Die Ukraine will der Wintertagung der Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) am 23. und 24. Februar fernbleiben, weil Russland an der Sitzung teilnimmt.
Die Absage Kiews wurde in einem Brief an die Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, Margareta Cederfelt, erklärt. In dem Brief, der der österreichischen Nachrichtenagentur APA vorliegen soll, schreibt der ukrainische Delegationsleiter Mykyta Poturajew:
“Wir haben erfahren, dass die österreichischen Behörden gewillt sind, Visa für Mitglieder der russischen Delegation auszustellen, und deshalb russische Parlamentarier an der Wintertagung teilnehmen werden.”
Poturajew erinnerte in seinem mit 13. Februar datierten Schreiben daran, dass die Tagung auf den “Jahrestag der russischen Invasion gegen sein Land” falle und “alle russischen Delegationsmitglieder diese auch unterstützt hätten”. Deshalb seien sie von der internationalen Staatengemeinschaft auch mit Sanktionen belegt worden.
Laut Poturajew werde die russische Delegation die Veranstaltung zur “Rechtfertigung der Aggression gegen die Ukraine” sowie zur “Schönfärberei von an Ukrainern verübten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit” nutzen. Er schreibt weiter:
“All das wird die Integrität der Parlamentarischen Versammlung unterminieren und jene eindeutige Position kompromittieren, die sie in Bezug auf die russische Aggression seit 2014 gezeigt hat.”
Im Fall der russischen Teilnahme an der Versammlung sei man daher nicht in der Lage teilzunehmen, so Poturajew weiter. Laut dem Delegationsleiter hätten auch andere OSZE-Staaten “starke Bedenken” in Bezug auf eine Teilnahme Russlands.
Litauen etwa kündigte gegenüber der APA angekündigt, die Tagung boykottieren zu wollen. Die Parlamentarische Versammlung der OSZE dagegen hatte vor einer Woche klargestellt, dass Österreich allen Delegationen Visa ausstellen muss.
Das Amtssitzabkommen verlange von Österreich, den teilnehmenden Delegationen die Einreise zu erleichtern, “was bedeutet, dass das Ausstellen von Visa keine Ermessensfrage, sondern eine Frage der rechtlichen Verpflichtung ist”.
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