden mit Säumniszuschlägen.
Die Grundsteuer wurde gesetzlich neu geregelt, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Ungleichbehandlung bei dieser den Gemeinden zustehenden Steuer gerügt hatte – die Einheitswerte, nach denen die Grundsteuer berechnet wird, stammten zum Teil noch aus dem Jahr 1934. Was sicher auch damit zu tun hat, dass die Einnahmen zwar an die Kommunen gehen, die Gesetzgebungskompetenz aber beim Bund liegt. Das Bewertungsproblem war seit Jahrzehnten bekannt.
Eigentlich wurde die Bewertung auch behördlich vorgenommen. Nun soll für die Ermittlung der Grundlage eine Grundsteuererklärung abgegeben werden. Deren Frist lief ursprünglich bis Ende Oktober vergangenen Jahres, wurde dann aber bis Ende Januar verlängert.
Der wahrscheinliche Grund, warum nach wie vor viele Erklärungen fehlen, dürfte schlicht die Überforderung der Betroffenen sein. All die Informationen, die in die Erklärung eingehen, liegen den Behörden bereits vor; der Bodenrichtwert beispielsweise wird von den Kommunen selbst ermittelt, die meisten Menschen haben mit diesem Wert in ihrem ganzen Leben nichts zu tun. Auch die Grundstücksfläche findet sich im Grundbuch.
Die Erklärung besteht also aus Daten, die die Behörden besitzen, die Bürger aber meist erst ermitteln müssen, und zwar bei diesen Behörden; das ist das erste Problem. Das zweite besteht darin, dass die Abgabe der Erklärung nur über ELSTER möglich ist, ein System, mit dem die Meisten schon bei der gewöhnlichen Steuererklärung kämpfen, und für dessen Bedienung gerade Ältere oft Unterstützung benötigen (von Menschen ohne Computer und Internet, die es nach wie vor auch gibt, ganz zu schweigen). Dieses Problem dürfte gerade bei dieser Erklärung besonders groß sein, denn Immobilienbesitzer sind eher älter als jünger.
Gegen das Grundsteuergesetz ist zudem gerade eine Verfassungsklage in Vorbereitung, und der Haus- und Grundbesitzerverband rät zum Widerspruch gegen den dann ergangenen Bescheid. Trotz all dieser Unklarheiten will die Finanzverwaltung jetzt dennoch eine Strafgebühr von 25 EUR je Verspätungsmonat erheben.
Auch in diesem Punkt stellt sich die Frage, ob Betroffene dagegen rechtlich vorgehen. Schließlich findet sich auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen folgender Satz zur Begründung, warum nun eine Erklärung für die Grundsteuer abgegeben werden müsse:
“Viele der für die Neubewertung des Grundbesitzes erforderlichen Daten liegen der Finanzverwaltung nicht in elektronisch verwertbarer Form vor, sodass diese mithilfe einer elektronischen Steuererklärung bei den Eigentümerinnen und Eigentümern des Grundbesitzes erhoben werden müssen.”
Es wird also offen zugegeben, dass nur die Folgen der zögernden Digitalisierung bei den Behörden selbst wie die Probleme des Datenaustausches zwischen kommunaler und Bundesebene auf die Bürger abgewälzt werden. Angebote, sie bei der Erstellung dieser Erklärung zu unterstützen, wären eine sinnvollere Lösung, statt nun auf Strafgebühren zu setzen.
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