Die Bundestagsfraktionen von AfD und CDU/CSU haben nach eigenen Angaben aufgrund der vielen Pannen bei der Bundestagswahl 2021 in Berlin ihre angekündigten Wahlprüfungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte am Montag den Eingang beider Beschwerden. Daneben seien inzwischen acht weitere Wahlprüfungsbeschwerden anhängig. Die Frist zur Einreichung von Wahlprüfungsbeschwerden endet für die Fraktionen laut Sprecher mit Ablauf des 10. Januar 2023. Es sei aber möglich, dass Beschwerden von Einzelpersonen fristgemäß auch noch danach eingehen können.
Sämtliche vorliegenden Beschwerden richten sich gegen die Wahlprüfung durch den Deutschen Bundestag. Dieser hatte am 10. November mit den Stimmen der “Ampel”-Fraktionen auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses beschlossen, dass die Wahlen in Berlin lediglich teilweise wiederholt werden. Betroffen sind demnach 327 der 2.256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1.507 Briefwahlbezirke. Das sind die Bezirke, in denen es nachgewiesenermaßen die Gültigkeit der Wahl erheblich beeinträchtigende Vorfälle gab.
Die Unionsparteien wollten ursprünglich, dass in rund 1.200 Berliner Wahlbezirken die Wahl wiederholt wird. Ein Sprecher der Unionsfraktion sagte auf Anfrage, dass die Anfang Dezember angekündigte Wahlprüfungsbeschwerde nun eingereicht sei. Die AfD-Fraktion teilte mit, sie habe beantragt, die Bundestagswahl vom September 2021 im gesamten Wahlgebiet von Berlin für ungültig zu erklären.
Am 26. September 2021 waren in Berlin sowohl die Abgeordneten für den 20. Deutschen Bundestag als auch für die zwölf Bezirksparlamente von Berlin neu gewählt worden. Hinzu kam noch ein Volksentscheid über die Enteignung großer Wohnungskonzerne. Zeitgleich lief außerdem an dem Tag der Berlin-Marathon. Eine Folge dieser Ballung von Ereignissen sowie der schlechten organisatorischen Vorbereitung in Berlin waren gravierende Probleme, etwa falsche oder fehlende Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen, die zeitweise Schließung von Wahllokalen sowie lange Schlangen Wartender davor. Zum Teil stimmten Wähler auch auf eilig kopierten Stimmzetteln, weil der entsprechende Nachschub ausgeblieben war, oder gaben ihre Stimme gar nach offizieller Schließung um 18:00 Uhr ab.
Nach einem Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 16. November 2022 muss die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus in Gänze wiederholt werden. Gewählt werden soll am 12. Februar 2023, die Vorbereitungen dafür laufen bereits in Berlin. Aber auch diese Wahlwiederholung ist noch immer ein Fall für das Bundesverfassungsgericht, denn gegen das Urteil der Berliner Richter sind fünf Verfassungsbeschwerden anhängig. Vier davon sind mit einem Eilantrag verbunden – mit dem Ziel, dass nicht eher gewählt wird, bis das Verfahren in Karlsruhe in der Sache abgeschlossen ist. In diesem ersten und größten Eilverfahren, das von 43 Klägerinnen und Klägern angestrengt wurde, hat das Gericht sämtlichen bisher gewählten Berliner Abgeordneten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Frist dafür endet ebenfalls am 10. Januar.
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(rt/dpa)