Warschau hat die UNO aufgefordert, Polen bei der Durchsetzung seiner Forderung nach Kriegsreparationen gegen Deutschland zu helfen. Dies sagte der polnische Vizeaußenminister und Regierungsbeauftragte für Reparationen, Arkadiusz Mularczyk, im polnischen Rundfunk.
“Wir werden auch eine Erklärung an die UNO senden und sie bitten, in dieser Angelegenheit zu intervenieren. Wir bitten darum, in der Angelegenheit der Reparationen zu intervenieren und eine Art Plattform für den Dialog mit Deutschland zu schaffen, das diesen Dialog nicht führen will”,
erklärte Mularczyk. Diese Maßnahme der polnischen Regierung ziele darauf ab, die Frage der Wiedergutmachung und der Entschädigung zu internationalisieren. Man wolle Politikern und Diplomaten bewusst machen, “dass dieses Problem ungelöst ist”, ergänzte der polnische Reparationsbeauftragte.
Zuvor hatte Polen den gleichen Antrag bereits an die UNESCO und den Europarat gerichtet. Am 20. Dezember sagte Mularczyk dazu:
“Da wir auf deutscher Seite keine Bereitschaft zum Dialog sehen, bitte ich heute den Generalsekretär des Europarates und das Ministerkomitee des Europarates, eine Formel für die Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern zu entwickeln. Wir bitten den Generalsekretär des Europarates und das Ministerkomitee des Europarates sowie alle Mitglieder des Europarates, sich mit dieser Frage zu befassen.”
Die polnischen Behörden haben im September 2022 erklärt, dass sie von Deutschland 6,2 Billionen Złoty (etwa 1,3 Billionen Euro) als Reparationszahlungen für Schäden aus dem Zweiten Weltkrieg fordern. Am 3. Oktober hatte das Außenministerium eine Note nach Berlin gesandt, in der es die polnischen Forderungen begründete und bezifferte.
Die deutsche Regierung hat ihrerseits wiederholt bekundet, dass sie nichts zahlen wird: Sie ist der Ansicht, dass Deutschland bereits eine ausreichend hohe Entschädigung gezahlt hat und dass es keinen Grund gibt, den Verzicht auf weitere Reparationszahlungen durch Polen im Jahr 1953 infrage zu stellen. Außerdem beruft sich die Bundesregierung auch auf den Zwei-plus-Vier-Vertrag des Jahres 1990 über die außenpolitischen Folgen der deutschen Einheit, an dem Polen allerdings nicht beteiligt war.
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